Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Fahrstromverstärkung 750 V – GW Lyoner Str. Container & Zubehör transportieren

511683-2024 - Ergebnis
Deutschland – Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) – Fahrstromverstärkung 750 V – GW Lyoner Str. Container & Zubehör transportieren
OJ S 165/2024 26/08/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFahrstromverstärkung 750 V – GW Lyoner Str. Container & Zubehör transportieren
BeschreibungDas mobile Gleichrichterwerk in der Lyoner Straße wird durch ein Gleichrichterwerk in Form eines Bestandscontainers mit der neuesten Technik ersetzt. Hierfür ist der Transport des Containers zur Baustelle und das Absetzen, nach Vorgabe des Tiefbauers, auf vorhandenes Fundament notwendig. Gleiches gilt auch für die dazugehörigen Treppen. Abholort ist Am Römerhof, VGF Gelände. Zielort ist die Baustelle an der Lyoner Straße, etwa Höhe der Hahnstraße.
Kennung des Verfahrensde1a8cc2-d4b4-45fc-9288-f4eaa5006a28
Interne KennungVGF-EU 152/24
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtFrankfurt am Main
Postleitzahl60311
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.15 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Ausführung der Leistungen ist am 19.11.2024 geplant. Bitte im Formular Eigenerklärung Eignung abgeben: Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen: - Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den § 123 GWB; - Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB; - Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 42 VgV bzw. § 31 UVgO - in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. - Registereintragungen/ Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: • Als Referenzen sind drei vergleichbare Maßnahmen aus den letzten zehn Jahren im Bereich Transport und Platzierung von Schwerlasten gefordert • Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften und Geräten • Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht • Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) - Abgabe weiterer Eigenerklärungen: - Eigenerklärung zur Sanktion gegen Russland - Eigenerklärung LKSG - Vertraulichkeitserklärung - Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen -Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer - Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe. Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Versicherungspflicht: Die Deckungssumme der Betriebs- und Umwelthaftpflicht- Versicherung muss mindestens jeweils EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. (Umwelthaftpflichtversicherung) betragen. Die Verwendung der in der Ausschreibung vorgegebenen Formularen ist verpflichtend. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Die Stellung und Beantwortung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Online-Portal www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür hat sich der Bieter auf dem besagten Online-Portal zu registrieren und für diese Ausschreibungen anzumelden. Er wird dann über alle vorangegangenen und zukünftigen Bieterfragen sowie zu den dazu ergangenen Antworten informiert. 1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen. 2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. 3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich. Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen. 4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen. 5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden. 6) Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. 7) Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). 8) Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben. Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Fahrstromverstärkung 750 V – GW Lyoner Str. Container & Zubehör transportieren
Beschreibung: Das mobile Gleichrichterwerk in der Lyoner Straße wird durch ein Gleichrichterwerk in Form eines Bestandscontainers mit der neuesten Technik ersetzt. Hierfür ist der Transport des Containers zur Baustelle und das Absetzen, nach Vorgabe des Tiefbauers, auf vorhandenes Fundament notwendig. Gleiches gilt auch für die dazugehörigen Treppen. Abholort ist Am Römerhof, VGF Gelände. Zielort ist die Baustelle an der Lyoner Straße, etwa Höhe der Hahnstraße.
Interne Kennung: c06102ed-6158-40d2-9e9c-7504408de80d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit1 Tag
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Registrierungsnummer: 1698af6e-a096-45d4-a96e-39c0accd6b60
Abteilung: Einkauf & Materialwirtschaft
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8  
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Materialwirtschaft
Telefon: +49 6921326219
Fax: +49 6921323336
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Profil des Erwerbers: https://www.vgf-ffm.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Registrierungsnummer: 73662234-4e4b-4c2d-87ae-503330ee0516
Abteilung: Einkauf & Materialwirtschaft
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8  
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf & Materialwirtschaft
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internetadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c89b53b3-96fc-4e52-a077-a5669c11acfe - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/08/2024 15:50:29 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 511683-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2024

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Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
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Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
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Lich
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Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
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Neu-Anspach
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Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
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