1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling
Beschreibung: Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling
Kennung des Verfahrens: 1620ffea-cf2c-4a3c-bfe3-dd329ab7d65f
Interne Kennung: 22FEI62716
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freising
Postleitzahl: 85354
Land, Gliederung (NUTS): Freising (DE21B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling
Beschreibung: Oberleitungs- und Gleiserneuerung Str. 5500 km 41,2 bis 45,5 Freising bis Marzling
Interne Kennung: 8ad53770-59f6-49b2-88f2-6d058a984676
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/06/2023
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Angebot:
Kennung des Angebots: 2023876976
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - SPITZKE SE
Datum der Auswahl des Gewinners: 05/06/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 06/06/2023
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 344674-2023
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ33 Der Bau-AN Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die Mängel, welche durch den Abnahmeprüfer festgestellt wurden, gilt es unverzüglich nachzurüsten. Ursprünglich war diese zusätzliche Leistung nicht in den Bauablaufplan einberechnet, weshalb es hier zu zeitlichen Engpässen kommen, wenn ein neuer AN beauftragt würde. Die oben aufgeführten Engpässe birgen das Risiko einer verspäteten Inbetriebnahme und damit den Bedarf zusätzlicher Sperrpausen für die nachzuholenden Arbeiten. Hinzu kommt, dass es aus Erfahrung sehr schwierig ist, Sperrpausen zu bekommen. // LÄ34 Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit birgt eine Neuausschreibung das Risiko, dass die Leistungen nicht bis zur Inbetriebnahme erbracht werden können. Außerdem ist Spitzke SE mit dem Gesamterdungskonzept beauftragt. Eine verspätete Erdungsplanung kann die Abnahme der neuen Oberleitungsanlagen gefährden und somit auch die Inbetriebnahme. // LÄ35 Aus oben genannten Gründen, vor allem Sicherheitsbedenken, gilt es umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Bau-AN ist bereits vor Ort auf der Baustelle und kann umgehend mit der Bewachung des Bahnüberganges beginnen. Würde man einen neuen AN beauftragen, wäre der Bahnübergang während der Zeit der Neuausschreibung ungesichert. Dieses Sicherheitsrisiko soll nicht eingangen werden. Für die zweiten Bauphase wurde ein neuer Auftragnehmer beauftragt. Dies war aus den genannten Gründen in der ersten Bauphase nicht möglich. // LÄ37 Aus oben genannten Gründen, vor allem Sicherheitsbedenken, gilt es umgehend Abhilfe zu schaffen. Der Bau-AN ist bereits vor Ort auf der Baustelle und kann die Lücke im Zaun schließen, damit keine Passanten die Bahngleise queren. Würde man einen neuen AN beauftragen, wäre die Zaunlücke während der Zeit der Neuausschreibung ungesichert. Dieses Sicherheitsrisiko soll nicht eingangen werden. Zudem stünde der Aufwand der Neuausschreibung in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Arbeitsaufwand, dem Einsetzen eines Zaunelementes. // LÄ40 Ein Wechsel des AN zur Montage der Erdungsverbinder ist sowohl aus bautechnischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Firma Spitzke SE ist bereits mit der Ausführungplanung und dem Bau beauftragt. Sie verfügen über die erforderlichen orts- und projektspezifischen Kenntnisse, um die Erdungsverbinder an die von Ihnen geplanten und gestellten Oberleitungsmasten zu installieren. Der Aufwand, welcher mit einer Neuausschreibung verbunden wäre, steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Montageaufwand. Zudem handelt es sich hierbei um eine Montage, welche an die streng vorgegebenen Sperrpausen gebunden ist. Jeder Zeitverzug stellt ein direktes Risiko für die Inbetriebnahme dar.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: LÄ33 In der Abnahme vom 15.02.2024 wurde vom Abnahmeprüfer festgehalten, dass die Fundamente an den Masten 41-14, 41-18 und 41-20 mit einen zusätzlichen Anfahrschutz aus jeweils 2 Schienenstücken nachgerüstet werden müssen. Dieser Montage wurde in der Entwurfs- und Ausführungsplanung nicht betrachtet. Wir betrachten es als zusätzliche Leistung, welche nicht Bestandteil des LVs war. // LÄ34 Die Prüfung der Erdungsverhältnisse an der SÜ Isarstraße ist nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses des BAU-AN SPITZKE SE. Diese zusätzliche Leistung beinhaltet die Prüfung der Maßnahmen für einen Ril.-konformen Zustand, eine Festlegung der Schnittstelle/Planungsgrenze der aufzustellenden Erdungsplanung, die Erstellung der Erdungsplanung inklusive fachtechnischer Prüfung sowie die Ausführung vor Ort vor der Inbetriebnahme am 09.09.2024. // LÄ35 In der ersten Bauphase ist es zu Vandalismusvorfällen an der Absperrung des Bahnüberganges gekommen. Dabei wurden Teile der Baufeldzaunsfelder zerstört. Gleichzeitig ensteht ein enormes Sicherheitsrisiko, wenn die Absperrung des Bahnüberganges nicht mehr gewährleistet ist und Menschen ungesichert den Bahngleise betreten können.Die Bewachung des BÜs war nicht Teil des LVs und wurde beim Bau-AN angeordnet. // LÄ37 Für das Bauvorhaben Freising-Marzling, ist die Verlängerung des Grenzzaunes am Fußweg Ottostr. um 14m angedacht, um ein Überqueren des Gleises zur Schießstättstr. zu unterbinden. Für die Errichtung des Zaunes muss das Fundament des alten M41-9 zurückgebaut werden, da sonst der Zaun außerhalb der Bahngrenze stehen würde. In der Entwurfsplanung ist der Umstand nicht betrachtet wurden. Erst während der Ausführungsplanung, als der Oberleitungsplaner die neuen Maststandorte geplant hat, wurde erkannt, dass ein Sicherheitsrisiko besteht und dafür ein neues Zaunsfeld eingesetzt werden muss. // LÄ40 Nach dem Errichten der neuen Maste in der ersten Bauphase im März 2024 mussten diese an die (Kurzschluss)-Rückstromführung angeschlossen werden. Dies erfolgte über einen Erdungsverbinder zwischen neuen und alten Mast. Diese Ausführung wurde in der Entwurfsplanung nicht berücksichtigt und wird als zusätzliche Leistung angesehen, welche kein Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis des BAU-AN Spitzke SE war.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-E
Telefon: +49 8913085189
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Registrierungsnummer: 4df70146-74f6-4ad3-8df8-a09e842480a7
Postanschrift: Märkische Allee 39/41
Stadt: Großbeeren
Postleitzahl: 14979
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46d1eeba-a978-47b9-ba1c-d32c40cd6070 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/09/2024 07:32:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 553206-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 180/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/09/2024