2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1.Spettmann+Kahr GmbH & Co.KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Korruption: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Betrugsbekämpfung: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Entrichtung von Steuern: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Zahlungsunfähigkeit