1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Kennung des Verfahrens: e496983b-48be-4375-a0f9-10e85211d748
Interne Kennung: 16FEI24776
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80686
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Interne Kennung: 33cc8bee-66f6-4606-947f-41adfc09cf5e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/11/2018
Enddatum der Laufzeit: 27/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 2018528854
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/10/2018
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2018
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 108797-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ 315 - Die Errichtung eines Standpodestes und die damit verbundene Anpassung des Geländers ist notwendig, damit das Signal gewartet werden kann. Da das Geländer im Auftrag des AN ist und die Anpassung und die Standfläche für das Signal mit dem ursprünglich geplanten Geländer eine Einheit bildet, kann die Änderung nicht gesondert vergeben werden // LÄ 325 - Es handelt sich hier um eine geringfügige Erweiterung der beauftragten Leistung. Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Bauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen. Dies wird im Folgenden begründet. Die Leistung ist keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Zudem ist bei getrennten Vergaben die Verantwortlichkeit bzgl. Verkehrssicherung im Bereich der Technikräume nicht mehr eindeutig einer Firma zuzuschreiben. Personal und Geräte für die Einlagerung sind bereits vor Ort. Eine Trennung der Sachverhalte ist daher nicht möglich. // LÄ 326 - Im Hauptvertrag des AN ist der Einbau der durch den AG mittels Bahnwagen beigestellten Schwellen vorgesehen. Da die Schwellen nicht per Bahnwagen angeliefert werden können, müssen diese vom LKW auf Bahnwagen umgeladen werden. Das Umladen ist erforderlich, da die Schwellen nicht per LKW ins Baufeld gebracht werden können // LÄ 327 - Im Hauptvertrag des BauAN ist die Planung und Ausführung des Anschluss Konzeptes der UZ Neuhausen und Bhf Laim enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen. Verschiedenste Gewerke (KIB, KTB und STE) sind miteinander verzahnt, greifen ineinander und können nicht getrennt vergeben werden.Das Herauslösen einzelner Systeme aus dem gesamthaften Anschluss Konzeptes der UZ Neuhausen und Bhf Laim ist nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit auch etwaige Gewährleistungsansprüche eindeutig einem Unternehmen zugewiesen werden können müssen. Die vor Ort arbeitende Baufirma ist in die Örtlichkeit sowie die Bestandsunterlagen eingearbeitet. Ein weiterer AN müsste sich mit der komplexen und gewerkeübergreifende Ausführungsplanung auseinandersetzen. Die vollumfängliche Erstellung der Ausführungsplanung und dessen Umsetzung für den Abschnitt oberirdisch West muss damit durch einen alleinigen AN erfolgen. // LÄ 339 - Erstellung des Bauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN auf Grund der oben genannten Leistung zu beauftragen. Die Anpassungen und die vertraglich geschuldete Leistung müssen daher aus einer Hand erfolgen, eine Trennung der Sachverhalte ist nicht möglich. Die geänderte Leistung ist keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Zudem ist bei getrennten Vergaben die Verantwortlichkeit bzgl. Verkehrssicherung im hier vorliegenden öffentlichen Raum (F+R-Röhre) nicht mehr eindeutig einer Firma zuzuschreiben, zudem besteht für die ausführende Firma bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung. Des Weiteren ist bei nachträglichen Einbauten durch eine andere Firma nicht mehr eindeutig die Gewährleistung zuzuschreiben. // LÄ 342 - Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks Stützwand Friedenheimer Brücke sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN auf Grund der oben genannten Leistung zu beauftragen. Dies wird im Folgenden begründet. Die Anpassungen und vertraglich geschuldete Leistungen müssen zeitgleich aus einer Hand erfolgen. Die Gewährleistung ist nicht eindeutig zuzuschreiben. Zudem muss eine Verzögerung durch eine zusätzliche Baufirma zwingend vermieden werden, da die fristgerechte, vollständige Umsetzung jeder einzelnen Bauphase zur Sicherung des Bahnbetriebs unumgänglich ist. Ebenso ist der sichere Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten. // LÄ 344 - er AN ist mit der Durchführung aller Kampfmittelsondierungen für die ausgeschriebenen Leistungen der Hauptmaßnahmen beauftragt. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren AN mit der Erstellung des Kampfmittelräumungskonzepts zu beauftragen, da das Konzept durch die auf der Baustelle ausführende und für die Erbringung der Sondierungsleistungen zuständige Kampfmittelfirma erfolgen soll // LÄ 345 - Der AN ist im Rahmen seiner Planungsleistung mit der Erstellung der gesamten statischen Nachweise für die Stabbogenbrücke beauftragt. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren AN zu beauftragen, da die o.g. zusätzliche Leistung mit der vertraglich geschuldeten Planungsleistung technisch verzahnt ist und somit aus einer Hand realisiert werden muss // LÄ 349 - Da im Zuge der IBN das Gleis 1 neu, welches nah an der südlichen Stützwand der Zufahrt zur Baustellenunterführung West liegt, geänderte (größere) Kräfte durch die Stützwand aufgenommen werden müssen, muss ein Nachweis geführt werden, dass die Sützwand diese Kräfte aufnehmen kann. Da die Grundlagen für die Nachrechnung beim AN vorliegen und durch diesen ermittelt wurden, ist es nicht möglich die Nachrechnung an einen anderen AN zu vergeben. //
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: LÄ 315 - Anordnung 315: Umbau Geländer und Errichtung Standpodest bei Sig 41ZT501 // LÄ 325 - Anordnung 325: Pbf Laim – Lagerung von ETA-Monitoren/Kameras - Lagerung von ETA-Monitoren im Putzraum ZBW West für die Bph 1-4 - Lagerung von ETA-Kameras im Putzraum ZBW West für die Bph 1-4 // LÄ 326 - Anordnung 326: Umladen Schwellen // LÄ 327 - Anordnung327: Anpassungen TK UZ Neuhausen und Bhf Laim // LÄ 339 - Anordnung 339: Regenrinne EÜ Wotanstraße Zur Behebung des Herabtropfens von Niederschlagswasser im Lichthof der F+R-Röhre wird eine 6-teilige Regenrinne mit Auslauf in Richtung der Trennwand zwischen Straßen- und F+R-Röhre errichtet // LÄ 342 - Anordnung 342 Stellung Mess- und Stopftrupp // LÄ 344 - Anordnung 344: Erstellung eines Kampfmittelräumungskonzepts für die Sondierung von Ankertrassen // LÄ 345 - Anordnung 345: Schutz der Fahrbahnplatten der Stabbogenbrücke für die Überfahrt einer Drittfirma (RPS) // LÄ 349 - Anordnung 349: Nachrechnung südliche Stützwand bei Zufahrt BuF West //
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FS.EI-S-G
Telefon: +49 89130872583
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 30201044-dc9f-4529-8b58-d4eba4990a5e
Postanschrift: Albstadtweg 3
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Direktion Brückenbau
Telefon: +49
Fax: 0351 8243-644
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f7ac461f-a4c7-4b90-9d8f-f531737435fd - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2024 09:09:43 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 528474-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2024