1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Beschreibung: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Kennung des Verfahrens: aa6ad908-5dd7-485c-891e-daad5f48e58a
Interne Kennung: 20FEI45117
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altendorf
Postleitzahl: 96146
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Beschreibung: VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Interne Kennung: 6c98f8f3-a863-40e3-9b21-add8d5869659
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/04/2021
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020679634
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 19/04/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 220881-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ141 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auch zur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ389 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ515 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ518 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ529 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ630 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch:
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: LÄ141 Entgegen dem Hauptvertrag sollen alle Elemente für die Ausstattung der Bahnhöfe Buttenheim und Hirschaid neu beschafft werden. Aufgrund geänderter Realisierungstermine und Baustandarts/Regelwerke ergeben sich Änderungen sowohl bei den Typen der Elemente als auch bei der Anzahl und Anschaffung. // LÄ389 Der Entwurf muss in die bereits eingestellte Ausführungsplanung für den Streckenbau der Bauphase 6 / 12 integriert werden. Die neue Lage weicht von der ursprünglich angedachten Lage bei Kilometer 48,800 (BB: Pkt. 0.6.13.2.3 Stromversorgungsanlagen Hinweis: Seite 136) erheblich ab und führt somit zu Änderungen / Anpassungen. Neben der Erstellung der AP werden weitere Mehraufwendungen in der späteren Ausführung vor Ort durch folgende Teilleistungen entstehen: • Zusätzliche Gleisquerung bei Kilometer • Zusätzliche Kabelführungselemente bestehend aus Kabelkanal Gr. II, Kabelschacht Gr. V und Anschlussbausätzen • Zusätzliche Zuwegung / Straße zur Fertigteilstation • Zusätzliche PKW-Aufstellfläche • Zusätzliche Zuwegung / Pflasterung im Bereich der HOA-Anlage / Fertigteilstation // LÄ515 Die Leistungen zur Erstellung und Zusammenfassung der Datenänderungsbelege für die erstellten Bauwerke sind im ursprünglichen Vertragsumfang nicht inbegriffen. Diese sind für die Bauwerkserfassung der DB zwingend erforderlich und daher gesondert zu vergüten. // LÄ518 Die Erstellung von Datenänderungsbelegen für die EÜ/SÜ Friesnitzgraben ist nicht Bestanteil des ursprünglichen Vertrages und ist gesondert zu vergüten. // LÄ529 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ630 Die MKA Nr. 630 konkretisiert weitere Mehraufwendungen im Zusammenhang mit den Hilfsbrücken des Los VP 21-2251, welche sich aus der überarbeiteteten Entwurfplanung und deren Umsetzung in der Ausführungsplanung - über die MKA Nr. 823 vom 19.01.2022 und MKA Nr. 387 vom 01.08.202 hinaus - ergeben. Folgende Leistungen sind erforderlich: Streckenbau: • Mehraufwendung im Bereich der Hinterfüllung (Schnittstelle Streckenbau (auch Grundschotter) – Hinterfüllbereich Hilfsbrücke) • Mehraufwendung zur Andienung des Baufeldes in der Bauphase 09 / 12 Gleisbau: • Mehraufwendungen zur Baufeldandienung (Schienen verziehen [Rollen zum Schutz der Hilfs-brücke unterlegen, zeitl. Mehraufwand durch Hindernis der Hilfsbrücke], Zuführung der Schwellen, Teilung des Baufeldes durch Hilfsbrücke bedingt unterschiedliche Zwischenlagerplätze nördlich und südlich der Hilfsbrücke]) in der Bauphase 09 / 12 • Notwendiger Einbau je 5 Holzschwellen (vor und hinter der Hilfsbrücke. Summe 20 Stück) nach Ril 804.9050 (Abstimmung, Materialisierung und Abholung/Beistellung sowie Einbau der Holz-schwellen durch Leonhard Weiss) in der Bauphase 09 / 12 • Erstbefahrung der Hilfsbrücken gemäß Ril. 804.4.110 Absatz 15 mit einer Geschwindigkeit von 5 km/h und je drei Fahrten Kabeltiefbau / Kabelverlegung: • Die Zusatzlasten, in Form von Kabel und Leitungen, sind nach Ril. 804.4110 Absatz 11 zu berücksichtigen. Hierzu ist eine provisorische Kabelhilfsbrücke erforderlich. Im Zuge derer Mehraufwendungen bei der erneuten Kabelverlegung entstehen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Vertragsleistungen.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d060fe4-04e0-4e0b-9f9e-e9b51bce4468 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/09/2024 06:30:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 586476-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 190/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/09/2024