5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48731000 Dateisicherheitssoftwarepaket
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen. Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-19 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (KO-Kriterien). Erklärungen 1.) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist. 2.) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. 3.) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann. 4.) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5.) Erklärung zur Sanktionsliste, Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften und EU-Blocking Verordnung. 6.) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat 7.) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat. 8.) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention 9.) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde. 10.) Erklärung zu §§122-124 GWB 11.) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens 12.) Erklärung zu schweren Verfehlungen 13.) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen 14.) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner 15.) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn 16.) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt. 17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate 18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 19 - 22 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bewerber die geforderten Dokumente, Erklärungen und Nachweise gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (KO-Kriterien) 19. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments "Lieferantenselbstauskunft“ 20. Abgabe der unterschriebenen Unterlagen Anhang B8 Vertraulichkeitserklärung 21. Abgabe einer Eigenerklärung: Zu dem Bewerber oder die von ihm vertriebenen Produkten, welche in den Anwendungsbereich dieser Ausschreibung fallen, gibt oder gab es keine behördlichen Warnungen (bspw. des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach §7 BSI-Gesetz) im Zusammenhang mit IT-Sicherheit. Dies gilt auch für etwaige Nachunternehmer des Bewerbers. 22. Einreichung der ausgefüllten Unterlagen Anhang B6 Bietereigenerklärung Datenschutz
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Aufgrund einer Zeichenbeschränkung ist die vollständige Darlegung der Eignungskriterien durch den Auftraggeber nicht möglich. Genaue Details zu den Eignungskriterien, deren Bewertung und die zu verwendenden Antwortformate finden Sie in den Vergabeunterlagen – insbesondere in Anhang B1 Eignungsmatrix und Anhang A Bewerbungsbedingungen. Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 23 - 24 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bewerber die geforderten Dokumente, Erklärungen und Nachweise gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. 23.) Der Bewerber verfügt über ein Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß ISO 27001:2013 oder neuer. Entsprechende Prozesse und Standards sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein des Informationssicherheits Managementsystems (ISMS) gemäß ISO 27001:2013 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats oder durch eine Beschreibung der implementierten, mindestens gleichwertigen Prozesse und Standards nach. 24.) Der Bewerber verfügt über ein Qualitäts-Managementsystems (QMS) gemäß ISO 9001. Entsprechende Prozesse und Standards sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Qualitäts-Managementsystems (QMS) gemäß ISO 9001 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats nach. BEWERTUNGSKRITERIEN MIT MINDESTANFORDERUNG Bei dem nachfolgenden Eignungskriterium (Nr. 25 handelt es sich um ein Bewertungskriterium mit Mindestanforderung. Wenn die Mindestanforderung von einem Bieter nicht erfüllt wird, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Sofern mehr als 3 Teilnehmer die voranstehenden Ausschlusskriterien (Nr. 1-24) sowie die Mindestanforderungen in des Eignungskriteriums (Nr. 25) erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertungskriterien Nr. 25 –29. Nachstehend werden ausschließlich die Mindestanforderungen genannt. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad auf Basis des Bewertungsschemas, das der Anlage „Eignungsmatrix“ entnommen werden kann. Gibt der Bieter die geforderten Angaben, Dokumente und Erklärungen unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies unter Umständen zur Herabsetzung der Bewertung bzw. zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 25.) Referenzen Malwareschutz für Legacy Windows Betriebssysteme (Win7 und älter) idealerweise eingesetzt auf maschinentechnischen Anlagen (OT) - Allgemein: Bitte stellen Sie mindestens eine Ihrer Top-Referenzen der vergangenen 4 Jahre (=Leistung muss zwischen 01.10.2020 und aktuellem Datum erbracht worden sein) zu folgendem Thema zur Verfügung: Bereitstellung einer Malwareschutz-Lösung für einen Kunden in einem mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalt bzw. Leistungsumfang (vgl. Abschnitt 2.1 der Bekanntmachung) Mindestanforderung: Leistungszeitraum beträgt mindestens 12 Monate innerhalb der vergangenen 4 Jahre (=Leistung muss zwischen 01.10.2020 und aktuellem Datum erbracht worden sein). Die Leistungserbringung der Referenz kann vorher begonnen haben und auch noch laufen. - Der Bewerber war selbst an der Bereitstellung der Leistung beteiligt. - In der Referenz wird die Lösung auf mindestens 1.000 Endgeräten (Legacy Windows, Version 7 und älter) aus dem Produktionsumfeld (OT-nahe IT, IT-nahe OT oder OT) eingesetzt. - In der Referenz erfolgt die Malware-Erkennung primär durch ein signaturbasiertes Verfahren. BEWERTUNGSKRITERIEN OHNE MINDESTANFORDERUNG 26.) Referenzen Malwareschutz für Legacy Windows Betriebssysteme (Win7 und älter) idealerweise eingesetzt auf maschinentechnischen Anlagen (OT) - Europa-spezifisch: Bitte stellen Sie mindestens eine Ihrer Top Referenzen der vergangenen 4 Jahre (=Leistung muss zwischen 01.10.2020 und aktuellem Datum erbracht worden sein) zu folgendem Thema zur Verfügung: Bereitstellung einer Malwareschutz-Lösung für einen Kunden in einem mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalt bzw. Leistungsumfang (vgl. Abschnitt 2.1 der Bekanntmachung) 27.) Referenz KRITIS: Bitte legen Sie dar, wie Sie das Bestehen von KRITIS-Audits (§8a BSIG) beim Auftraggeber unterstützen können. 28.) Leistungsfähigkeit Software-Dienstleistungen Bitte weisen Sie nach, dass ihr Unternehmen in der Lage dazu ist, auf kurzfristige Software Anpassungswünsche des Auftraggeber zu reagieren. Legen Sie dar, wie Software Dienstleistungen (von einem zentralen Management-Service und/oder dem Agenten, der zum Schutz eines Endpunkts installiert wird) auf Kundenwunsch innerhalb der letzten 24 Monate anforderungs- und termingerecht implementiert wurden. 29.) Patch Management Bitte beschreiben Sie wie Sie Ihr Patch Management im Fall einer kritischen Schwachstelle (bspw. Log4J) organisieren.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 0
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/10/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: x
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)