1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV)
Beschreibung: Hintergrund: Der AG hat sich entschieden, für die LST eine einheitliche Systemarchitektur vorzugeben, in die die verschiedenen Teilsysteme und Komponenten der LST unabhängig von den Produkten und Technologien der verschiedenen Anbieter eingebunden werden können. Basis für die produkt- und technologieunabhängige Systemarchitektur sind u.a. die Vereinheitlichung sowie die Harmonisierung aller Schnittstellen und der Kommunikationswege für die LST. Der AG verfolgt hiermit das Ziel, eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Infrastruktur zu schaffen. Mit dem Projekt „Design integrierter Bedienplatz“ („DiB“) wurde ein systemunabhängiges integriertes Leit- und Bediensystem („iLBS“) entwickelt, welches hersteller- und hardwareneutral die unterschiedlichen Anwendungen in einem Standard-Bedienplatz bündelt und die Heterogenität in der bisherigen Bedienlandschaft aufhebt. Über eine neu entwickelte standardisierte Schnittstelle (SCI-CC-LST) zwischen Stellwerk und Bediensystem ist es möglich, die Bedienung zu vereinheitlichen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Herstellertypen in der Stellwerksbedienung aufzuheben. Mit dem integrierten Bediensystem („iBS“, ein Teilsystem des iLBS) ist es möglich, unabhängig vom Standort und herstellerübergreifend digitale und elektronische Stellwerke im Fern- und Ballungsnetz wie auch im Regionalnetz flexibel zu Bedienorten zuzuordnen und zu steuern. Für jedes iBS gibt es ergänzend eine lokale Instanz der Lenkplanverwaltung, die "Lokale Lenkplanverwaltung" ("LLPV").
Kennung des Verfahrens: be78c8e5-53b4-48e8-af3a-59c61cfd8327
Interne Kennung: 23FEI70209
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Feld BT-5071 zum NUTS-3-Code gibt systemtechnisch bedingt DE712 als Ort des Auftraggebers an, jedoch gilt der Rahmenvertrag bundesweit.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV)
Beschreibung: Hintergrund: Der AG hat sich entschieden, für die LST eine einheitliche Systemarchitektur vorzugeben, in die die verschiedenen Teilsysteme und Komponenten der LST unabhängig von den Produkten und Technologien der verschiedenen Anbieter eingebunden werden können. Basis für die produkt- und technologieunabhängige Systemarchitektur sind u.a. die Vereinheitlichung sowie die Harmonisierung aller Schnittstellen und der Kommunikationswege für die LST. Der AG verfolgt hiermit das Ziel, eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Infrastruktur zu schaffen. Mit dem Projekt „Design integrierter Bedienplatz“ („DiB“) wurde ein systemunabhängiges integriertes Leit- und Bediensystem („iLBS“) entwickelt, welches hersteller- und hardwareneutral die unterschiedlichen Anwendungen in einem Standard-Bedienplatz bündelt und die Heterogenität in der bisherigen Bedienlandschaft aufhebt. Über eine neu entwickelte standardisierte Schnittstelle (SCI-CC-LST) zwischen Stellwerk und Bediensystem ist es möglich, die Bedienung zu vereinheitlichen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Herstellertypen in der Stellwerksbedienung aufzuheben. Mit dem integrierten Bediensystem („iBS“, ein Teilsystem des iLBS) ist es möglich, unabhängig vom Standort und herstellerübergreifend digitale und elektronische Stellwerke im Fern- und Ballungsnetz wie auch im Regionalnetz flexibel zu Bedienorten zuzuordnen und zu steuern. Für jedes iBS gibt es ergänzend eine lokale Instanz der Lenkplanverwaltung, die "Lokale Lenkplanverwaltung" ("LLPV").
Interne Kennung: 1c4f7017-a1fd-4a18-99f6-7d0c00a6a8bd
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 28/11/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Anmerkung zur Ziffer 5.1.3 über die geschätzte Dauer: Die Angabe beinhaltet 12 Monate sowie die Option über 1 x 1 Jahr. Die DB Netz AG und die DB Station&Service AG wurden am 1. Januar 2024 in eine gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft zusammengeführt. Die neue Gesellschaft firmiert unter dem Namen „DB InfraGO AG“ und der Marke „DB InfraGO“. [Fortsetzung der Auswahlkriterien, Auswahl zur Berufsausübung] 13 Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a.eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b.eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. 15 Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a.das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b.das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c.sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d.allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Eine fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kosten inklusive LCC (ermittelt aus Angebotspreis gem. Leistungsverzeichnis und Kosten über den Lebenszyklus)
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 994b7552-2e48-4a2c-bd21-e71413710c76 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/09/2024 16:32:41 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 574481-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 186/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/09/2024