Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – DEEZ 2

541411-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – DEEZ 2
OJ S 176/2024 10/09/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungRhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDEEZ 2
BeschreibungFür den verbundweiten Austausch von Prognosedaten zwischen den im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen und zur Versorgung des Auskunftssystems existieren beim RMV bereits Bestandssysteme, die mit der Auftragsvergabe an die zusätzlichen Anforderungen erweitert werden sollen. Gegenstand der Beauftragungen sind unter anderem Anpassungen an zwei Systemen der Firma Hacon, sowie die Lizenzierung von Zusatzfunktionalitäten von Bestandssystemen. Die beiden betroffenen Systeme sind die verbundweite Datendrehscheibe, einer Softwarekomponente die Prognosedaten entgegennimmt und verteilt und HAFAS.info (ehemals Hafas Information Manager, HIM), diese Software verteilt Verkehrshinweise (beispielsweise textliche Informationen zu Störungen) an eine Reihe von internen und externen Hacon-Abnehmersystemen. Die Anpassungen werden zur Lieferung der bestehenden textuellen RMV Störungsinformationen an das Regionalcluster Süd, einer Instanz zur gebündelten Bereitstellung von Prognose- und Störungsinformationen, benötigt. Beziehungsweise zur Integration RMV-fremder Störungsinformationen in die RMV-Auskunftswelt (z.Z. vornehmlich DELFI-Auskunft).
Kennung des Verfahrens6fc73751-b553-4de0-8566-a981a3ea768f
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHofheim am Taunus
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: DEEZ 2
Beschreibung: Gegenstand der Beauftragungen sind unter anderem Anpassungen an zwei Systemen der Firma Hacon, sowie die Lizenzierung von Zusatzfunktionalitäten von Bestandssystemen.
Interne Kennung: DEEZ 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag an die Hacon Ingenieurgesellschaft mbH innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu vergeben, wenn kein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB). § 135 GWB hat folgenden Wortlaut: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Es ist zwingend erforderlich die Komponenten in die bestehende Software zu integrieren, da nur dadurch gewährleistet ist, dass die Informationen von der Quelle bis zum Empfänger einheitlich, interpretierbar und konsistent transportiert werden. Die Kommunikation zwischen der Datendrehscheibe und HAFAS. info erfolgt über proprietäre, herstellerspezifische interne Schnittstellen der Firma Hacon, genauso wie die Kommunikation zwischen Hafas.info und den HAFAS-Auskunftssystemen. Beide Datenwege werden für die Umsetzung des Bedarfs aus DEEZ II zwingend benötigt. Diese internen Hacon-Schnittstellen sind technisch nicht geeignet um darüber eine Anbindung Dritter vorzunehmen. Sie unterliegen zudem laufenden Änderungen mit Risiken für die Funktionsfähigkeit der beteiligten Komponenten und würden durch eine Anbindung von Drittsoftware die Betriebsstabilität der Bestandssysteme gefährden. Andere Marktteilnehmer verfügen aus diesem Grund nicht über die technischen Möglichkeiten um in die Schnittstellenkommunikation eingreifen zu können und können demzufolge nicht die Umsetzung der Anforderungen übernehmen. Aufgrund der fortlaufenden Weiterentwicklung der genannten Bestandssysteme besteht bei der Einbindung Dritter das dauerhafte Risiko unerwünschter Wechselwirkungen und Inkompatibilitäten. Diese können den Betrieb von Systemkomponenten gefährden, zum Beispiel den des Regiocluster Süd. Zudem besteht die Gefahr, dass die übermittelten Verkehrsinformationen nicht oder nicht korrekt in die Auskunftssysteme übermittelt werden, so dass es zu fehlenden oder gar falschen Kundeninformationen kommen kann.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die Zusatzlizenzen umfassen bereits implementierte Funktionalitäten der Systeme für die im Rahmen der Beauftragung das Nutzungsrecht erworben werden soll. Der Vertrieb der Litzenzrechte erfolgt ausschließich durch den Hersteller.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Registrierungsnummer: UStID DE 11 384 7810
Postanschrift: Alte Bleiche 7  
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Christian Jokisch
Telefon: +49 6192 294635
Internetadresse: https://www.rmv.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Hacon Ingenieurgesellschaft mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: UStID DE 115670237
Postanschrift: Lister Straße 15  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30163
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: info@hacon.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungSiemens AG
PostanschriftWerner-von-Siemens-Straße 1
Stadt80333 München
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4e0b087f-b61d-4ffd-94c2-13a71f752105  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 541411-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 176/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/09/2024

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