1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Gießen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Fernwald
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Buseck
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kooperationsvertrag zum Zweck der Errichtung und zum Betrieb eines Windparks
Beschreibung: Im Vorranggebiet 4114a, das im gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen des Regierungspräsidiums Gießen für die Windenergie ausgewiesen ist, stehen Flächen im Eigentum der Gemeinden Fernwald und Buseck sowie der Universitätsstadt Gießen. Diese Flächen möchten die Kommunen gemeinsam für die Windenergie nutzbar machen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Dafür sollen die Flächen an einen Projektierer, der die Errichtung und den Betrieb der WEA übernehmen soll, verpachtet werden. Ferner soll auf diesen kommunalen Flächen zusammen mit Kooperationspartnern zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks, bestehend aus bis zu sieben Windenergieanlagen zusammengearbeitet werden. Die Kommunen haben zu diesem Zweck im Juni 2023 das Interessenbekundungsverfahren Windenergie „Fernewald“ durchgeführt und geeignete Kooperationspartner ausgewählt. Hierbei handelt es sich um folgende juristische Personen: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 15118, geschäftsansässig Schöne Aussicht 8, 35444 Biebertal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Heuser und der Lintas Green Energy GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 218397, geschäftsansässig Alter Stadthafen 3B, 26122 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Herzog (im Folgenden gemeinsam: Kooperationspartner) Mit den Kooperationspartnern soll ein Kooperationsvertrag dem der Gesellschaftsvertrag der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrags über Kommanditanteile (SPA), Gestattungsverträge jeweils zwischen den Auftraggebern und den Kooperationspartnern sowie ein technischer und ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag zwischen der Betreibergesellschaft und den Kooperationspartnern beigefügt sind, abgeschlossen werden. Die vertragsgegenständliche Kooperation zielt auf die Entwicklung und die Genehmigung des Windparks Fernewald in den Kommunen Fernwald und Buseck ab. Sie bezweckt ferner die Errichtung und den gemeinsamen Betrieb des Windparks Fernewald durch eine noch zu gründende Betreibergesellschaft. Der geplante Windpark soll mehrheitlich durch lokale Beteiligte (Kommunen und Bürgergenossenschaften) betrieben werden. Die Kommunen §§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und die zu gründende Betreibergesellschaft sind Sektorenauftraggeber §§ 98, 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB. Der Kooperationsvertrag samt der genannten Anlagen kann ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der abgeschlossen werden. Das ergibt sich aus Folgendem: 1. Die bloße Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Betreibergesellschaft durch Abschluss des geplanten Kooperationsvertrages, zwischen den Kommunen und den beabsichtigten Kooperationspartnern stellt keinen beschaffungsrelevanten Vorgang und somit auch keinen öffentlichen Auftrag gem. § 103 Abs. 1 GWB dar. Es fehlt bei einer gesellschaftsrechtlichen Gründung und/oder Beteiligung am notwendigen Beschaffungselement, weil die Kommunen bei einer Beteiligung nicht als Nachfrager von Leistungen an den Markt treten, sondern sich nur finanziell an einem Unternehmung beteiligen. 2. Für die vorgesehenen Leistungsverträge (bspw. Projektrechtekaufvertrag, Bauverträge, Kaufmännischer/ Technischer Betriebsführungsvertrag, Wartungsvertrag) der Betreibergesellschaft mit dem Kooperationspartnern kann vertreten werden, dass eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht nach § 140 Abs. 1 GWB i.V.m. dem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 21.09.2023 (2023/1978) zur Freistellung vom Vergaberecht im Sektorenbereich besteht. Für die Bauleistungen liegt ferner kein öffentlicher Bauauftrag vor, weil gemäß § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB der öffentliche Auftraggeber auf den Inhalt und den Umfang der Bauleistung keinen Einfluss hat. 3. Die dem Kooperationsvertrag beigefügten, aber von diesem unabhängigen Gestattungsverträge gegen die Zahlung von Pachten (Gestattungsentgelten) sollen über die reine Gewährung eines Nutzungsrechts an den Grundstücken i. S. d § 535 BGB gegen Zahlung eines Pachtzinses keine weiteren einklagbaren Hauptleistungspflichten enthalten. Die Kommunen beschaffen sich folglich keine Leistungen, sondern bieten lediglich ihr vorhandenes Vermögen zur Nutzung an. Dies unterfällt nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem 4. Teil des GWB.
Kennung des Verfahrens: cdd9a26c-6c13-4b7a-a165-2f36e417a4dd
Interne Kennung: (07559-23)
Verfahrensart: Sonstiges einstufiges Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65000000 Versorgungsunternehmen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35394
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Kooperationsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks
Beschreibung: Im Vorranggebiet 4114a, das im gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen des Regierungspräsidiums Gießen für die Windenergie ausgewiesen ist, stehen Flächen im Eigentum der Gemeinden Fernwald und Buseck sowie der Universitätsstadt Gießen. Diese Flächen möchten die Kommunen gemeinsam für die Windenergie nutzbar machen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Dafür sollen die Flächen an einen Projektierer, der die Errichtung und den Betrieb der WEA übernehmen soll, verpachtet werden. Ferner soll auf diesen kommunalen Flächen zusammen mit Kooperationspartnern zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks, bestehend aus bis zu sieben Windenergieanlagen zusammengearbeitet werden. Die Kommunen haben zu diesem Zweck im Juni 2023 das Interessenbekundungsverfahren Windenergie „Fernewald“ durchgeführt und geeignete Kooperationspartner ausgewählt. Hierbei handelt es sich um folgende juristische Personen: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 15118, geschäftsansässig Schöne Aussicht 8, 35444 Biebertal, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Heuser und der Lintas Green Energy GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 218397, geschäftsansässig Alter Stadthafen 3B, 26122 Oldenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Herzog (im Folgenden gemeinsam: Kooperationspartner) Mit den Kooperationspartnern soll ein Kooperationsvertrag dem der Gesellschaftsvertrag der Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG), der Gesellschaftsvertrag deren Komplementärin, ein Anteilskauf- und Abtretungsvertrags über Kommanditanteile (SPA), Gestattungsverträge jeweils zwischen den Auftraggebern und den Kooperationspartnern sowie ein technischer und ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag zwischen der Betreibergesellschaft und den Kooperationspartnern beigefügt sind, abgeschlossen werden. Die vertragsgegenständliche Kooperation zielt auf die Entwicklung und die Genehmigung des Windparks Fernewald in den Kommunen Fernwald und Buseck ab. Sie bezweckt ferner die Errichtung und den gemeinsamen Betrieb des Windparks Fernewald durch eine noch zu gründende Betreibergesellschaft. Der geplante Windpark soll mehrheitlich durch lokale Beteiligte (Kommunen und Bürgergenossenschaften) betrieben werden. Die Kommunen (§§ 98, 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB) und die zu gründende Betreibergesellschaft (§§ 98, 100 Abs. 2 Nr. 2 GWB) sind Sektorenauftraggeber. Der Kooperationsvertrag samt der genannten Anlagen kann ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der abgeschlossen werden. Das ergibt sich aus Folgendem: 1. Die bloße Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Betreibergesellschaft durch Abschluss des geplanten Kooperationsvertrages, zwischen den Kommunen und den beabsichtigten Kooperationspartnern stellt keinen beschaffungsrelevanten Vorgang und somit auch keinen öffentlichen Auftrag gem. § 103 Abs. 1 GWB dar. Es fehlt bei einer gesellschaftsrechtlichen Gründung und/oder Beteiligung am notwendigen Beschaffungselement, weil die Kommunen bei einer Beteiligung nicht als Nachfrager von Leistungen an den Markt treten, sondern sich nur finanziell an einem Unternehmung beteiligen. 2. Für die vorgesehenen Leistungsverträge (bspw. Projektrechtekaufvertrag, Bauverträge, Kaufmännischer/ Technischer Betriebsführungsvertrag, Wartungsvertrag) der Betreibergesellschaft mit dem Kooperationspartnern kann vertreten werden, dass eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht nach § 140 Abs. 1 GWB i.V.m. dem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 21.09.2023 (2023/1978) zur Freistellung vom Vergaberecht im Sektorenbereich besteht. Für die Bauleistungen liegt ferner kein öffentlicher Bauauftrag vor, weil gemäß § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB der öffentliche Auftraggeber auf den Inhalt und den Umfang der Bauleistung keinen Einfluss hat. 3. Die dem Kooperationsvertrag beigefügten, aber von diesem unabhängigen Gestattungsverträge gegen die Zahlung von Pachten (Gestattungsentgelten) sollen über die reine Gewährung eines Nutzungsrechts an den Grundstücken i. S. d § 535 BGB gegen Zahlung eines Pachtzinses keine weiteren einklagbaren Hauptleistungspflichten enthalten. Die Kommunen beschaffen sich folglich keine Leistungen, sondern bieten lediglich ihr vorhandenes Vermögen zur Nutzung an. Dies unterfällt nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht dem 4. Teil des GWB.
Interne Kennung: 07559-23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Unwirksamkeit eines Auftrags mangels vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist, vgl. § 135 Abs.2 GWB. Ein Antrag im Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsstadt Gießen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Name der Ausschreibungsseite: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
Leiter des Bieters: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
Offizielle Bezeichnung: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot über den Abschluss eines Kooperationsvertrages in der Fassung vom 3.9.24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: (07759-23) Kooperationsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsstadt Gießen
Registrierungsnummer: DE 112 591 347
Postanschrift: Berliner Platz 1
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BBH Rechtsanwälte
Telefon: +4989231164140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Fernwald
Registrierungsnummer: 06531004-35463-89
Postanschrift: Oppenröder Straße 1
Stadt: Fernwald
Postleitzahl: 35463
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BBH Rechtsanwälte
Telefon: +4989231164140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Buseck
Registrierungsnummer: DE112591179
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 15
Stadt: Buseck
Postleitzahl: 35418
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: BBH Rechtsanwälte
Telefon: +4989231164140
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 15118
Postanschrift: Schöne Aussicht 8
Stadt: Biebertal
Postleitzahl: 35444
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: 06446-926 903 50
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Lintas Green Energy GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 218397
Postanschrift: Alter Stadthafen 3B
Stadt: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
Land: Deutschland
Telefon: +49 441 925 139 0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Beate Kamba
Telefon: +49 6151 12 6603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d114e3f-8090-4e96-b4fa-d4ef7de84ee8 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 638611-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2024