1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165
Beschreibung: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165, mit HP Strullendorf, SÜ Möstenbach, DL Zeegenbach und DL Stadtwald, OLA
Kennung des Verfahrens: 51dc6ad4-9fd5-4b5e-8a6f-d5c616614439
Interne Kennung: 20FEI45494
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Strullendorf
Postleitzahl: 96129
Land, Gliederung (NUTS): Bamberg, Landkreis (DE245)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165
Beschreibung: VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld VP21.2300 Streckenbau Strullendorf (e) von ca. km 53,260 - ca. 56,165, mit HP Strullendorf, SÜ Möstenbach, DL Zeegenbach und DL Stadtwald, OLA
Interne Kennung: 46f57078-e171-44c3-bc13-7e43d15b4ea9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/04/2021
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 2020684097
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 19/04/2021
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 206960-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ532 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ536 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ538 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ539 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: LÄ532 Im Zuge der Bauausführung wurde auftraggeberseitig die Herstellung eines Revisionsschachtes innerhalb der Ruckleitung zwischen dem PW2 und dem Verwsickerbecken Stockweg gewünscht. Planung, Fertigung, Lieferung und Versetzen sind nicht im ursprünglichen Vertragsumfang inbegriffen. Auch die einhergehenden Erdarbeiten und die Ausbauteile für den Schacht sind nicht im vertraglichen Leistungsumfang inbegriffen und sind gesondert zu vergüten. // LÄ536 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahlnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätien Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebeben zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. // LÄ538 Im Zuge des überarbeiteten Liefer- und Abfuhrplans für die Inbetriebnahme der Bauphase 11 und der Bedarfsanfrage bzgl. des bereitzustellenden Verfüllschotters wurde fesgestellt, dass die Bereitstellung per Bahnwagen nicht durch den AG realisiert werden kann. Da das Einbauen des Verfüllschotters für die Herstellung der Gleise in Endlage technisch zwingend notwendig ist, muss der besagte Verfüllschotter durch den AN auf der Baustelle vor Ort umgeschlagen werden. Dadurch sind neben der zusätzlichen Bahnlogistik folgende zusätzliche Leistungen notwendig: - zusätzlicher Maschinenbedarf, im Sinne von Förderbändern / zusätzlicher Radlader / Benässungsanlage / Entstaubungsanlage - zusätzlichen Bedarf an Personal Hierbei handelt es sich um nicht-vertragliche Leistungen. // LÄ539 Im Zuge des überarbeiteten Liefer- und Abfuhrplans für die Inbetriebnahme der Bauphase 11 und der Bedarfsanfrage bzgl. der bereitzustellenden Betonschwellen wurde fesgestellt, dass diese bis dato nicht geliefert worden sind. Eine Anlieferung wird frühestens ab dem 19.08.2024 erfolgen, was bedeutet, dass die Gleisbaurbeiten nicht planmäßig fortgeführt werden können und es somit zu einem zusätzlichen Bedarf an Maschinentechnik und Personal kommt.
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 1806996633
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d9e23792-4658-4f75-b170-96c4bfa3f9ce - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2024 06:39:22 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 547784-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 178/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/09/2024