Deutschland – Infusionspumpen – Veröffentlichung der Vertragsabsicht gemäß 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Insulinpumpen und dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial und Zubehör der Produktgruppe 30

630386-2024 - Planung
Deutschland – Infusionspumpen – Veröffentlichung der Vertragsabsicht gemäß 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Insulinpumpen und dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial und Zubehör der Produktgruppe 30
OJ S 203/2024 17/10/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBAHN-BKK
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVeröffentlichung der Vertragsabsicht gemäß 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Insulinpumpen und dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial und Zubehör der Produktgruppe 30
BeschreibungDie BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Veröffentlichung ist die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Insulinpumpen und dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial und Zubehör. Der Vertragsentwurf wurde erstellt und steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit (www.bahn-bkk.de). Sie dient als Grundlage der Verhandlungen und soll zum Einstieg in die Gespräche dienen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder nach Abschluss der Verhandlungen dem Vertrag beitreten. Gegenstand der Bekanntmachung ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Insulinpumpentherapie nach dem Fünften Gesetzbuch (SGB V). Der Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse können den Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V als Vertragspartner abschließen, sofern noch keine entsprechende Vertragsbeziehung besteht. Weitergehende bzw. etwaige weitere Rechte der Leistungserbringer bleiben hiervon unberührt. Gegenstand dieses Vertrages ist die wohnortnahe und aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln nach § 33 Abs. 1 SGB V zur Insulinpumpentherapie und den damit verbundenen Nebenleistungen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Der Vertrag regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Insulinpumpentherapie, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Nebenleistungen einschließlich aller mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Der Vertrag tritt nach Abschluss der Verhandlungen und der gegenseitigen Unterschrift in Kraft. Der Vertrag gilt bis auf Weiteres ohne Bestimmung eines Enddatums. Interessierte Leistungserbringer finden die Vertragsunterlagen unter: https://www.bahn-bkk.de/leistungserbringer/ausschreibungen-und-vertragsabsichten/7540
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33194110 Infusionspumpen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEs ist der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen. Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner der Krankenkassen nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Weiterhin bestimmt § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V, dass die Leistungserbringer den Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) erbringen; diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die hier in Rede stehenden Verträge nach § 127 Absatz 1 SGB V. Daher ist sowohl von inländischen als auch ausländischen Anbietern ein Präqualifizierungszertifikat im Sinne des § 126 SGB V vorzuhalten und der BAHN-BKK auf Anfrage vorzulegen. Ferner muss der Leistungserbringer die allgemeinen sonstigen Kriterien erfüllen, die im Vertrag vereinbart sind.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
3. Teil
3.1.
Technische ID des TeilsPAR-0001
TitelVeröffentlichung der Vertragsabsicht gemäß 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Insulinpumpen und dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial und Zubehör
BeschreibungDie BAHN-BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet. Gegenstand der Veröffentlichung ist die Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Insulinpumpen und dem dazugehörigen Verbrauchsmaterial und Zubehör. Der Vertragsentwurf steht auf der Homepage der BAHN-BKK zur Einsicht bereit. www.bahn-bkk.de Er dient als Grundlage der Verhandlungen und soll zum Einstieg in die Gespräche dienen. Alle interessierten Leistungserbringer können mit der BAHN-BKK verhandeln und/oder nach Abschluss der Verhandlungen dem Vertrag beitreten. Gegenstand der Bekanntmachung ist die Veröffentlichung der Vertragsabsicht über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Insulinpumpentherapie nach dem Fünften Gesetzbuch (SGB V). Der Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Leistungserbringer oder deren Verbände bzw. Zusammenschlüsse können den Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V als Vertragspartner abschließen, sofern noch keine entsprechende Vertragsbeziehung besteht. Weitergehende bzw. etwaige weitere Rechte der Leistungserbringer bleiben hiervon unberührt. Gegenstand dieses Vertrages ist die wohnortnahe und aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln nach § 33 Abs. 1 SGB V zur Insulinpumpentherapie und den damit verbundenen Nebenleistungen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung. Der Vertrag regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Insulinpumpentherapie, Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Nebenleistungen einschließlich aller mit der Versorgung zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes (MPG), der Medizinproduktebetreiberverordung (MPBetreibVO) und des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 12 SGB V). Der Vertrag tritt nach Abschluss der Verhandlungen und der gegenseitigen Unterschrift in Kraft. Der Vertrag gilt bis auf Weiteres ohne Bestimmung eines Enddatums. Interessierte Leistungserbringer finden die Vertragsunterlagen unter: https://www.bahn-bkk.de/leistungserbringer/ausschreibungen-und-vertragsabsichten/7540
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33194110 Infusionspumpen
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns16/10/2024
Andere LaufzeitUnbegrenzt
3.1.4.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.100 000,00 EUR
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBAHN-BKK
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBAHN-BKK
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BAHN-BKK
Registrierungsnummer: BAHN-BKK
Postanschrift: Franklinstraße 54  
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Chadidscha Said
Telefon: 06977078337
Fax: 0697707885337
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0711eb32-f96a-4b81-9e83-5f2f424adf53 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/10/2024 13:44:59 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 630386-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 203/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 16/10/2024

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