1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Gießen
    
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Fernwald
    
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Buseck
    
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Kooperationsvertrag zum Zweck der Errichtung und zum Betrieb eines Windparks
    
    
     Beschreibung: Im Vorranggebiet 4114a, das im gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen des Regierungspräsidiums Gießen für die Windenergie ausgewiesen ist, stehen Flächen im Eigentum der Gemeinden Fernwald und Buseck sowie der Universitätsstadt Gießen. Diese Flächen möchten die Kommunen gemeinsam für die Windenergie nutzbar machen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Dafür sollen die Flächen an einen Projektierer, der die Errichtung und den Betrieb der WEA übernehmen soll, verpachtet werden. Ferner soll auf diesen kommunalen Flächen zusammen mit Kooperationspartnern zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks, bestehend aus bis zu sieben Windenergieanlagen zusammengearbeitet werden. Die Kommunen haben zu diesem Zweck im Juni 2023 das Interessenbekundungsverfahren Windenergie „Fernewald“ durchgeführt und geeignete Kooperationspartner ausgewählt. Hierbei handelt es sich um folgende juristische Personen: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 15118, geschäftsansässig Schöne Aussicht 8, 35444 Biebertal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Heuser und der Lintas Green Energy GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 218397, geschäftsansässig Alter Stadthafen 3B, 26122 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Herzog (im Folgenden gemeinsam: Kooperationspartner) Mit den Kooperationspartnern soll ein Kooperationsvertrag dem der Gesellschaftsvertrag der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrags über Kommanditanteile (SPA), Gestattungsverträge jeweils zwischen den Auftraggebern und den Kooperationspartnern sowie ein technischer und ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag zwischen der Betreibergesellschaft und den Kooperationspartnern beigefügt sind, abgeschlossen werden. Die vertragsgegenständliche Kooperation zielt auf die Entwicklung und die Genehmigung des Windparks Fernewald in den Kommunen Fernwald und Buseck ab. Sie bezweckt ferner die Errichtung und den gemeinsamen Betrieb des Windparks Fernewald durch eine noch zu gründende Betreibergesellschaft. Der geplante Windpark soll mehrheitlich durch lokale Beteiligte (Kommunen und Bürgergenossenschaften) betrieben werden. Die Kommunen §§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und die zu gründende Betreibergesellschaft sind Sektorenauftraggeber §§ 98, 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Der Kooperationsvertrag samt der genannten Anlagen kann ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der abgeschlossen werden. Das ergibt sich aus Folgendem: 1. Die bloße Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Betreibergesellschaft durch Abschluss des geplanten Kooperationsvertrages, zwischen den Kommunen und den beabsichtigten Kooperationspartnern stellt keinen beschaffungsrelevanten Vorgang und somit auch keinen öffentlichen Auftrag gem. § 103 Abs. 1 GWB dar. Es fehlt bei einer gesellschaftsrechtlichen Gründung und/oder Beteiligung am notwendigen Beschaffungselement, weil die Kommunen bei einer Beteiligung nicht als Nachfrager von Leistungen an den Markt treten, sondern sich nur finanziell an einem Unternehmung beteiligen. 2. Für die vorgesehenen Leistungsverträge (bspw. Projektrechtekaufvertrag, Bauverträge, Kaufmännischer/ Technischer Betriebsführungsvertrag, Wartungsvertrag) der Betreibergesellschaft mit dem Kooperationspartnern kann vertreten werden, dass eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht nach § 140 Abs. 1 GWB i.V.m. dem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 21.09.2023 (2023/1978) zur Freistellung vom Vergaberecht im Sektorenbereich besteht. Für die Bauleistungen liegt ferner kein öffentlicher Bauauftrag vor, weil gemäß § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB der öffentliche Auftraggeber auf den Inhalt und den Umfang der Bauleistung keinen Einfluss hat. 3. Die dem Kooperationsvertrag beigefügten, aber von diesem unabhängigen Gestattungsverträge gegen die Zahlung von Pachten (Gestattungsentgelten) sollen über die reine Gewährung eines Nutzungsrechts an den Grundstücken i. S. d § 535 BGB gegen Zahlung eines Pachtzinses keine weiteren einklagbaren Hauptleistungspflichten enthalten. Die Kommunen beschaffen sich folglich keine Leistungen, sondern bieten lediglich ihr vorhandenes Vermögen zur Nutzung an. Dies unterfällt nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem 4. Teil des GWB.
    
    
     Kennung des Verfahrens: cdd9a26c-6c13-4b7a-a165-2f36e417a4dd
    
    
     Interne Kennung: (07559-23)
    
    
     Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Stadt: Gießen
     
     
      Postleitzahl: 35394
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/25/EU
     
     
      sektvo - 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0000
    
    
     Titel: Kooperationsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks
    
    
     Beschreibung: Im Vorranggebiet 4114a, das im gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen des Regierungspräsidiums Gießen für die Windenergie ausgewiesen ist, stehen Flächen im Eigentum der Gemeinden Fernwald und Buseck sowie der Universitätsstadt Gießen. Diese Flächen möchten die Kommunen gemeinsam für die Windenergie nutzbar machen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Dafür sollen die Flächen an einen Projektierer, der die Errichtung und den Betrieb der WEA übernehmen soll, verpachtet werden. Ferner soll auf diesen kommunalen Flächen zusammen mit Kooperationspartnern zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks, bestehend aus bis zu sieben Windenergieanlagen zusammengearbeitet werden. Die Kommunen haben zu diesem Zweck im Juni 2023 das Interessenbekundungsverfahren Windenergie „Fernewald“ durchgeführt und geeignete Kooperationspartner ausgewählt. Hierbei handelt es sich um folgende juristische Personen: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 15118, geschäftsansässig Schöne Aussicht 8, 35444 Biebertal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Heuser und der Lintas Green Energy GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 218397, geschäftsansässig Alter Stadthafen 3B, 26122 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Herzog (im Folgenden gemeinsam: Kooperationspartner) Mit den Kooperationspartnern soll ein Kooperationsvertrag dem der Gesellschaftsvertrag der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrags über Kommanditanteile (SPA), Gestattungsverträge jeweils zwischen den Auftraggebern und den Kooperationspartnern sowie ein technischer und ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag zwischen der Betreibergesellschaft und den Kooperationspartnern beigefügt sind, abgeschlossen werden. Die vertragsgegenständliche Kooperation zielt auf die Entwicklung und die Genehmigung des Windparks Fernewald in den Kommunen Fernwald und Buseck ab. Sie bezweckt ferner die Errichtung und den gemeinsamen Betrieb des Windparks Fernewald durch eine noch zu gründende Betreibergesellschaft. Der geplante Windpark soll mehrheitlich durch lokale Beteiligte (Kommunen und Bürgergenossenschaften) betrieben werden. Die Kommunen (§§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB) und die zu gründende Betreibergesellschaft (§§ 98, 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB) sind Sektorenauftraggeber. Der Kooperationsvertrag samt der genannten Anlagen kann ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der abgeschlossen werden. Das ergibt sich aus Folgendem: 1. Die bloße Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Betreibergesellschaft durch Abschluss des geplanten Kooperationsvertrages, zwischen den Kommunen und den beabsichtigten Kooperationspartnern stellt keinen beschaffungsrelevanten Vorgang und somit auch keinen öffentlichen Auftrag gem. § 103 Abs. 1 GWB dar. Es fehlt bei einer gesellschaftsrechtlichen Gründung und/oder Beteiligung am notwendigen Beschaffungselement, weil die Kommunen bei einer Beteiligung nicht als Nachfrager von Leistungen an den Markt treten, sondern sich nur finanziell an einem Unternehmung beteiligen. 2. Für die vorgesehenen Leistungsverträge (bspw. Projektrechtekaufvertrag, Bauverträge, Kaufmännischer/ Technischer Betriebsführungsvertrag, Wartungsvertrag) der Betreibergesellschaft mit dem Kooperationspartnern kann vertreten werden, dass eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht nach § 140 Abs. 1 GWB i.V.m. dem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 21.09.2023 (2023/1978) zur Freistellung vom Vergaberecht im Sektorenbereich besteht. Für die Bauleistungen liegt ferner kein öffentlicher Bauauftrag vor, weil gemäß § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB der öffentliche Auftraggeber auf den Inhalt und den Umfang der Bauleistung keinen Einfluss hat. 3. Die dem Kooperationsvertrag beigefügten, aber von diesem unabhängigen Gestattungsverträge gegen die Zahlung von Pachten (Gestattungsentgelten) sollen über die reine Gewährung eines Nutzungsrechts an den Grundstücken i. S. d § 535 BGB gegen Zahlung eines Pachtzinses keine weiteren einklagbaren Hauptleistungspflichten enthalten. Die Kommunen beschaffen sich folglich keine Leistungen, sondern bieten lediglich ihr vorhandenes Vermögen zur Nutzung an. Dies unterfällt nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem 4. Teil des GWB.
    
    
     Interne Kennung: 07559-23
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
     
     
      Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Unwirksamkeit eines Auftrags mangels vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist, vgl. § 135 Abs.2 GWB. Ein Antrag im Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
     
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Gießen
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    6. Ergebnisse
   
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Name der Ausschreibungsseite: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
     
     
      Leiter des Bieters: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
     
     
      Offizielle Bezeichnung: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: Angebot über den Abschluss eines Kooperationsvertrages in der Fassung vom 3.9.24
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
     
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: (07759-23) Kooperationsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks
      
      
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0000
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Gießen
    
    
     Registrierungsnummer: DE 112 591 347
    
    
     Postanschrift: Berliner Platz 1  
    
    
     Stadt: Gießen
    
    
     Postleitzahl: 35390
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: BBH Rechtsanwälte
    
    
    
     Telefon: +4989231164140
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Fernwald
    
    
     Registrierungsnummer: 06531004-35463-89
    
    
     Postanschrift: Oppenröder Straße 1  
    
    
     Stadt: Fernwald
    
    
     Postleitzahl: 35463
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: BBH Rechtsanwälte
    
    
    
     Telefon: +4989231164140
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Buseck
    
    
     Registrierungsnummer: DE112591179
    
    
     Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 15  
    
    
     Stadt: Buseck
    
    
     Postleitzahl: 35418
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: BBH Rechtsanwälte
    
    
    
     Telefon: +4989231164140
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: HRB 15118
    
    
     Postanschrift: Schöne Aussicht 8  
    
    
     Stadt: Biebertal
    
    
     Postleitzahl: 35444
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 06446-926 903 50
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Federführendes Mitglied
     
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0000
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Lintas Green Energy GmbH
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: HRB 218397
    
    
     Postanschrift: Alter Stadthafen 3B  
    
    
     Stadt: Oldenburg
    
    
     Postleitzahl: 26122
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 441 925 139 0
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
      Federführendes Mitglied
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
    
    
     Registrierungsnummer: 06151 12-6603
    
    
     Postanschrift: Luisenplatz 2  
    
    
     Stadt: Darmstadt
    
    
     Postleitzahl: 64283
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Beate Kamba
    
    
    
     Telefon: +49 6151 12 6603
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0006
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    11. Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d114e3f-8090-4e96-b4fa-d4ef7de84ee8 - 01
    
    
     Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
    
    
     Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 26
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 638611-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 22/10/2024