Deutschland – Fahrleitungsbauarbeiten – Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverklusen Küppersteg und PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen, Oberleitungsarbeiten

531112-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Fahrleitungsbauarbeiten – Rhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverklusen Küppersteg und PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen, Oberleitungsarbeiten
OJ S 172/2024 04/09/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverklusen Küppersteg und PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen, Oberleitungsarbeiten
BeschreibungRhein-Ruhr-Express (RRX), PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverklusen Küppersteg und PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen, Oberleitungsarbeiten
Kennung des Verfahrens67bb3936-c5f3-442e-9a62-4b94d6b3a95c
Interne Kennung19FEI41847
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLeverkusen
Postleitzahl51373
Land, Gliederung (NUTS)Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen
Beschreibung: PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen
Interne Kennung: 2fc66515-6901-4fa9-aad5-c8111ab8571a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns26/03/2021
Enddatum der Laufzeit17/11/2023
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSPITZKE SE
Angebot
Kennung des Angebots2019605841 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - SPITZKE SE
Datum der Auswahl des Gewinners24/02/2020
Datum des Vertragsabschlusses09/03/2020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSPITZKE SE
Angebot
Kennung des Angebots2019605841-2 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - SPITZKE SE
Datum der Auswahl des Gewinners24/02/2020
Datum des Vertragsabschlusses09/03/2020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSPITZKE SE
Angebot
Kennung des Angebots2019605841-4 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - SPITZKE SE
Datum der Auswahl des Gewinners24/02/2020
Datum des Vertragsabschlusses09/03/2020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung131142-2020
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungMKA37- Im Rahmen des Umzuges der Ortssteuereinrichtung (OSE) in das neue ESTW-Langenfeld, ist zusätzlich ein Flexrohr zum Schutz des OSE-Kabels zum Masttrennschalter (MTS) inklusive der entsprechenden Erdarbeiten erforderlich. Der AN ist umfänglich mit allen Leistungen zur Fernwirkanlage / OSE im Planabschnitt PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Flexrohr-Verlegung können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA41- Zur Herstellung der betriebsfertigen Endlage von 15kV-OSE-Mittelspannungsleitungen sind diese zusätzlich in die bereits mit Sand befüllten Kabeltröge einzusanden bzw. die bereits vorhanden Bestandskabel in die neuen Kabeltröge (aus den provisorischen Trögen) umzuschwenken. Der AN ist mit den Leistungen zur Herstellung der neuen Oberleitungsanlagen (hier OSE) im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zum Einsanden bzw. Umschwenken von 15kV-OSE-Kabeln können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA48- Für reibungslosere Arbeitsabläufe in den IBN-Sperrpausen ist es erforderlich, dass ein AN mit der Umsetzung des Erdungskonzeptes für die Sperrpausen zwischen dem 23.06. und dem 15.09.2023 beauftragt wird. Dadurch wird vermieden, dass für jede Kolonne innerhalb des Baugleises ein eigener Bahnerdungsberechtigter einzusetzen ist. Der AN ist gemäß Hauptvertrags-LV bereits mit der Planung, Herstellung sowie der Kontrolle von Bahnerdungsanlagen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zu diesem Bereich können für alle im Baufeld tätigen Kolonnen einheitlich vom AN gut mit erbracht, und zudem kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA49- Im Zuge der Planung und Ausführung der Oberleitungsanlage im Planabschnitt 1.3 sind gemäß Ausführungsplanung für die Maste 21-27a und N57 Ankerfundamente herzustellen, die im Hauptvertrags-LV nicht zur Vergütung berücksichtigt wurden. Der AN ist umfänglich mit der Ausführungsplanung und der Herstellung der OLA im PA 1.3 beauftragt. Die zusätzlichen zu vergütende Leistungen kann nicht von den zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht möglich. MKA51- Im Rahmen des OSE-Bit-Tests sind vom AN zusätzlich Vor- und Nacharbeiten (ausbolzen, schalten, sichern / entsichern, schalten, einbolzen) an der Oberleitungsschalteinrichtung (OSE) bzw. im Baufeld erforderlich. Der AN hat üblicherweise an den Tests und IBN der Anlagenteile teilzunehmen bzw. mitzuwirken, im Hauptvertrags-LV ist dazu allerdings keine Positionen vorhanden, die zur Abrechnung dieser Leistungen hätte herangezogen werden können. Die zusätzlichen Leistungen können nicht von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus fachlichen, logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA53- Im Rahmen der Herstellung des Unterwerks des Bf. Langenfeld sind gemäß der freigegebenen AP für die Montage der 15-kV-Kabel zusätzlich Innenraum-Kabelendverschluss inklusive der entsprechenden Kabelschnellverleger zu liefern und zu montieren.Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen für die 15-kV-Kabel-Montage im Unterwerk können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA54- Aufgrund von zwei verschiedenen Einspeisegruppen an den Masten N43, N48, N71, N97, N112, N121, und N125 sind zusätzliche Driescher-Lasttrennschalter notwendig. Um bei Arbeiten an einem Stromkreis nicht beide abschalten zu müssen, sind gemäß RIL 997.0117 Lasttrennschalter mit einem Mindestabstand von 2,0m am jeweiligen Mast herzustellen. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen im Bereich Mastschalter an Flach- bzw. Winkelmasten können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll. MKA55- m Zuge der Herstellung der Kettenwerksabspannungen sind aufgrund von zu geringen Abständen zwischen den Masten auch entsprechende Radspanner des Typs „beweglich/beweglich übereinander“ erforderlich. Der AN ist im Planabschnitt PA 1.3 umfänglich mit allen Leistungen der OLA-Zusammenhangsmaßnahmen beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen im Bereich Kettenwerksabspannungen können dabei kaum von den bisher zu erbringenden Vertragsleistungen getrennt werden. Die Vergabe dieser Leistungen an einen weiteren Auftragnehmer ist aus logistischen und terminlichen Gründen nicht sinnvoll.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA37- OSE Verlegung Nr. 2 - Trog-Auslass, Erdarbeiten, Flexrohr-Verlegung MKA 41 - OSE Verlegung Nr. 6 - 15kV-Mittelspannungskabel einsanden bzw. umschwenken MKA 48 - Umsetzung Erdungskonzept MKA 49 - Neubau Ankerfundamente für die Maste 21-27a und N57 MKA 51 - Ein-/ Ausbolzen u. OSE Bit-Test MKA 53 - Innenraum-Kabelendverschlüsse MKA 54 - Zuschlag Driescher Schalter MKA 55 - Mehrkosten Radspanner
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-E
Telefon: +49 20330172733
Fax: +49 20330174724
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SPITZKE SE
Registrierungsnummer: 4df70146-74f6-4ad3-8df8-a09e842480a7
Postanschrift: Märkische Allee 39/41  
Stadt: Großbeeren
Postleitzahl: 14979
Land, Gliederung (NUTS): Teltow-Fläming (DE40H)
Land: Deutschland
Kontaktperson: UB Ausrüstung/Elektrotechnik
Telefon: +49
Fax: +49 033701 901 394
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e9a1b66d-22e0-4bab-8159-24132e1b1162 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2024 08:36:07 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 531112-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2024

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