1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Kennung des Verfahrens: e496983b-48be-4375-a0f9-10e85211d748
Interne Kennung: 16FEI24776
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80686
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Beschreibung: Freimachen/Herrichten von rd. 3.830 m² Baustelleneinrichtungsflächen, Neubau von zwei zusätzlichen Gleisen für die 2. S-Bahn-Stammstrecke über rd. 2,2 km, Vollständiger Umbau der Gleisanlage im Bf Laim Pbf einschließlich Rückbau von 6 sowie Neubau von 20 Weichen, Neubau von zwei ca. 160 m bzw 100 m langen Überwerfungsbauwerken, Neubau einer zweigleisigen stählernen Stabbogenbrücke, Neubau einer Lärmschutzwandbrücke, Neubau von rd. 1.400 m Stützbauwerken, Neubau von 7 Lärmschutzwänden mit einer Gesamtlänge von 1.122 m und Höhen von bis zu 5 m, Kabeltiefbauarbeiten und weitere Leistungen der Baufeldfreimachung, Elektroarbeiten an Niederspannungsanlagen, Vollständige Erneuerung des Personenbahnhofs Station München Laim mit 2 überdach-ten Mittelbahnsteigen, Zugangsbauwerken, Bahnsteigausstattung, Elektroarbeiten; Umbau und Teilabbruch der Eisenbahnüberführung EÜ Wotanstraße Laim und Neubau einer „Umweltverbundröhre“ UVR;
Interne Kennung: 33cc8bee-66f6-4606-947f-41adfc09cf5e
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/11/2018
Enddatum der Laufzeit: 27/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 2018528854
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/10/2018
Datum des Vertragsabschlusses: 14/11/2018
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 108797-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ 259 - Die Leistungen tiefe Kampfmittelsondierungen sowie Kabelverlegungsarbeiten sind im Hauptvertag des bereits tätigen AN abgebildet. Es handelt sich hier lediglich um die Änderung der Leistung. Daher ist ein Heraustrennen dieser Leistung nicht möglich. Ein Verzug bei der vorbezeichneten Arbeiten wirkt sich direkt auf den Bauablauf des beauftragten AN's aus. zudem lassen sich diese Arbeiten nur während der eng getakteten Sperrpausen ausführen. // LÄ 262 - Durch den täigen AN werden bereits die selben Arbeiten im kompletten Baufeld ausgeführt. Daher sind bereits die nötigen Maschine, Geräte und Fachpersonal vor Ort. Ein Wechsel des AN würde zu erheblich zusätzlichen Kosten für die Baustelleneinrichtungen führen. // LÄ 264 - m Hauptvertrag des AN sind alle Oberbau und Abbrucharbeiten enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren AN zu beauftragen. Die Beräumung und Entsorgung ist notwendig, da im Zuge des Baufortschritts festgestellt wurde, dass der Keller des ehemealigen Sozialgebäudes, Wotanstr. 6, seinerzeit nicht korrekt verfüllt wurde. Der Keller wurde mit Bauschutt aufgefüllt, so dass ein Hohlraum unterhalb der Kellerdecke entstanden ist. Um den Keller ordnungsgemäß verfüllen zu können, muss dieser erst beräumt werden. // LÄ 265 - Im Hauptvertrag des AN sind alle planerischen und baulichen Leistungen zur Errichtung des östlichen Widerlagers zum Überwerfungsbauwerk Süd erhalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren AN und dadurch einen anderen Ausführungsplaner mit der Erbringung dieser Leistungen zu beauftragen. Die Planung und Ausführung dieser Ergänzung muss in Zusammenhang mit dem Einbau der Seitenwand erfolgen. Daher ist ein heraustrennen dieser Leistung technisch nicht möglich. // LÄ 274 - m Hauptvertrag des AN ist die Leistung der Errichtung der Entwässerungsanlagen für das anfallende Niederschlagwasser auf den Brückenoberflächen bereits erhalten. Der Einbau der Revisionschächte ist mit den restlichen Bauteilen (Fallrohre & KG Rohre) der Entwässerungsnanlagen technisch verzahnt, daher können diese Leistungen nicht voneinander entkoppelt werden. Da es sich um eine Ergänzung der vertraglichgeschuldeten Leistung handelt, ist es eine getrennte Vergabe nicht möglich. // LÄ 275 - Im Hauptvertrag des AN und der Anord178 ist die Ausstattung der Fläche mit Anlagen der TGA und allen dazugehörigen Komponenten und Leitungen bereits enthalten. Die in der Planung und Ausführung umzusetzenden Änderungen sind mit den weiterhin bestehenden Komponenten der TGA insbesondere im Bereich des Entrauchungskanals verbunden. Daher können diese Leistungen nicht voneinander entkoppelt werden. Da es sich um eine Ergänzung der vertraglich geschuldeten Leistung handelt, ist eine getrennte Vergabe nicht möglich. // LÄ 277 - er Ausführungsplaner muss für seine Planung die CSM Betrachtung durchführen, um die Leistung gesamthaft abschließen zu können. Dies kann kein anderer AN Leisten. Das Vorliegen der CSM-Betrachtung ist die Vorbedingung für die Inbetriebnahme der errichteten Anlage. // LÄ 282 - us technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren AN mit der oben genannten Leistung zu beauftragen. Die Anpassungen müssen zeitgleich mit der vertraglich geschuldeten Leistung erfolgen. Bei Hinzunahme eines weiteren AN kann die Funktionalität nicht garantiert und die Gewährleistung nicht eindeutig einem AN zugeschrieben werden. Zudem ist die Leistung keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Ein weiterer AN müsste sich zunächst mit der komplexen und gewerkeübergreifenden Ausführungsplanung auseinandersetzen. Darin sind verschiedenste Gewerke miteinander verzahnt, greifen ineinander und können nicht getrennt vergeben werden. Zudem muss eine Verzögerung durch eine zusätzliche Baufirma zwingend vermieden werden, da die fristgerechte, vollständige Umsetzung jeder einzelnen Bauphase zur Sicherung des Bahnbetriebs unumgänglich ist. // LÄ 297 - Im Hauptvertrag des AN sind alle Kabelarbeiten enthalten. Die Sondierung stellt keine Änderung der eigentlichen Leistung dar. Daher ist ein Heraustrennen dieser Leistung technisch nicht möglich. Die Gründung der Maste soll in bereits genehmigten Sperrpausen erfolgen. Eine Verzögerung bei der Mastgründung würde zu einer massiven Störung des Bauablaufs und damit zu sehr hohen Zusatzkosten führen. // LÄ 298 - Im Hauptvertrag des BauAN ist der Umbau des Pbf Laim sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN mit dieser geänderten Leistung zu beauftragen. Die geänderte Leistung ist keine funktionsfähig, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Bei einem zusätzlichen AN ist die Funktionalität der Gesamtbauwerks nicht gesichert, zudem kann die Gewährleistung nicht mehr eindeutig einem AN zugeschrieben werden. Die Anpassungen sind zeitgleich mit der vertraglich geschuldeten Leistung auszuführen. Damit ist die vollumfängliche Erstellung der Ausführungsplanung und dessen Umsetzung für das Gesamtbauwerk durch einen alleinigen AN zu erbringen. // LÄ 300 - Die bisher aufgestellte Toilettenkabine muss durch einen Toilettencontainer ersetzt werden. // LÄ 306 - Im Hauptvertrag des BauAN der Umbau des Pbf Laim sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich einen weiteren BauAN zu beauftragen. Die o.g. Leistung ist keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Bei einem Weiteren AN ist die Gewährleistung nicht eindeutig zuzuschreiben, zudem ist die Funktionalität der Einbauten nur gesichert, wenn ein alleiniger AN dieser vollumfänglich errichtet. Eine Trennung der Sachverhalte ist daher nicht möglich. //
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: LÄ 259 - Für die Gründungen der Mastfundamente (4-38n, 50a, 53b, 59c, 64, 70a, 78, 49, 53a, 53c, 59a, 64a, 70b, 78a, 4-2a) sind sowohl baubegleitende Kampfmittelsondierung (1,5m tief) als auch baubegleitende Kabelaufsichten notwendig. Was die Gründung des Mastfundamment 5-5c anbelangt, is hier ledglich eine baubegleitende Kabelaufsicht erforderlich. // LÄ 262 - Errichtung Stromversorgung Container östlich ESTW Donnersbergerbrücke // LÄ 264 - Anordnung 264: Beräumung und Entsorgung Keller Wotanstr. 6 // LÄ 265 - nordnung 265: Planung und Ausführung einer Seitenwandergänzung am östlichen Widerlager (Achse 270) des Überwerfungsbauwerks Süd // LÄ 274 - Anordnung 274: Einbau von Revisionschächten an den Überwerfungsbauwerken Nord und Süd // LÄ 275 - Anordnung 275: Änderung der HKLS im ZBW-Ost // LÄ 277 Erstellung CSM für 50Hz-Anlagen // LÄ 282 - Anordnung 282: Pbf Laim – Berücksichtigung von Werbeträgern Auf Wunsch der DB S&S sind zusätzliche Werbeträger im ZBW West zu errichten. Grundsätzlich sind für alle Werbeträger am Pbf Laim Leerrohre und Fundamente vorzusehen. Die Leitungen werden durch DB S&S bzw. deren Vermarkter verlegt // LÄ 297 - Anordnung 297: Kabelsondierung im Bereich des Masts V-15bn // LÄ 298 - Anord298 Pbf Laim, Bewehrung Sickerschächte und Bahnsteigkantenfundamente Gemäß Ausführungsplanung ist die Herstellung von bewehrten Bahnsteigkantenfundamenten notwendig. An den Bahnsteigen sind ebenfalls jeweils drei der sechs Sickerschächte aus statischen Gründen bewehrt auszuführen. // LÄ 300 - Anordnung 300: Bereitstellung eines Toilettenwagens für die ESTW-UZ Laim-München Rbf. // LÄ 306 - Anordnung 306: Pbf Laim - Prelleiter an Splittgeräten im Bereich Technikräume Einbau einer Schutzvorkehrung als Prellleiter an Splittgeräten der Technikräume im Pbf Laim //
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FS.EI-S-G
Telefon: +49 89130872583
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ed. Züblin Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 30201044-dc9f-4529-8b58-d4eba4990a5e
Postanschrift: Albstadtweg 3
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Direktion Brückenbau
Telefon: +49
Fax: 0351 8243-644
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4cf20daf-3004-427d-873d-9b327ed05e1a - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/09/2024 15:27:26 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 530084-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2024