1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Beschreibung: In allen Planungsphasen sind generell Betrachtungen zur Nachhaltigkeit und zur Zertifizierbarkeit zu führen. In den oberirdischen Bereichen sind Wegeführung, Gestaltung etc. mit der Landeshauptstadt München abzustimmen bzw. zu koordinieren. Dies betrifft u.a. Be- und Entlüftungsschächte, Ein- und Ausgänge (Zugangsbauwerke), Einbringöffnungen, Rettungswege etc. In den unterirdischen Bereichen sind die Schnittstellen zu den Rettungswegen zu berücksichtigen (z.B. dritte Röhre zur Entfluchtung oder Anbindung an die Rettungsstollen und Rettungsschächte). Ebenso sind im Tunnelbereich architektonische Elemente zu berücksichtigen (z.B. Fluchtwege).
Kennung des Verfahrens: 4b8dbbb7-2e09-445a-9ed3-ee9aa3651bd0
Interne Kennung: 17FEI27850
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Beschreibung: In allen Planungsphasen sind generell Betrachtungen zur Nachhaltigkeit und zur Zertifizierbarkeit zu führen. In den oberirdischen Bereichen sind Wegeführung, Gestaltung etc. mit der Landeshauptstadt München abzustimmen bzw. zu koordinieren. Dies betrifft u.a. Be- und Entlüftungsschächte, Ein- und Ausgänge (Zugangsbauwerke), Einbringöffnungen, Rettungswege etc. In den unterirdischen Bereichen sind die Schnittstellen zu den Rettungswegen zu berücksichtigen (z.B. dritte Röhre zur Entfluchtung oder Anbindung an die Rettungsstollen und Rettungsschächte). Ebenso sind im Tunnelbereich architektonische Elemente zu berücksichtigen (z.B. Fluchtwege).
Interne Kennung: 25c90d60-3a6c-4474-b768-c94663185613
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2017
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2018
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIEGE "InGe Optimierung 2. SBSS München" c/o SSF Ingenieure AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2017433808
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE "InGe Optimierung 2. SBSS München" c/o SSF Ingenieure AG
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/10/2017
Datum des Vertragsabschlusses: 18/10/2017
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 434791-2017
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: NT 123 Der AN ist bereits mit der vertieften Planung und Begutachtung beauftragt, verfügt für die Aktualisierung der bisherigen Planung über alle notwendigen Unterlagen und ist in das Projekt eingearbeitet. Bei einem möglichen Wechsel des AN könnte die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung / Erweiterung des bisherigen Lösungsansätze auf die nunmehr geänderte Planung nicht gewährleistet werden. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen der übrigen Planungsbeteiligten zu den gegenwärtigen Planungsänderungen durch einen Wechsel des AN entscheidend gestört werden und zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Zudem ist die Nachtragsleistung untrennbar mit der Hauptvertragsleistung verbunden. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf die weitere Planung hätte. Des Weiteren müssten sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. NT 135 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 136 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich. NT 147 Ein Wechsel des AN ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch technischen Gründen nicht zielführend. Das begründet sich damit, dass der AN bereits mit der Planung beauftragt und somit tief mit den Planungen und Abläufen vertraut ist. Bei einem möglichen Wechsel des AN würde neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Außerdem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Durch eine neue Vergabe würde es zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf und somit auf die Inbetriebnahme hätten. Des Weiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (u.a. erhöhte Bearbeitungsdauer, Einarbeitung in die bisherige Planung, Beauftragungsdauer anderes Planungsbüro, Abstimmungen mit den anderen Planungsbüros etc.). Die Umsetzung der bisherigen Planungsanforderungen ist daher in der erforderlichen Qualität im engen Terminplan nur durch den AN möglich.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: NT 123 Fortschreibung der Planunterlagen Genehmigungsplanung IGL bzw. zu erstellender Unterlagen einer Planänderung. Hier wird die 4. PÄ der IGL (Setzungsausgleich Achse C) erforderlich. NT 135 Die Unterlagen zur Instandhaltungsrampe in Riem mussten nach der Prüfung des EBAs für die Anhörung nach der neuen Richtlinie barrierefrei gestaltet werden. NT 136 Im PFA1 werden auf Grund von Änderungen im Bauablauf weitere Planänderungen erforderlich. Mit der Planänderung 30 sollen Anpassungen im Bereich des sog. Straßengeländes (BSF A1) beantragt werden. NT 147 Durch die Planänderung PÄ7 Aufnahme Erkundungs- und Rettungsstollen war kurz vor dem Beschluss durch das EBA noch Restarbeiten umzusetzen. Die tangierenden Projekte wurden aktualisiert und einzelne Einwendungen/Hinweise der Behörden eingearbeitet.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-A
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: abfa7567-e3cb-4aff-9413-f15d6a6504f8
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BIEGE "InGe Optimierung 2. SBSS München" c/o SSF Ingenieure AG
Registrierungsnummer: 6c20d37c-d2e4-4f8e-bbae-e673083121f3
Stadt: München
Postleitzahl: 80807
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 936e71fd-12ef-4fa6-8156-71bf5834758a - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/10/2024 09:06:55 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 601940-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 195/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/10/2024