5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262100 Gerüstarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stundenlohnarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilhelm-Epstein-Str. 14
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60431
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweise zu Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen zur Eignung VOB" (als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (Unterlagen gemäß Anhang XI bzw. XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens
Beschreibung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu den Umsatzzahlen für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen; d.h. die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenznachweise
Beschreibung: 3 Referenznachweise mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 5 Jahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein. Die Zahl der einzureichenden Referenzprojekte bleibt in Summe auf 3 beschränkt. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe zu Arbeitskräften
Beschreibung: Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderte Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Arbeitskräfte für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen, d.h. die Anzahl der Arbeitskräfte der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Registereintragungen
Beschreibung: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe GWB
Beschreibung: Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch eine Abfrage des Wettbewerbsregisters nach § 6 WReG sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO). Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit des Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: aktuelle Bescheinigung der Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Aktueller Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung EU-Verordnung Russland
Beschreibung: Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Vordruck "Eigenerklärung EU-Verordnung Russland" als Anlage C7 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe eines Angebots enthalten). Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Beschreibung: Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Durchführung von Arbeiten zum Abbruch und/oder der Sanierung von schwachgebundenem Asbest an bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen gem. LV-Pos- 01.02.0010/20. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise sind auch von pq-qualifizierten Bietern vorzulegen. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 16a EU VOB/A.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung b) Gesamtschuldnerische Haftung der an der Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. c) Vertragssprache ist deutsch. d) Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mind. 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. e) Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B): Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
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