Deutschland – Verwaltung von gewerblichen Immobilien – FIZ Immobilienverwaltung und technische Betriebsführung

533197-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Verwaltung von gewerblichen Immobilien – FIZ Immobilienverwaltung und technische Betriebsführung
OJ S 173/2024 05/09/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungFIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFIZ Immobilienverwaltung und technische Betriebsführung
BeschreibungDer Auftrag umfasst die Erbringung von Leistungen im Bereich der Immobilienverwaltung und der technischen Betriebsführung der Liegenschaft FIZ. Insgesamt verfügt das FIZ am Standort Riedberg über eine Miet- und Nutzfläche von ca. 19.000 qm.
Kennung des Verfahrensa2528569-2ff1-49ee-9b07-f4d0a20e5c1c
Interne Kennung1/24
VerfahrensartNichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70332200 Verwaltung von gewerblichen Immobilien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631300 Technische Gebäudeüberwachung, 71315400 Gebäudeinspektion
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YNAHQ4W Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal ermittelt werden. Dafür müssen sich vorher die Interessenten beim dtvp registrieren. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bewerbern bereits mit Bekanntmachung abrufbar zur Verfügung. Für die geforderten Erklärungen im Rahmen der Teilnahmephase sind die zur Verfügung gestellten Dokumente zu verwenden. Weitere Hinweise: 1. Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert. 2. Eignungsleihe: - Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, muss das den Vergabeunterlagen beigefügte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" verwendet werden. - Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben. - Erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen. - Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). - Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 3. Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer(ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen. 4. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. 5. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2024 über dtvp eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das dtvp zustellen und werden über das dtvp beantwortet. 7. Die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens, sowie sämtliche übrige Kommunikation erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform dtvp.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: FIZ Immobilienverwaltung und technische Betriebsführung
Beschreibung: Die Leistung beinhaltet den gesamten kaufmännischen Prozess einer regulären Immobilienverwaltung im Sinne der Nutzer und des Vermieters. Der kaufmännische Objektmanager dient als erste Anlaufstelle bei Fragen in Bezug auf die Nebenkostenentwicklungen und die Mietzinszahlungen. Des Weiteren wird der kaufmännische Objektmanager dafür sorgen, dass vereinbarte Indexierungen oder vertragliche Inhalte eingehalten und umgesetzt werden. Außerdem ist der technische Objektmanager aus Sicht der Immobilienverwaltung der erste und ständige Ansprechpartner vor Ort. Dies gilt für die FIZ GmbH und die Mieter bei allen baulichen und technischen Anfragen und Schwierigkeiten mit der Liegenschaft.
Interne Kennung: 1/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 70332200 Verwaltung von gewerblichen Immobilien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71631300 Technische Gebäudeüberwachung, 71315400 Gebäudeinspektion
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit5 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: Für den Erhalt der vollständigen Vergabeunterlagen müssen die Bewerber zwingend zuerst die Vertraulichkeitserklärung ausfüllen, da die Vergabeunterlagen sensible Informationen beinhalten. Die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung muss der Vergabestelle über das dtvp-Portal übermittelt werden. Dafür müssen sich vorher die Interessenten beim dtvp registrieren. Die Vertraulichkeitserklärung steht den Bewerbern bereits mit Bekanntmachung abrufbar zur Verfügung. Für die geforderten Erklärungen im Rahmen der Teilnahmephase sind die zur Verfügung gestellten Dokumente zu verwenden. Weitere Hinweise: 1. Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert. 2. Eignungsleihe: - Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, muss das den Vergabeunterlagen beigefügte "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" verwendet werden. - Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben. - Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV). - Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 3. Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer(ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen. 4. Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. 5. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.09.2024 über dtvp eingegangen sind. Auf die Beantwortung später eingegangener Fragen besteht kein Anspruch. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das dtvp zu stellen und werden über das dtvp beantwortet. 7. Die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens, sowie sämtliche übrige Kommunikation erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform dtvp.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Beschreibung1. Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatumerstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt. Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft bewirbt, ist, soweit ein oder mehrere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen ist, eine solche Erklärung für jedes dieser Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Gleichzeitig ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. 2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht vorliegen. 3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (Ar-beitsschutzbestimmungen) 3. Polizeiliches Führungszeugnis oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass gegen die Person kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, vorzulegen für den zuständigen kaufmännischen Objektmanager und den technischen Objektmanager.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungVersicherung
Beschreibung1.Bescheinigung über abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder verbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung zur Verfügung gestellt wird, inkl.Offenlegung der Deckungssummen und der eingeschlossenen vertraglichen Grundlagen (Haftungsrisiken). 2. Bescheinigung über abgeschlossene Vermögensschadenversicherung oder verbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung zur Verfügung gestellt wird, inkl. Offenlegung der Deckungssummen und der eingeschlossenen vertraglichen Grundlagen (Haftungsrisiken). 3. Bescheinigung über abgeschlossene Schlüsselversicherung oder verbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung zur Verfügung gestellt wird, inkl. Offenlegung der Deckungssummen und der eingeschlossenen vertraglichen Grundlagen (Haftungsrisiko). 4. Bankerklärung, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers/aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, geordnet sind. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a. Die Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung beläuft sich auf 3 000 000 EUR pro Schadensfall bei min. zweifacher Deckung jährlich. b. Die Mindestdeckung der Vermögensschadenversicherung beläuft sich auf bis zu 1 000 000 EUR pro Schadensfall bei min. zweifacher Deckung jährlich. c. Die Mindestdeckung der Schlüsselversicherung beläuft sich auf bis zu 500 000 EUR pro Schadenfall bei min. zweifacher Deckung jährlich.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungKaufmännischer Objektmanager
BeschreibungErklärung über die berufliche Befähigung des Mitarbeiters des Unternehmens, welcher die ausgeschriebenen Leistungen fortlaufend und verantwortlich erbringen soll. Hier ist der kauf-männische Objektmanager unter Angabe von Name, Alter, Funktion, Befähigungsnachweis (Berufserfahrung), Nachweis (belastbare Eigenerklärung) der Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, Deutschkenntnisse und Eng-lischkenntnisse zu benennen. Mindestanforderungen für den vorgesehenen kaufmännischen Objektmanager: - Nachgewiesene Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, - Deutschkenntnisse mindestens entsprechend Niveau C 1, Englischkenntnisse min-destens entsprechend Niveau B 2. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorhanden-sein dieser Sprachkenntnisse vor Entscheidung über die Aufforderung zur Angebots-abgabe zu überprüfen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungTechnischer Objektmanager
BeschreibungErklärung über die berufliche Befähigung des Mitarbeiters des Unternehmens, welcher die ausgeschriebenen Leistungen fortlaufend und verantwortlich erbringen soll. Hier ist der technischer Objektmanager unter Angabe von Name, Alter, Funktion, Befähigungsnachweis (Berufserfahrung), Nachweis (belastbare Eigenerklärung) der Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, Deutschkenntnisse und Englischkenntnisse zu benennen. Mindestanforderungen für den vorgesehenen technischen Objektmanager: - min. 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Objektbetreuung von gewerblichen Großimmobilien oder Sonderbauten und min. 3 Jahre Berufserfahrung als Objektmanager - mindestens 5 Jahre Erfahrungen im Einsatz mit immobilienspezifischer Dokumentationssoftware im Sinne eines ganzheitlichen Facility Managements (CAFM/IPS - Systeme) zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Immobilien zuvor genannter Nutzung. - Nachgewiesene Kenntnisse über den Einsatz bei laborspezifischen Liegenschaften mit S-Klassen-Zulassung, - Deutschkenntnisse mindestens entsprechend Niveau B 2, Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorhandensein dieser Sprachkenntnisse vor Entscheidung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu überprüfen - Nachweis über die technische und fachliche Qualifikation durch Darstellung von min-destens zwei Kundenprofilen zu erstellen, welche die vollständigen Beschreibungen der jeweiligen Aufgabenfelder, Verantwortlichkeiten (Budget und Personal) und Be-richterstattungsebene ausweisen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungQualitätsmanagement
BeschreibungEigenerklärung und Kurzbeschreibung über den Einsatz eines umfassenden Qualitätsmanagements in Anlehnung oder nach DIN EN ISO 9000 ff.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Bei Punktgleichstand entscheidet das Los.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHQ4W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNAHQ4W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/10/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen werden vom Auftraggeber nicht nachgefordert. Der Auftraggeber beruft sich diesbezüglich auf § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltFIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH
Registrierungsnummer: DE 224283729
Postanschrift: Altenhöferallee 3  
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60438
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69 95 957-3113
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: 0615112-6603
Fax: 0615112-5816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0b3bd264-7cc3-4242-ab08-803c151a78ec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2024 16:36:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 533197-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 173/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/09/2024

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