Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten – Rhein-Ruhr-Express (RRX) – PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf

519604-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten – Rhein-Ruhr-Express (RRX) – PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf
OJ S 168/2024 29/08/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRhein-Ruhr-Express (RRX) – PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf
BeschreibungErweiterung der Verkehrsanlage, Bau von Lärmschutzwänden, Kabeltiefbau
Kennung des Verfahrens3eb87eeb-c3c8-47d9-8219-3d446ed47862
Interne Kennung19FEI42783
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtLeverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf
Postleitzahl51373
Land, Gliederung (NUTS)Leverkusen, Kreisfreie Stadt (DEA24)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Rhein-Ruhr-Express (RRX) – PA 1.2 Leverkusen Chempark - Leverkusen Rheindorf
Beschreibung: Erweiterung der Verkehrsanlage, Bau von Lärmschutzwänden, Kabeltiefbau
Interne Kennung: 3c5d23a0-870c-4759-8317-aab0723ac320
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns04/05/2020
Enddatum der Laufzeit15/12/2023
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2020618773
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners17/04/2020
Datum des Vertragsabschlusses28/04/2020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2020643030
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners17/04/2020
Datum des Vertragsabschlusses28/04/2020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2020643034
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners17/04/2020
Datum des Vertragsabschlusses28/04/2020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2020643039
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert der Ausschreibung0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners17/04/2020
Datum des Vertragsabschlusses28/04/2020
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung202947-2020
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungMKA79- Bei der Herstellung der Bahnseitengräben ist es notwendig, dass die Bereiche mit einer Böschungsneigung von 1:1 mit Kunststoff-Rasengittersteinen gesichert werden. Zudem müssen die Bahnseitengräben mit AG-seitig beigestelltem Oberboden angedeckt werden.Die Leistungen sind eng verzahnt mit der AG-seitig geschuldeten Herstellung der Bahnseitengräben. Eine Trennung ist insbesondere unter logistsichen Gesichtspunkten nicht realisierbar. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA175- ufgrund einer abweichenden (wegen einer Gasleistung) Herstellung der BE – Flächen zwischen km 12,220 – 12,350 hätte der vorhandene Geh- und Radweg direkt durch die bauzeitliche Lagerfläche geführt, daher musste der Weg umverlegt werden. Hierzu haben sich AG und AN in der Bauberatung am 24.02.2021 besprochen. Zusätzlich musste dieser Weg aus Verkehrssicherheitsgründen beleuchtet werden.Leonhard Weiss ist für den Ausbau inkl. Erstellung der AP für die Verkehrsanlage im PA 1.2 beauftragt. Dazu gehört auch die Herstellung von Baustraßen/Ertüchtigung vorhandener Wege, deren Vorhaltung und Unterhalt sowie der vollständige Rückbau dieser. Ein Wechsel des AN würde die Gefahr eines Verzuges des Bauablaufes mit sich bringen, da dieser mit den Gegebenheiten nicht vertraut ist. MKA190- Aufgrund verschiedener Hindernisse, musste die Ausführungsplanung der Gründungen und Standorte diverser Pfosten umgeplant werden. Hieraus resultiert, dass einige Pfosten, Betonsockel sowie Passfelder zum Teil wieder ausgebaut werden müssen und nicht mehr anderweitigeingebaut werden können. Durch einen Wechsel des AN wären Zusatzkosten aufgrund zusätzlicher Baustelleneinrichtung zu erwarten sowie bauzeitliche Verzögerungen durch eine zusätzliche Einweisung auf der Baustelle. Technisch wäre eine Trennung von den übrigen auszuführenden Leistungen nur schwer realisierbar. MKA367- Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU).Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird. MKA368- Während hauptvertraglich lediglich die Herstellung von Stabmattenzäunen einschl. Türen von bis zu 1,10 m Höhe geschuldet ist, wurde im Rahmen der Aufstellung der Ausführungsplanung festgelegt, dass teilweise Stabmattenzäune mit den Höhen 1,60 m mit Türen, 1,80 m, 2,00 m und 2,30 m erforderlich sind. Dies führt zu Mehrkosten.Bei dem vorliegenden Sachverhalt handelt es sich um Änderungen der Höhe der vom AN herzustellenden Zäune, was zu Mehrkosten führt. Die Leistungen sind technisch nicht trennbar. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA372- Durch Dritte wurde die elektrische Weichenheizanalge bei Weiche W3 hergestellt. Nun ist es erforderlich, die Außenanlage in Pflasterbauweise herzustellen. Zudem muss eine Umfahrung des Bahngrabens im die EWHA einschließlich des Einbaus eines KG-Rohrs als Grabenverbindung hergestellt werden.Die Leistungen können durch den AN im Zuge des Rückbaus der Baustraße 829 erfolgen, wodurch die Leistung zeitnah erbracht werden kann. Zudem entfallen hierdurch zusätzliche Aufwendungen für einen weiteren Vergabeprozess, was in Anbetracht des Umfangs der zusätzlichen Leistungen anzustreben ist. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, räumliche und zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA377- Da im 3. und 4. bereichsweise kein Nachbargleis für Bahnwagen bzw. keine Fahrwege für LKW zur Verfügung stehen, können die alten Schienen und Schwellen teilweise nicht direkt am Ausbauort getrennt, auf Transporteinheiten des AG verladen und abtransportiert werden. Stattdessen müssen sie jochweise ausgebaut, mittels Transporteinheiten des AN zur Demontagestelle transportiert und anschließend getrennt und abgefahren werden. Hierbei handelt es sich um eine logistische Änderung der geschuldeten Hauptvertragsleistung. Eine Trennung der geänderten von der geschuldeten Leistung ist technisch nicht möglich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA379- m Laufe des Projektfortschritts wurde festgestellt, dass eine zusätzliche Zaunanlage (Stabgitterzaun, Höhe: 1,10 m) parallel zum Bahnseitengraben vom Randweg bis zur Hausnummer 5 erforderlich ist. Die Erstellung einer weiteren Zaunanlage wurde dem AN nachträglich angeordnet. Hierfür sind Zusatzleistungen erforderlich, die vom Hauptvertrag nicht erfasst sind (Erstellung von Ecken, Lieferung und Montage von Endpfosten, Erstellung von Passfeldern, Handschachtungsarbeiten).Der AN ist bereits mit der Errichtung von Stabmattenzäunen beauftragt. Im Sinne desProjektfortschritts, unter Berücksichtigung des Umfangs der zusätzlichen Leistungen, wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, zeitliche Koordination) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenMKA79- Mehrkostenanzeige Nr. 321 - Mehrkosten durch geänderte und zusätzliche Leistungen bei der Herstellung der Bahnseitengräben. MKA175: Tiefbauarbeiten für Beleuchtung am prov Radweg (BE 830) und Baustraßen Zufahrt Olof-Palme-Ring. MKA190 - Nicht verwendbare Bauteile der Lärmschutzwände infolge diverser Umplanungen. MKA 367 - Zusatzleistungen Bereich ESTW Gebäude. MKA 368 - Geänderte Leistung Zaunbau. MKA 372 - Zusätzliche Leistungen an der elektrischen Weichenheizanlage (EWHA) W3. MKA377 - Neueinreichung MKA 251 - Mehrkosten für Jochweisen Gleisrückbau Gl. 3 und 4 infolge geänderter betriebl. Rahmenbedingungen.MKA Nr. 379 - Zusatzleistungen Zaunbau - Leistungsanordnung nach BZE
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330174761
Fax: +49 20330174724
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 22  
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GOBW-K
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0b781c3e-ab74-4d9a-b36a-2e7a8a34ccaf - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2024 08:48:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 519604-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 168/2024
Datum der Veröffentlichung: 29/08/2024

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