Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB

507704-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB
OJ S 164/2024 23/08/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWeddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB
BeschreibungWeddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB
Kennung des Verfahrens7b54ca52-739b-4678-8770-c9117608892c
Interne Kennung21FEI50267
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233000 Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen, 45236000 Oberbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWeddel
Postleitzahl38162
Land, Gliederung (NUTS)Wolfenbüttel (DE91B)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB
Beschreibung: Weddeler Schleife - zweigleisiger Ausbau: VP 1.2 Gleis-/ Tiefbau BA 11,650-22,360 inkl. RRB
Interne Kennung: 43cef9bc-4211-412b-a1a1-619c61fdc62a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45233000 Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen, 45236000 Oberbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns05/07/2021
Enddatum der Laufzeit20/12/2023
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDepenbrock Bau GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2021729233
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Ergebnisses0,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners03/06/2021
Datum des Vertragsabschlusses14/06/2021
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung316087-2021
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung156: Für die Umsetzung der PTI Planung des Endzustands ist es erforderlich weitere Spannbetonpfosten zu liefern und einzubauen bzw. zu ersetzen. Die Standorte sind im Folgenden aufgeführt. VP 1.2 Fallersleben BZ. 5: • Sig. Vi383 bahnlinks: Ne 3 (11) im km 22,209 große Bauform als Ersatz für den beschädigten Pfosten. • Sig. Vh384 bahnrechts: Ne 3 (l) im km 22,050 große Bauform, Ne 3 (11) im km 21 ,980 große Bauform, Ne 3 (111) im km 21 ,905 große Bauform • Tiefe Pfosten Strecke 1956 für GÜ bei km I I ,229 1956 47 bahnlinks, km I I ,229 1956 09V49 bahnlinks, km 13,066 1956 09V48 bahnrechts, km 13,066 1956 09V46 bahnrechts. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist,kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden-Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblemen (Gewährleistungsprobleme). 157: Es sind 16 Schilder „Durchgang verboten" bzw. 2 Schilder „Verbot Betreten der Bahnanlagen" inkl. Pfosten bzw. Befestigungsmaterial an mehreren Engstellen der Strecke 1956 vor der Inbetriebnahme zu liefern und zu montieren. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist,kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden-Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblemen (Gewährleistungsprobleme). 159: Beim Ortstermin wurde festgestellt,dass keine ausreichende Oberflächenentw. am bestehenden Wrtschaftsweg gegeben ist-Durch die Starkregenereignisse der Itzt. Monate kam es zum Rückstau u. einer Sättigung des vorh. Untergrundes-Durch wasserführende Schichten ist es zu Schäden an d. bahnseitg. Böschung gekommen-Um mgl. Folgeschäden am Bahnkörper zu vermeiden,musste d. Böschung mit einer Steinschüttung aus WBS gesichert weden.Die notwend. Sicherungs- &Wederherstellungsarbeiten an d. Böschung sind aufgr. der örtl. Gegebenheiten ausschließlich mittels eines Longfront-Baggers durchführbar-Da der Einsatz nur in der geplanten DUA-SPP mgl. ist, bedarf es zustl. Beleuchtungsm.Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HLV,somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung-Da die Leistung nicht von der HL zu trennen ist,kann diese nur durch den AN ausgeführt werden-Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden-Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblemen (Gewährleistungsprobleme). 160: Aufgrund von Bauzuständen war die Errichtung von provisorischen Kabelhalbschalen erforderlich. Diese provisorischen Kabelhalbschalen von km 20,090 bis km 22,000 mussten zurückgebaut und entsorgt werden. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblem (Gewährleistungsprobleme). 161: Aufgrund von Bauzuständen war die Errichtung von Kabelhalbschalen erforderlich. Diese mussten zur IBN im März 2024 zurückgebaut werden. Gemäß Ausschreibung war der Rückbau der provisorischen Kabelhalbschalen im Bereich der Schunterbrücke nicht vorgesehen. Der AN hat die provisorischen Kabelhalbschalen zurückgebaut und entsorgt. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblem (Gewährleistungsprobleme). 162: Gemäß Ausschreibung war es nicht vorgesehen Kabelarbeiten in der Wntersperrpause 2023/2024 durchzuführen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblem (Gewährleistungsprobleme). 163: In der vergangenen Sperrpause wurde die Zunge der Weiche 902 während des Auftrennens der Weichenverschweißung trotz aller Vorsicht beschädigt, sodass diese in der Wntersperrpause getauscht werden musste. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblem (Gewährleistungsprobleme). 164: Während des Rückbaus der provisorischen Kabelhalbschalen auf der Schunterbrücke war eine Beleuchtung notwendig. Diese wurde durch den AN aufgebaut, betreiben, vorgehalten und wieder abgebaut. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HCV, somit handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. Da die Leistung nicht von der Hauptleistung zu trennen ist, kann diese nur durch den AN ausgeführt werden. Der Bauablauf würde durch einen weiteren AN erheblich gestört werden. Zu dem käme es zu Abgrenzungsproblem (Gewährleistungsprobleme).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen156: Zusätzliche Spannbetonpfosten in SPP 12/23-03/24 157: Spannbetonpfosten für Verbotsschilder 159: Böschungssicherung mit WBS km 18,2 in DUA-SPP 24 160: Mk bzgl. Rückbau Kabelhalbschalen Bereich Km 20,090 - Km 22,000 161: Mk bzgl. Rückbau Kabelhalbschalen Bereich Schunterbrücke 162: Mk bzgl. Kabelarbeiten Winter 2023-2024 163: Mk bzgl. Austausch Zunge W 902 164: Mk bzgl. Beleuchtung Schunterbrücke
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-N-B
Telefon: +49 5112864214
Fax: +49 6926521083
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 46fb5ca7-ba96-4cc0-a081-aa6cce467b04
Postanschrift: Blumenhorst 6  
Stadt: Stemwede
Postleitzahl: 32351
Land, Gliederung (NUTS): Minden-Lübbecke (DEA46)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kalkulation Tiefbau
Telefon: +49
Fax: +49 547468260
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 14c87e7a-05e4-4c79-a5ad-30bccfc382e3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/08/2024 10:33:09 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 507704-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 164/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/08/2024

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