5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zusätzlich dazu sind die Leistungen der Bauphase und die nicht hoheitliche Bauüberwachung als Option anzubieten, die die Vorhabenträgerin gesondert abrufen kann. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Option besteht nicht
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Benennen Sie die Umsätze Ihres Unternehmens in den letzten fünf Jahren. - Der jährliche Gesamtumsatz für die letzten 5 Jahre muss im Bereich der auszuführenden Leistungen jeweils mehr als 10 Mio. € betragen. - Benennen Sie die Zahl der festangestellte Beschäftigten Ihres Unternehmens in den letzten 5 Jahren (im Bereich der auszuführenden Leistungen). Vom Bieter sind zwei unternehmensbezogene Referenzprojekte durch jeweils eine Referenz-bescheinigung nachzuweisen. Die Referenzbescheinigung muss die abgefragten Kriterien und Anforderungen nachvollziehbar darstellen. 1) Die vom Bieter einzureichenden projektbezogenen Referenzen müssen folgende Mindest-kriterien erfüllen: - mind. eine Referenz der jeweils vollständig erbrachten Bauleistung (Schlussrechnung ggf. noch offen), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Bauvolumen im Gewerk Oberlei-tungsanlagen > 10 Mio. € netto (gemäß Hauptvertrag) - mind. eine Referenz der jeweils vollständig erbrachten Bauleistung (Schlussrechnung ggf. noch offen), innerhalb der letzten 10 Jahre, mit Bauvolumen im Gewerk Kabeltief-bau > 10 Mio. € netto (gemäß Hauptvertrag) - Im Falle einer ARGE muss ein Leistungsanteil der Gewerke Oberleitungsanlage oder Kabeltiefbau von mindestens 30% der ARGE erbracht worden sein Des Weiteren muss bei mindestens einer der Referenzen die Abwicklung der Planungs- und Bauleistungen unter Einsatz der BIM Methodik erfolgt sein. 2) Darüber hinaus muss jeweils eine der folgenden technischen Anforderungen der Bau- und Planungsaufgabe durch die Referenzen erfüllt sein: - Realisierung Eisenbahninfrastruktur innerstädtisch (mit erhöhten logistischen Heraus-forderungen) - Realisierung Eisenbahninfrastruktur Zudem muss mindestens eine Referenz das Kriterium Realisierung Eisenbahninfrastruktur in-nerstädtisch (mit erhöhten logistischen Herausforderungen) beinhalten. Für folgende Leistungskategorien muss der für die Planung vorgesehene Bieter bzw. Biege-partner und/ oder Ihr Nachunternehmer in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Oberleitungsanlage Errichtung 15 kV; Bahnstromleitung (Neuerrichtung, Umbau; Invest); Elektrische Weichenheizanlagen 50 Hz, NS; Elektrische Weichenheizanlagen 16,7 Hz, NS- MS; 50-Hz Mittelspannungsschalt-anlagen; Bauleistungen für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau; Bauleistungen für Kabel: Kabelverlegung; Bauleistungen für Kabel: Bauleistungen für Kabel, Bauen unter Eisenbahnbetrieb; Planung elektrische Energieanlagen; Planung elektrische Weichenheizanlagen; Planung 15 kV Standard Oberleitungsanlagen; Nachunternehmererklärung: Hiermit werden die folgenden Unternehmen, derer sich der Bewerber/ Bieter im Auftragsfall für die Erfüllung der Leistungsbedienen will und auf deren Eignung er sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs stützt(Eignungsleihe), sowie Art und Umfang der insofern auszuführenden Leistung benannt. Der Bieter hat mit dem Angebot die Verfügbarkeit über die Nachunternehmer nach § 47 SektVO (z. B. mitVerpflichtungserklärung) nachzuweisen. Mit Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Vertraulichkeitserklärung durch den Bieter unterschrieben einzureichen. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH 2. Schüßler-Plan Digital GmbH 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: BAHNSPEZIFISCHE UND UNTERNEHMENSBEZOGENE EIGENERKL
Beschreibung: 1) Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. 2) Wir erklären, dass das Unternehmen • ?keine schwere Verfehlung • ?folgende schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). 3) Wir erklären, dass wir • ?keine Kenntnis • ?folgende Kenntnis davon haben, dass a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 4) Wir erklären, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister • ?keine Eintragung • ?folgende Eintragung verzeichnet ist/ sind. Darüber hinaus erklären wir, dass derzeit • ?keine Verfahren • ?folgende Verfahren anhängig ist/ sind oder war(en), das/ die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/ können. 5) Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention a) Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich unsere Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. 6) Wir erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. 7) Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. 8) Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschrif ten geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US- amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US- amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschrif ten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, • dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Ein-richtung ist, • dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, • dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. 9) Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. 10) Wir erklären, dass wir über eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verfügen. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger oder entsprechende Berufsgenossenschaft des jeweiligen Mitgliedstaates abzugeben. 11) Wir erklären, dass wir über eine Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer unseres Sitzes oder Wohnsitzes verfügen. 12) Wir erklären die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen *) 13) Wir erklären, dass wir in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen haben *) 14) Ggf. Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB-Konzerns *)11 *) Fortsetzung Kriterien, siehe Vergabeunterlagen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: ERKLÄRUNG ÜBER EINEN JÄHRLICHEN GESAMTJAHRESUMSATZ UND DIE ANZAHL DER FESTANGESTELLTEN MITARBEITER DES UNTERNEHMENS
Beschreibung: ERKLÄRUNG ÜBER EINEN JÄHRLICHEN GESAMTJAHRESUMSATZ UND DIE ANZAHL DER FESTANGESTELLTEN MITARBEITER DES UNTERNEHMENS Benennen Sie die Umsätze Ihres Unternehmens in den letzten fünf Jahren. • Der jährliche Gesamtumsatz für die letzten 5 Jahre muss im Bereich der auszuführenden Leistungen jeweils mehr als 10 Mio. € betragen. • Benennen Sie die Zahl der festangestellte Beschäftigten Ihres Unternehmens in den letzten 5 Jahren (im Bereich der auszuführenden Leistungen). Tabelle 3: Übersicht des jährlichen Gesamtjahresumsatzes und der Mitarbeiteranzahl der letzten 5 Jahre
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: MINDESTKRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG DARSTELLUNG REFERENZEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG 1 und 2 PRÄQUALIFIKATIONEN ALS VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME
Beschreibung: MINDESTKRITERIEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG Vom Bieter sind zwei unternehmensbezogene Referenzprojekte durch jeweils eine Referenz-bescheinigung nachzuweisen. Die Referenzbescheinigung muss die abgefragten Kriterien und Anforderungen nachvollziehbar darstellen. 1) Die vom Bieter einzureichenden projektbezogenen Referenzen müssen folgende Mindest-kriterien erfüllen: - mind. eine Referenz der jeweils vollständig erbrachten Bauleistung (Schlussrechnung ggf. noch offen), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Bauvolumen im Gewerk Oberlei-tungsanlagen > 10 Mio. € netto (gemäß Hauptvertrag) - mind. eine Referenz der jeweils vollständig erbrachten Bauleistung (Schlussrechnung ggf. noch offen), innerhalb der letzten 10 Jahre, mit Bauvolumen im Gewerk Kabeltief-bau > 10 Mio. € netto (gemäß Hauptvertrag) - Im Falle einer ARGE muss ein Leistungsanteil der Gewerke Oberleitungsanlage oder Kabeltiefbau von mindestens 30% der ARGE erbracht worden sein Des Weiteren muss bei mindestens einer der Referenzen die Abwicklung der Planungs- und Bauleistungen unter Einsatz der BIM Methodik erfolgt sein. 2) Darüber hinaus muss jeweils eine der folgenden technischen Anforderungen der Bau- und Planungsaufgabe durch die Referenzen erfüllt sein: - Realisierung Eisenbahninfrastruktur innerstädtisch (mit erhöhten logistischen Heraus-forderungen) - Realisierung Eisenbahninfrastruktur Zudem muss mindestens eine Re DARSTELLUNG REFERENZEN ZUM NACHWEIS DER EIGNUNG 1 und 2 Mindestanforderungen an die Referenz: ?vollständig erbrachte Bauleistungen der Eisenbahninfrastruktur (Schlussrechnung ggf. noch offen), innerhalb der letzten 10 Jahre ?vollständig erbrachte Bauleistungen der Eisenbahninfrastruktur (Schlussrechnung ggf. noch offen), innerhalb der letzten 5 Jahre ?Bei Arbeitsgemeinschaften in den Gewerken Oberleitungsanlagen oder Kabeltiefbau mind. 30 % am Leistungsanteil der ARGE oder technische Geschäftsführung ?Bauvolumen gemäß Hauptvertrag > 10 Mio. € netto ?Gewerk Oberleitungsanlagen ? Gewerk Kabeltiefbau ? Gewerk ……… Technische Anforderungen der Planungsaufgabe: ?Realisierung Bauleistung Eisenbahninfrastruktur innerstädtisch mit erhöhter logisti-scher Herausforderung ?Realisierung Bauleistung Eisenbahninfrastruktur Technische Anforderungen der Planungsphase: ?Anwendung der BIM – Methodik Projektbezeichnung Projektdauer inkl. Beginn- und Fertigstellungsdatum der Planungsleistungen/ Bauleistungen (in Leistungsphasen unterteilt) Vorhabenträgerin (VT) Angabe Ansprechpartner und Telefonnummer Beteiligte Unternehmen Bei ARGE-Konstellation: Angabe ARGE- Part-ner/ Funktion an ARGE/ Anteil Beteiligung Bauvolumen HV (netto) einschl. Angabe von Gewerken sowie von Anteil Eigenleistung Kurzbeschreibung des Referenzprojektes: PRÄQUALIFIKATIONEN ALS VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME siehe Zusätzliche Informationen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterien / preisliche Wertung (20%) und Beteiligungsbeitrag (BB)(10%)
Beschreibung: Preiskriterien / preisliche Wertung (20%) und Beteiligungsbeitrag (BB)(10%) Fortsetzung Kriterien, siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Konzepte und Qualitätskriterien (70 %) Fortsetzung Kriterien, siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/10/2024 09:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 23/10/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/10/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 111 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung gemäß Auftragsunterlagen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Mit Einreichung desTeilnahmeantrags ist die Vertraulichkeitserklärung durch den Bieter unterschrieben einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Entfällt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)