1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Beschreibung: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Kennung des Verfahrens: aa6ad908-5dd7-485c-891e-daad5f48e58a
Interne Kennung: 20FEI45117
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altendorf
Postleitzahl: 96146
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Beschreibung: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Interne Kennung: 6c98f8f3-a863-40e3-9b21-add8d5869659
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/04/2021
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020679634
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 19/04/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 220881-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ 706 - Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ 709 - Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ 705 - Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ 699 - Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. //LÄ 704 - Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden könne
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: LÄ 706 - Auf Wunsch des AG soll eine Planung für eine innenliegende, beidseitige Führungs- und Fangvorrichtung im Gleis 5900 R im Bereich der SÜ Griesweg, Achse 30 erstellt werden. Dies war nicht im vertraglichen Leistungsumfang inbegriffen und ist gesondert zu vergüten // LÄ 709 - Aufgrund der absehbaren Betriebszustände bis zur IBN des Endzustandes in 2025 müssen Führungs- und Fangvorrichtungen im Gleis 5900 R im Bereich SÜ Griesweg vorgesehen werden, da die Herstellung der Anprallblöcke (SÜ Griesweg) erst in der Bauphase 15 erfolgen kann. Die Bauausführung des Paralleloses der SÜ Griesweg ließ eine frühere Herstellung der Anprallblöcke nicht zu. Diese Leistung sind nicht im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang inbegriffen und gesondert zu vergüten. // LÄ 705 - Im Rahmen eines Abstimmungstermins bzgl. div. Inbetriebnahmerelevante Themen wurde festgelegt, dass die Fertigteilschächte nachträglich mit Einstiegshilfen bzw. Steigschutzschienen ausgestattet werden. Die entsprechende PSA, wie Auffanggurt, Auffanggerät, etc., soll ebenfalls umgesetzt werden. Da diese Leistungen nicht vom vertraglichen Bausoll umfasst waren sind sie gesondert zu vergüten // LÄ 699 - Im Zuge des Neubaus der Bestandgleise sowie der Arbeiten am Lärmschutzwall 15.1, entlang des Friedhofs, können Erschütterungen aus der Bautätigkeit nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Um mögliche Schäden abgrenzen und vermeiden zu können, ist es erforderlich den Bestand der Friedhofsanlagen, insbesondere Gruften und besondere Grabanlagen besonders zu dokumentieren und besondere Bauten, z.B. Steinkreuze, Figuren, Gruften, o.ä. zurückzubauen, einzulagern oder Stützkonstruktionen zu errichten. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand des vertraglichen leistungsumfangs und damit gesondert zu vergüten. // LÄ 704 - Falls Stahlrohre im Zuge der Gründungsarbeiten ausgebohrt werden müssen, sind diese wieder mit Füllbeton zu verfüllen, dies stellt eine zusätzliche Leistung dar. Zudem muss bedingt durch die geänderten Längen der Stahlrohrpfähle und die größeren Rohrdurchmesser beider Lärmschutzwände die Gründungssohle entsprechend angepasst werden. Die geänderte Ausführung derAnkerkörbe und Handläufen ist ebenfalls nicht vom vertraglichen Bausoll umfasst. und gesondert zu vergüten -
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1639572f-b59e-4ff3-8e20-bb8cfea8aad8 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/10/2024 11:11:08 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 616312-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/10/2024