5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eignungskriterien Anforderung Immissionsschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Immissionsschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die Anforderungen erfüllen, die auch an einen betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten gestellt werden (analoge Anwendung der Kriterien gem. § 7 der 5.BImSchV): - Hochschulstudium des Ingenieurwesens, der Physik oder der Chemie, oder eine gleichwertige Qualifikation, - Teilnahme an anerkannten Lehrgängen zur Vermittlung der Inhalte gem. Anlage II zur 5. BImSchV, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderung Naturschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Naturschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: - Hochschulstudium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie bzw. vergleichbare Studiengänge. Die erforderliche Qualifikation ist bei allen genannten Studiengängen nur gegeben, wenn der Schwerpunkt im landschaftsökologischen Bereich liegt und fundierte Kenntnisse naturschutz-, umweltverträglichkeits- und umweltrechtlicher Vorschriften vorhanden sind, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderung Gewässerschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Wasserwirtschaft/ Hydrologie/ Geohydrologie beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: - Hochschulstudium der Natur- und Ingenieurwissenschaften, Hydrologie, Hydrogeologie, oder eine gleichwertige Qualifikation, umfassende Fachkompetenz im Umweltbereich Wasser, - fundierte Kenntnisse wasserrechtlicher und umweltrechtlicher Vorschriften, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterien Anforderung Immissionsschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Immissionsschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die Anforderungen erfüllen, die auch an einen betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten gestellt werden (analoge Anwendung der Kriterien gem. § 7 der 5.BImSchV): - Hochschulstudium des Ingenieurwesens, der Physik oder der Chemie, oder eine gleichwertige Qualifikation, - Teilnahme an anerkannten Lehrgängen zur Vermittlung der Inhalte gem. Anlage II zur 5. BImSchV, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderung Naturschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Naturschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: - Hochschulstudium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie bzw. vergleichbare Studiengänge. Die erforderliche Qualifikation ist bei allen genannten Studiengängen nur gegeben, wenn der Schwerpunkt im landschaftsökologischen Bereich liegt und fundierte Kenntnisse naturschutz-, umweltverträglichkeits- und umweltrechtlicher Vorschriften vorhanden sind, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderung Gewässerschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Wasserwirtschaft/ Hydrologie/ Geohydrologie beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: - Hochschulstudium der Natur- und Ingenieurwissenschaften, Hydrologie, Hydrogeologie, oder eine gleichwertige Qualifikation, umfassende Fachkompetenz im Umweltbereich Wasser, - fundierte Kenntnisse wasserrechtlicher und umweltrechtlicher Vorschriften, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterien Anforderung Immissionsschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Immissionsschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die Anforderungen erfüllen, die auch an einen betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten gestellt werden (analoge Anwendung der Kriterien gem. § 7 der 5.BImSchV): - Hochschulstudium des Ingenieurwesens, der Physik oder der Chemie, oder eine gleichwertige Qualifikation, - Teilnahme an anerkannten Lehrgängen zur Vermittlung der Inhalte gem. Anlage II zur 5. BImSchV, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderung Naturschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Naturschutz beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: - Hochschulstudium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsarchitektur, Landespflege, Geoökologie bzw. vergleichbare Studiengänge. Die erforderliche Qualifikation ist bei allen genannten Studiengängen nur gegeben, wenn der Schwerpunkt im landschaftsökologischen Bereich liegt und fundierte Kenntnisse naturschutz-, umweltverträglichkeits- und umweltrechtlicher Vorschriften vorhanden sind, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet. Anforderung Gewässerschutz: Externe Experten, die mit der Umweltfachlichen Bauüberwachung für den Schwerpunkt Wasserwirtschaft/ Hydrologie/ Geohydrologie beauftragt bzw. als unterstützende Experten für die Umweltfachliche Bauüberwachung tätig sind, müssen fachlich die folgenden Anforderungen erfüllen: - Hochschulstudium der Natur- und Ingenieurwissenschaften, Hydrologie, Hydrogeologie, oder eine gleichwertige Qualifikation, umfassende Fachkompetenz im Umweltbereich Wasser, - fundierte Kenntnisse wasserrechtlicher und umweltrechtlicher Vorschriften, - mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im genannten Aufgabengebiet.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/10/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 11/10/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/10/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Eignungskriterien unter oben aufgeführten Punkten (Anforderung Immissionsschutz, Anforderung Naturschutz und Anforderung Gewässerschutz)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)