Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Interimsvergabe Unterhaltsreinigung der GSI

617847-2024 - Ergebnis
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Interimsvergabe Unterhaltsreinigung der GSI
OJ S 200/2024 14/10/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
E-Mailsg223@gsi.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInterimsvergabe Unterhaltsreinigung der GSI
BeschreibungDas GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung in Darmstadt betreibt eine der weltweit führenden Teilchenbeschleunigeranlagen für die Forschung. Bei GSI entsteht zurzeit FAIR ein internationales Beschleunigerzentrum zur Forschung mit Antiprotonen und Ionen, das in Kooperation mit internationalen Partnern entwickelt und gebaut wird. Aktuell sind etwa 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei GSI und FAIR beschäftigt. Dazu kommen jährlich rund 1.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Universitäten und anderen Forschungslaboren weltweit, um unsere Anlagen für Experimente zu nutzen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Interimsvertrag zur Unterhaltsreinigung. Der Leistungsbeginn ist für den 15.09.2024 vorgesehen, spätestens zum 01.10.2024. Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Ziel des Auftraggebers ist es, in den Objekten ein gleichbleibendes Sauberkeitslevel sicher zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist zu Leistungsbeginn eine intensive Übernahmereinigung durch den Auftragnehmer erforderlich. Siehe Kalkulationsdatei, Reiter "Übernahmereinigung". - die Regelreinigungsleistung nach Vorgabe, Turnus und Verfahren gemäß Anlage 2 zum Vertrag "Kalkulation" im Tabellenblatt "Tätigkeitsmatrix" erbringen - in allen Bereichen eine einwandfreie und zum Teil auch desinfizierende Reinigung leisten
Kennung des Verfahrensfd2b9905-2f40-4d01-b9b1-af5f169c0b77
Interne Kennung23/2600020530
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 
StadtDarmstadt
Postleitzahl64291
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche InformationenZu den vertragsgegenständlichen Objekten gehören neben den Objekten auf dem Campus noch Au-ßenstellen gemäß nachfolgender Übersicht: Verwaltung Borsigstr. 9 und 11, 64291 Darmstadt Heckhalle- und Büro Messeler-Park-Str. 132, 64291 Darmstadt Gästehaus (Steinhaus) Messeler-Park-Str. 121, 64291 Darmstadt Gästehaus Planckstr. 1, 64291 Darmstadt Campus Planckstr. 1, 64291 Darmstadt
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1V34M85Y Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ___________________________________________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ___________________________________________________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. __________________________________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen. UfAB downloadbar unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf UfAB Bewertungsmatrix downloadbar unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-bewertungsmatrix.xls Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung. Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet Es gewinnt das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z. Erläuterung für Kennzahl für Preis Der Preis setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten Jahressummen zusammen. Diese Gesamtsumme ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zeile (blauer Kasten; Gesamt-Jahressumme unter Preiszusammenfassung) des Tabellenblatts "0_uebersicht" enthalten. Erläuterung für Leistung Insgesamt sind 1.000 Leistungspunkte möglich. Diese unterteilen sich in - 300 Punkte: Arbeitseinsatz - 400 Punkte: Leistungswert - 300 Punkte: Ausführungen zur Leistungserbringung und dem Qualitätsmanagement Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produkti-ven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der ent-sprechenden Zeile (blauer Kasten; Jahressumme Gesamt unter Arbeitseinsatz) des Tabellenblatts "0_uebersicht" enthalten. Das Angebot mit dem höchsten Arbeitseinsatz erhält die maximalen 300 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 50 % des höchsten Arbeitseinsatzes. Alle Angebote mit darunterliegendem Arbeitseinsatz erhalten ebenfalls 0 Punk-te. Die Punkteermittlung für dazwischenliegende Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Leistungswert Die Abweichung des durchschnittlichen m2-Leistungswert der Unterhaltsreini-gung entsprechend dem Tabellenblatt "1_reinigungsleistungswerte" (blauer Kasten; Durchschnittlicher m2-Leistungswert) der Kalkulationsdatei wird mit dem Durchschnittswert aller berücksichtigten Angebote ins Verhältnis gesetzt. Der durchschnittliche m2-Leistungswert wird unter Zugrundelegung der jeweiligen Jahresreinigungsfläche pro Raumgruppe und der gesamten Jahresreini-gungsfläche ermittelt. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Bei der Ermittlung des Gesamtdurchschnittswert wird jeweils das Angebot mit dem niedrigsten m2-Leistungswert sowie das Angebot mit dem höchsten m2-Leistungswert nicht berücksichtigt. Die Abweichungen werden wie nachfolgend bepunktet: - 400,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt bis zu 1,50 % - 350,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 1,51 % und 3,00 % - 300,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 3,01 % und 4,50 % - 250,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 4,51 % und 6,00 % - 200,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 6,01 % und 7,50 % - 150,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 7,51 % und 9,00 % - 100,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 9,01 % und 10,50 % - 50,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 10,51 % und 12,00 % - 0 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt ab 12,01 % Ausführungen zur Leistungserbringung und dem Qualitätsmanagement Für die nachfolgend genannten Fragestellungen sind konkret auf die Liegen-schaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung und Qualitätsmanage-ment zu erstellen. Für alle Angaben gilt: Aussagen können nur dann mit Punk-ten bewertet werden, wenn sie innerhalb der beschriebenen Leistungen und Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben liegen. Fehlende Angaben oder Angaben außerhalb der beschriebenen Leistungen / Aufgaben sowie den ver-traglichen Vorgaben führen zwingend zu einem Ausschluss. Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausfüh-rung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Angaben zu den leis-tungsbezogenen Ausführungen des Auftragnehmers. Die Ausführungen zur Leistungserbringung und dem Qualitätsmanagement werden Vertragsbestand-teil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt. Jede, der sechs nachfolgenden, Fragestellung wird anhand von vier Wertungs-stufen bewertet: 45 Punkte: Die Fragestellung ist absolut schlüssig, vollständig, praxisgerecht be-antwortet und berücksichtigt vollumfänglich die Anforderungen und Objektge-gebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen sehr gut erfüllt. 30 Punkte: Die Fragestellung ist nur teilweise schlüssig, vollständig, praxisge-recht beantwortet und berücksichtigt gerade noch die Anforderungen und Ob-jektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen zufriedenstellend er-füllt. 15 Punkte: Die Fragestellung ist nur in geringem Umfang schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt sehr lückenhaft die Anforderun-gen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen mangelhaft erfüllt. 0 Punkte: Die Fragestellung ist nicht schlüssig, vollständig, praxisgerecht beant-wortet und berücksichtigt nicht die Anforderungen und Objektgegebenheiten bzw. enthält keine wertbaren Angaben. Insgesamt werden die Erwartungen ungenügend erfüllt. Weitere Angaben zur Wertung finden Sie in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 6.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Interimsvergabe Unterhaltsreinigung der GSI
Beschreibung: Begehung Eine Vor-Ort-Begehung bietet der Auftraggeber an. Wir bitten in diesem Fall um frühzeitige Anmeldung. Begehungen sind in folgenden Zeiträumen möglich: 14.08.2024: 09:00 - 11:00 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr 15.08.2024: 09:00 bis 11:00 Uhr & 13:00 bis 15:00 Uhr 20.08.2024: 09:00 bis 11:00 Uhr & 13:00 bis 15:00 Uhr 26.08.2024: 09:00 bis 11:00 Uhr 28.08.2024: 09:00 bis 11:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass während der Begehung keinerlei Bieterfragen beantwortet werden. Diese reichen Sie bitte stets in der Bieterkommunikation des Vergabeportals ein.
Interne Kennung: 23/2600020530
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Zu den vertragsgegenständlichen Objekten gehören neben den Objekten auf dem Campus noch Au-ßenstellen gemäß nachfolgender Übersicht: Verwaltung Borsigstr. 9 und 11, 64291 Darmstadt Heckhalle- und Büro Messeler-Park-Str. 132, 64291 Darmstadt Gästehaus (Steinhaus) Messeler-Park-Str. 121, 64291 Darmstadt Gästehaus Planckstr. 1, 64291 Darmstadt Campus Planckstr. 1, 64291 Darmstadt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungDer Auftragnehmer ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs-, Pflege- und Desin-fektionsmittel zu verwenden, bei denen schädigende Einflüsse auf Personen, die zu behandelnden Flä-chen und Einrichtungsgegenstände sowie Sachwerte des Auftraggebers ausgeschlossen sind. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Die Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Um-welt möglichst gering belasten. Zur Verminderung der Abwasserbelastung ist dem Auftragnehmer ins-besondere die Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln unter-sagt. Desinfektionsreiniger müssen in den gültigen Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie oder des Robert-Koch-Institutes für den jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführt sein. Die Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes sind einzuhalten.
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDie nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Preis-Leistung nach Punkten - siehe Beschreibung
Beschreibung: Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet Z=(L (Leistung))/(P (Preis)) Es gewinnt das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z. Erläuterung für Kennzahl für Preis Der Preis setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten Jahressummen zusam-men. Diese Gesamtsumme ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zeile (blauer Kasten; Gesamt-Jahressumme unter Preiszusammenfassung) des Tabellen-blatts "0_uebersicht" enthalten. Erläuterung für Leistung Insgesamt sind 1.000 Leistungspunkte möglich. Diese unterteilen sich in - 300 Punkte: Arbeitseinsatz - 400 Punkte: Leistungswert - 300 Punkte: Ausführungen zur Leistungserbringung und dem Qualitäts-management Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechen-den Zeile (blauer Kasten; Jahressumme Gesamt unter Arbeitseinsatz) des Tabellen-blatts "0_uebersicht" enthalten. Das Angebot mit dem höchsten Arbeitseinsatz erhält die maximalen 300 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 50 % des höchsten Arbeitseinsatzes. Alle An-gebote mit darunterliegendem Arbeitseinsatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für dazwischenliegende Preise erfolgt über eine lineare Inter-polation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Leistungswert Die Abweichung des durchschnittlichen m2-Leistungswert der Unterhaltsreinigung entsprechend dem Tabellenblatt "1_reinigungsleistungswerte" (blauer Kasten; Durchschnittlicher m2-Leistungswert) der Kalkulationsdatei wird mit dem Durch-schnittswert aller berücksichtigten Angebote ins Verhältnis gesetzt. Der durch-schnittliche m2-Leistungswert wird unter Zugrundelegung der jeweiligen Jahresrei-nigungsfläche pro Raumgruppe und der gesamten Jahresreinigungsfläche ermittelt. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Bei der Ermittlung des Gesamtdurchschnittswert wird jeweils das Angebot mit dem niedrigsten m2-Leistungswert sowie das Angebot mit dem höchsten m2-Leistungswert nicht berücksichtigt. Die Abweichungen werden wie nachfolgend bepunktet: - 400,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt bis zu 1,50 % - 350,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 1,51 % und 3,00 % - 300,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 3,01 % und 4,50 % - 250,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 4,51 % und 6,00 % - 200,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 6,01 % und 7,50 % - 150,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 7,51 % und 9,00 % - 100,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 9,01 % und 10,50 % - 50,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 10,51 % und 12,00 % - 0 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt ab 12,01 % Beispiel: Der Gesamtdurchschnittswert aller Angebote liegt bei 10,28 m2. Angebot 1 hat 9,50 m2, Angebot 2 hat 8,70 m2, Angebot 3 hat 11,25 m2, Angebot 4 hat 12,10 m2 und Angebot 5 hat 10,10 m2. Angebot 1 Angebot 2 Angebot 3 Angebot 4 Angebot 5 9,50 m2 8,70 m2 11,25 m2 12,10 m2 10,10 m2 Keine Berücksich-tigung bei Be-rechnung des Gesamtdurch-schnitt Keine Berücksich-tigung bei Be-rechnung des Gesamtdurch-schnitt Gesamtdurchschnittswert: 10,20 m2 Formel: (9,50 m2 + 11,25 m2 + 10,10 m2) / 3 = 10,28 m2 Abweichungen zum Gesamtdurchschnittswert: Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: G = Gesamtdurchschnittswert D = Durchschnittswert des Angebots A = Abweichung vom Gesamtdurchschnitt Formel, sofern der Durchschnittswert des Angebots niedriger ist als der Gesamtdurchschnittswert: (G - D) / G * 100 = A Beispiel Angebot 1: (10,28 m2 - 9,50 m2) / 10,28 m2 *100 = 7,59 %) Formel, sofern der Durchschnittswert des Angebots höher ist als der Gesamtdurchschnittswert: (D - G) / G * 100 = A Beispiel Angebot 3: (11,25 m2 - 10,28 m2) / 10,28 m2 *100 = 9,44 %) Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. 7,59 % 15,37 % 9,44 % 17,70 % 1,75 % 150 Punkte 0 Punkte 100 Punkte 0 Punkte 350 Punkte Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der sich aus der Kalkulati-onstabelle ("02.1 GSI_UHR_Kalkulation_interim.xlsx") im Reiter "0_uebersicht" als "Gesamtsumme Preis" (netto) ergibt. Die "Gesamtsumme Preis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen Summe Unterhaltsreinigung, Summe Regie- und Grundreinigung und Summe Übernahmereinigung (Kennzahl "P").
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Beschafft werden muss eine Interimsvergabe der Unterhaltsreinigung bei GSI für ein Jahr. Geschätzter Beschaffungswert: 766.000,00 EUR - Grundreinigung des Campus mit anschließender UHR für ein Jahr. Vergabeverfahren soll im Zuge des §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchgeführt werden. Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. GSI hat einen Bestanddienstleister für die UHR, der leider seit Monaten nachweislich nicht die Reinigungsqualität liefert wie gefordert. Aus diesem Grunde hat GSI begonnen die Neuausschreibung mit einem externen Berater aufzusetzen. Diese ist aber noch nicht final. Der Vertrag mit dem Bestandsdienstleister kann nicht weiter bis zur Neuausschreibung fortgeführt werden, weil... - der Zustand besonders in den WC-Anlagen als gesundheitsgefährdend bewertet werden muss - es gab aufgrund der eklatanten Reinigungsmängel am 02.08.2024 sogar eine Beschwerde beim RP in Darmstadt, siehe untenstehende Ausführungen von Frau Tobisch (Leiterin ZDI) - allein im Juli wurden 200 Mängeltickets aufgemacht, denen nur teilweise und/oder in nur sehr geringem Maße abgeholfen wurde. Reinigungsnachweise wurden teilweise vom Reinigungspersonal bereits für die Folgetage in die Checklisten eingetragen. Teilweise wurden Tickets ohne eine eigentliche Bearbeitung wieder geschlossen, sodass nun gänzlich das Vertrauen in den Dienstleister verloren gegangen ist. Geplant ist, den Bestandsdienstleister aus o.g. Gründen außerordentlich zu kündigen, sobald durch die Interimsvergabe ein neuer Dienstleister gefunden wurde. Da die Reinigungsdienstleistung nur für den Zeitraum von 1 Jahr interimsweise vergeben wird und in dieser Zeit die Neuausschreibung des Rahmenvertrages zur Unterhaltsreinigung umgesetzt wird, werden die wirtschaftlichen Auswirkung auf dem Markt als gering angesehen. Demnach sieht die Vergabestelle die beschleunigte Beschaffung am Markt gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV als gerechtfertigt an. ? Ausführungen Frau Tobisch am 08.08.2024, 15:52 Uhr per Mail auf Anfrage des Einkaufs bezgl. genauer Angaben zur Beschwerde beim RP in Darmstadt: Hallo Doreen, es gibt nichts schriftliches - jedenfalls nicht das ich wüsste. Ob ein Aktenzeichen vorliegt, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Nachstehende E-Mail haben wir erhalten, auf die wir reagiert haben: mit der Bitte um Beachtung: Ich habe soeben von x die Information bekommen, dass x aus der Gruppe von x gestern eine Eingabe beim Regierungspräsidium wegen der Hygienebedingungen bei den Toiletten in SH4 (HLI-Bereich) gemacht hat. Er hat anscheinend heute bereits die telefonsische Rückmeldung bekommen, dass das RP diesbezüglich aktiv werden wird. Ich verfüge über keine genaueren Informationen zu dieser Eingabe. x hat mich darüber informiert, dass x dies in seiner Funktion als für diesen Bereich eingesetzter Sicherheitsbeautragte getan hat. Im Vorfeld hatte er sich bereits an Herrn Knops (ZDI), dann später Frau Tobisch und dann später sogar Herrn Jaeger gewandt - ohne dass sich die Situation dort wohl dauerhaft verbessert hat. Daraufhin habe ich mich mit allen Beteiligten in Verbindung gesetzt - auch mit dem RP, Darmstadt, Hr. Klingmann (telefonisch). Ich habe Hr. Klingmann unsere Maßnahmen erläutert. Mit diesen war er zufrieden u. sagte, dass er sich in 2-3 Wochen wieder meldet, um den aktuellen Stand zu erfragen. Es wurde nichts von einem Aktenzeichen erwähnt. Nach allen Gesprächen sind wir (Fr. Stummeyer, Fr. Stephan u. ich) übereingekommen, dass wir keine Zeit mehr verlieren sollten u. den aktuellen Dienstleister vom Hof schicken sollten. Mehr Informationen kann ich Dir leider nicht geben - ich hoffe, dass reicht. Viele Grüße Marion Es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die der öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die er nicht zu verantworten hat, die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersWISAG Gebäudereinigung Hessen Süd GmbH & Co. KG
Offizielle BezeichnungWISAG Gebäudereinigung Hessen Süd GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung715 894,47 EUR
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelWISAG Gebäudereinigung Hessen Süd GmbH & Co. KG, 64293 Darmstadt
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots715 894,47 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots715 894,47 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 615971-1970
Fax: +49 615971-3982
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 615971-1970
Fax: +49 615971-3982
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: WISAG Gebäudereinigung Hessen Süd GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE 258674595
Postanschrift: Pallaswiesenstr. 174  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49061023657815
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0b9868bc-c80f-4d60-8483-6d8aa032c9cd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/10/2024 17:21:38 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 617847-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2024
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2024

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