1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Kennung des Verfahrens: e496983b-48be-4375-a0f9-10e85211d748
Interne Kennung: 16FEI24776
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80686
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Interne Kennung: 33cc8bee-66f6-4606-947f-41adfc09cf5e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/11/2018
Enddatum der Laufzeit: 27/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 2018528854
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/10/2018
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2018
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 108797-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ 357 -Die Errichtung der Umweltverbundröhre mit Zugangsbauwerk Ost Pbf Laim ist eine Kreuzungsmaßnahme mit der Landeshauptstadt München (LHM). Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Bauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Der AN wird beauftragt zusätzliche die Beleuchtung auszuführen. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen. Dies wird im Folgenden begründet. Die zusätzliche Leistung muss zeitgleich mit der vertraglich geschuldeten Leistung erfolgen. Die vor Ort arbeitende Baufirma ist in die Örtlichkeit sowie die Bestandsunterlagen eingearbeitet bereits eingearbeitet. Eine neue Firma müsste sich zunächst mir der komplexen und gewerkeübergreifende Ausführungsplanung auseinandersetzen, sowie in den Bauablauf der UVR mit komplexen, zeitkritischen und sperrpausenabhängigen Bauphasenzuständen einfügen. Die Maßnahme befindet sich über sämtliche Phasen hinweg auf einem zeitkritischen Weg. Eine Verzögerung durch eine zusätzliche Baufirma muss jedoch zwingend vermieden werden, da die fristgerechte, vollständige Umsetzung jeder einzelnen Bauphase zur Sicherung des Bahnbetriebs unumgänglich ist. Zudem ist das Baufeld sehr beengt, Personal und Geräte sind bereits vor Ort. // LÄ 365 - Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen. Die vor Ort arbeitende Baufirma ist bereits für die Leistung im Gewerk Erdbau beauftragt. Es handelt sich lediglich um eine mininale Anpassung der schon beauftragten Leistung. Ein weiterer AN müsste sich mit der komplexen und gewerkeübergreifenden Ausführungsplanung auseinandersetzen. Die vollumfängliche Erstellung der Ausführungsplanung und dessen Umsetzung für den Abschnitt Oberirdisch West muss damit durch einen alleinigen AN erfolgen. // LÄ 369 - Die Ablage der der Muffen im Doppelboden im Rechnerraum (RR) der Betriebszentrale (BZ) ist als unzulässige eingestuft worden. Daher ist für die Muffen der TK-Kabel ein zu-sätzlicher Muffenschrank aufzustellen. - Für die in Anlage 1, BVB Auflage von Thomas Preisendörfer, unter Punkt 6 erwähnte Auflage Realisierung / Abnahme müssen in den KE Gestellen der BZ und IUZ Neuhau-sen zusätzliche Überschpannungsschutzeinrichtungen (ÜSE) planerisch und baulich umgesetzt werden. - Für die in Anlage 1, BVB Auflage von Thomas Preisendörfer, unter Punkt 4 und 5 er-wähnte Hinweise zur Planung / Realisierung ist der entsprechende Bezug zur RIL 859.0601 schriftlich für die Vorlage bei Anlagenverantwortlichen vorzubereiten. - Die Nutzung der vollen Kabelpritsche im Doppelboden wird von der BZ, Herrn Sven Renger geprüft. Falls die Auflage der BZ kommt ist eine neue Kabelpritsche zu bauen und die Kabel dort abzulegen. - Zur Einhaltung des Handabstandes von 1,25m zu andern geerdeten Teilen vom KE-Gestell ist der Türanschlag der Schränke zu drehen. - Für den Brandschutz der Hauseinführung ist eine geeignete Brandabschottung einzubauen // LÄ 370 - Die Leistung kann nur durch das gebundene Unternehmen erbracht werden, da die Untersuchung handelt sich um Bauabläufe der ARGE VE10 und ihrer Subunternehmer, und die Koordination von Schnittstellen zu übrigen Arbeiten und Gewerken die von Bautechnologie und Kapazitäten der ARGE abhängig ist, was ein anderer AN nicht behaupten kann. Des Weitren mit der Koordination der Schnittstellen, Erstellung Bauablaufpläne und Fortschreibung des Rahmenterminplanes ist schon die ARGE VE10 verrträglich beauftragt, Leistungen die bei der Beauftragung eines neuen AN mit der Untersuchung nochmal ausgeführt werden müssten, und auch bei Erbringung und nicht gewährleistet kann das der BAU-AN akzeptieren oder seine Abläufe entsprechend anpassen wird. Für diese Gründen ist die Beauftragung dieser Leistung an einem anderen Auftragnehmer nicht möglich. Wegen der verzahnten Bauabläufe die von Bautechnologie und Kapazitäten der ARGE abhängig ist, eine Durchführung dieser Leistung von einem anderen Auftragnehmer würde zur wiederholte Beauftragung und Bezahlung von schon erbrachten Leistungen führen. // LÄ 371 - Die ARGE wird gebeten, einen fahrbaren Schachtdeckelheber, der auch schwere Schachtdeckel problemlos von einer Person angehoben werden kann, beizustellen. Für die korrekte Anwendung werden 2 Stück benötigt. Diese sind im TK-Raum zu lagern, so dass bei einen Störungs-/ bzw. Instandhaltungsfall darauf zurück gegriffen werden kann. // LÄ 379 - ie ARGE wird gebeten, die alte Videokamera (Bezeichnung 06D) komplett mit der Verkabelung und den dazugehörigen Komponenten (evtl. Switch + Netzteil) zurück zu bauen. Aufgrund fertigstellung und inebetriebnahme der neuen Videokamera 412 (Typ 3) in der Ecke, ist die alte Kamera 06D nicht mehr von nöten und kann zurück gebaut werden. Diese wurde damals bis zur Fertigstellung und IBN Gl.1 neu als provisorium von der Bundespolizei zur Überwachung vorgesehen
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: LÄ 357 - Planung und lichttechnische Berechnung sowie Realisierung der Beleuchtung im Zugangsbauwerk Ost // LÄ 365 - Anordnung 365: Planung und Errichtung einer Entwässerungsanlage für die EWHA2 und 3 // LÄ 369 - Anordnung369: BVB Auflage PP 708 // LÄ 370 - Im Rahmen der Verschiebung Inbetriebnahme 1.2.3 müssen alle Bauphasen neu eingetaktet werden. Die Fertigstellung der UVR ist abhängig vom Ende der Bauphase 3 und Übergang in Bauphase 4. Um die Auswirkungen aus dieser Verschiebung der IBN auf die Fertigstellung und Übergabe der UVR an Landeshauptstadt München zu minimieren und um die zusätzlichen Risiken und anfallende Kosten der resultierende Bauzeitenverlängerung möglichst gering zu halten, muss erst untersucht werden, ob eine Zusammenlegung der Bauphasen 3 u. 4 möglich ist und welche Zeitersparnisse dadurch gezielt werden können. // LÄ 371 - Anordnung371: Beistellung Deckelheber für Kabelschacht am Bstg. // LÄ 379 - Anordnung379: Rückbau Videokamera 06D über DB-Info //
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FS.EI-S-G
Telefon: +49 89130872583
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 30201044-dc9f-4529-8b58-d4eba4990a5e
Postanschrift: Albstadtweg 3
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Direktion Brückenbau
Telefon: +49
Fax: 0351 8243-644
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 46179cb5-f661-4a58-8b5e-ffcbdfc29b19 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2024 09:35:47 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 530543-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2024