Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station F8.1 Philippshospital - Generalplanerleistungen

562646-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station F8.1 Philippshospital - Generalplanerleistungen
OJ S 183/2024 19/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungVitos gGmbH für Vitos Südhessen gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelErsatzneubau eines Stationsgebäudes für Station F8.1 Philippshospital - Generalplanerleistungen
BeschreibungGeneralplanerleistungen für einen Vitos Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station 8.1 Philippshospital in Riedstadt
Kennung des Verfahrens898c9461-d18b-43b6-9085-92527ab15020
Interne Kennung180_040_F8-07-001
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftPhilippsanlage 101  
Stadt645650
PostleitzahlRiedstadt
Land, Gliederung (NUTS)Groß-Gerau (DE717)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationenkeine
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften---
Konkurs---
Korruption---
Vergleichsverfahren---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung---
Betrugsbekämpfung---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels---
Zahlungsunfähigkeit---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens---
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen---
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit---
Entrichtung von Steuern---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten---
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station F8.1 Philippshospital - Generalplanerleistungen
Beschreibung: Kapazitätsergänzung der KFP Riedstadt; hier Ersatzneubau eines Stationsgebäudes für Station F8.1 Philippshospital Auf dem Gelände der Vitos Riedstadt gGmbH Station 8.3 & 8.4 wurde im April 2021 für 10 Patienten mit niedrigem Sicherungsbedarf, die keiner besonderen Außensicherung durch Zaunanlagen bedurften, eine Station mit Wohnheimcharakter provisorisch eingerichtet. Wenngleich die vorhandenen Räumlichkeiten eine höhere Patientenzahl zulassen würde, müsste hierfür das gesamte Gebäude brandschutztechnisch grundsaniert werden. Die Kosten hierfür und die ständigen Betriebskosten der alten Bausubstanz würden die die Kosten eines Ersatzneubaus deutlich übersteigen. Die ursprüngliche Planung, durch Herausnahme von Patienten die längerfristig keine akute Entlassungsperspektive gemäß § 67 d Abs. 2 haben, aus den Stationen des Regelvollzuges den Belegungsdruck im hessischen Maßregelvollzug §63 entlasten, wurde rasch zu Gunsten einer eher offensiven Entlassungspraxis dieser Klientel verlassen. Die Station F8.1 hat sich in den drei Jahren ihres Bestehens zu einer Schwerpunktstation für Entlassungen aus dem Maßregelvollzug insbesondere auch für zunächst schwierig erscheinende Konstellationen entwickelt. Als Ersatzneubau ist ein fakultativ zweistöckiges (1OG als 2. BA) Gebäude geplant bei dem sich die Stationsräume (zwei Tagesräume, Patientenküche & Lager, 2 Gruppenräume für Therapien (Ergo, Behandlungszimmer, Kleingruppen), 4 Büros, Stationsleitungsbüro, Nachtbereitschaftszimmer, Lager- und Funktionsräume), 16 Patientenzimmer (14 Regelbelegung + 2 Kriseninterventionszimmer), Pflegestützpunkt, Stationsbad, Ver- und Entsorgungsräume im EG realisiert werden sollen. Auf eine umzäunte Außenanlage kann angesichts des Lockerungsstatus der Patienten verzichtet werden, die gesetzlich vorgeschriebene Aufenthaltsmöglichkeit im Freien lässt sich sowohl im Rahmen von Gruppenausgängen als auch bei Vorliegen entsprechender Lockerungsstufen (Stufen 3.x) durch unbegleitete Einzelausgänge darstellen. Die ergotherapeutische Versorgung kann vor Ort in den hierfür geschaffenen Therapie- und Gruppenräumen sowie der Stationsküche, über Anbindung der Patienten an externe Dienstleister (WfbM, Tagesstrukturzentren etc.) bzw. über die Ergotherapie des Haupthauses erfolgen. Ausblick: Die räumliche Stationsstruktur bietet durch die Ausgestaltung der Büro- und Gruppenräume die Möglichkeit der Bereitstellung von Vor-Ort-Beratungsangeboten der forensisch-psychiatrischen Fachambulanz, der Betreuungsbehörde und des sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes. Nach Modifikation der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur ambulanten Behandlung von in die Führungsaufsicht entlassenen psychisch gestörten Rechtsbrechern ließe sich zudem sowohl in den bestehenden Räumlichkeiten und insbesondere durch realisieren eines 2. Bauabschnittes ein offenes tagesklinisches Angebot darstellen. Es sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos Südhessen gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Entwurfsplanung bzw. HU-Bau an den Vertragspartner zu vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich. Die Leistungen des Generalplaners umfassen folgende Bereiche: - Objektplanung einschl. Innenarchitektur, inkl. Möblierung (Erstausstattung) - Außenanlagenplanung - Tragwerksplanung - Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 8) - Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination - Brandschutzkonzept - Hygienegutachten gem. Hessischer Hygieneverordnung - Wärmeschutz und Energiebilanzierung - Bauakustik und Schallschutz In dem folgenden Bewerberbogen sind nur Angaben des Generalplaners einzufügen. Mitarbeiterzahlen/Umsätze etc. von Fachingenieuren werden ausdrücklich nicht gewünscht.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerung möglich,in Abhängigkeit Erteilung der Baugenehmigung und Fertigstellung des Objektes
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Philippsanlage 101  
Stadt: 645650
Postleitzahl: Riedstadt
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es sollen die Leistungsphasen 2 - 9 gemäß HOAI 2021 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphase 2 und 3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos Südhessen gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Entwurfsplanung bzw. HU-Bau an den Vertragspartner zu vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Mehrphasiges Verhandlungsverfahren: Phase 1 Teilnahmewettbewerb mit Kriterien Phase 2 Angebotsaufforderung an Bewerber (Kriterium Mindestpunktzahl) Phase 3 Verhandlung mit verminderter Bewerberzahl (Kriterium Wirtschaftlichkeit)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungMit Abgabe Anlage 1 Erklärung zur Nichtvorlage von Ausschlusskriterien im Sinne §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Der Bewerber erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen: Ein Ausschluss kann vorliegen, wenn: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Weiterhin wird erklärt: Wir haben keine Kenntnis davon, dass eine Person, deren Verhalten im untenstehenden Sinne dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4.) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5.) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6.) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7.) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8.) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9.) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). "Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung." Weiterhin sind folgende Unterlagen abzugeben (gemäß Bewerbungsbogen): 1) Angaben über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen 2) Angaben über die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen 3) Angaben über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen, insbesondere Beteiligungen und sonstige (s. Bewerberboden )
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende Unterlagen sind vorzulegen (gemäß Bewerbungsbogen) 1) Die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist, liegt als Anlage 4 bei (§ 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV). 2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 5 Jahren und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren 3) Mit Abgabe Anlage 1 Ausschlusskriterien erklärt der Bewerber, dass folgender Ausschlussgrund nicht vorliegt: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens zugelassen. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberuflers ermöglichen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122ff. GWB, §§ 42 ff.VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungFolgende Unterlagen sind vorzulegen (gem. Bewerbungsbogen) 1) Erklärung des Bewerbers über die wesentlichen in den in letzten 4 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe Rechnungswert, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen mit Angabe der Kontaktadresse des damaligen Auftraggebers. 2) Nachweis über die Führungskräfte /Beschäftigte der letzten drei Jahre 3) Beschreibung der Maßnahme zur Gewährleistung der Qualität Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen: Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbers und /oder der Führungskräfte des Unternehmens insbesondere der für die zu vergebenen Dienstleistungen verantwortlichen Personen Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens zugelassen. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberuflers ermöglichen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122ff. GWB, §§ 42 ff.VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeption
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/11/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/10/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geplante Anzahl an Bewerbern: Uneingeschränkt Mehrphasiges Verhandlungsverfahren Phase 1 Teilnahmewettbewerb mit Kriterien Phase 2 Angebotsaufforderung der Bewerber (Kriterium Mindestpunktzahl) PHase 3 Verhandlung mit verminderter Bewerberzahl (Kriterium Wirtschaftlichkeit)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: GWB § 160 und 161 §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §161 Form, Inhalt 1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammern des Landes Hessen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltVitos gGmbH für Vitos Südhessen gGmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtVitos gGmbH für Vitos Südhessen gGmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Vitos gGmbH für Vitos Südhessen gGmbH
Registrierungsnummer: DE113060673
Postanschrift: Licher Straße 106  
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35394
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Bau- Umwelt - und FM
Telefon: +49 641 4031852
Fax: +49 561 5060110200
Internetadresse: https://www.vitos.de
Profil des Erwerbers: https://www.vitos.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 890dd8d7-45ea-4938-9583-63991117d4ee - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2024 13:10:25 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 562646-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 183/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/09/2024

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Glauburg
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Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
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Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
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Körle
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Kronberg im Taunus
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