2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72212000 Programmierung von Anwendersoftware
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Werra-Meißner-Kreis (DE737)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. *** Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. *** Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Umsatz 10 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 20 Qualität der vergleichbaren Referenzen 60 Mitarbeiter 10 Max Gesamtpunkte 100 *** Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle: Weniger als 1,0 = Ausschluss Mehr als 1,0 Weniger als 2,0 1 Mehr als 2,0 Weniger als 3,0 1,5 Mehr als 3,0 Weniger als 4,0 2 Mehr als 4,0 Weniger als 5,0 2,5 Mehr als 5,0 Weniger als 6,0 3 Mehr als 6,0 Weniger als 7,0 3,5 Mehr als 7,0 Weniger als 8,0 4 Mehr als 8,0 Weniger als 9,0 4,5 Mehr als 9,0 Weniger als 10,0 5 Mehr als 10,0 Weniger als 11,0 5,5 Mehr als 11,0 Weniger als 12,0 6 Mehr als 12,0 Weniger als 13,0 6,5 Mehr als 13,0 Weniger als 14,0 7 Mehr als 14,0 Weniger als 15,0 7,5 Mehr als 15,0 Weniger als 16,0 8 Mehr als 16,0 Weniger als 17,0 8,5 Mehr als 17,0 Weniger als 18,0 9 Mehr als 18,0 Weniger als 20,0 9,5 Mehr als 20,0 10 Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2_F2.1. *** Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss ≥ 3 2 Punkte ≥ 4 4 Punkte ≥ 5 6 Punkte ≥ 6 8 Punkte ≥ 7 10 Punkte ≥ 8 12 Punkte ≥ 9 14 Punkte ≥ 10 16 Punkte ≥ 11 18 Punkte ≥ 12 20 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2_F5. *** Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die Vergabestelle wertet dabei max. 3 Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium *** Auswahlkriterium 4: Mitarbeiter Bewertet wird die Gesamtanzahl der Mitarbeiter aus den folgenden Bereichen (Patientendatenmanagement) • Support • SW-Entwicklung • Projekte • Vertrieb Weniger als 16 = Ausschluss Mehr als 16 Weniger als 20 1 Punkt Mehr als 20 Weniger als 30 2 Punkte Mehr als 30 Weniger als 40 3 Punkte Mehr als 40 Weniger als 50 4 Punkte Mehr als 50 Weniger als 60 5 Punkte Mehr als 60 Weniger als 70 6 Punkte Mehr als 70 Weniger als 80 7 Punkte Mehr als 80 Weniger als 90 8 Punkte Mehr als 90 Weniger als 100 9 Punkte Mehr als 100 10 Punkte Die Angabe der Mitarbeiter erfolgt über Anlage 2_F2.5. *** Gesamtauswahlentscheidung Es werden die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. *** Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Konkurs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vergleichsverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrugsbekämpfung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.