2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144510 Fahrzeuge für Abfall
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 47
Stadt: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der für die Zuschlagserteilung zu ermittelnde maßgebliche Preis ist der vom Bieter auf Grundlage des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (II) in Punkt 24.8 genannte Gesamtpreis für zwei Abfallsammelfahrzeuge. a)Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 30 % (750 Punkte) und wird bei der Angebotsauswertung als Bezugsgröße für die anderen Angebote herangezogen. Alle anderen Angebote werden dementsprechend ins Verhältnis mit diesem Wert gesetzt und erhalten so einen entsprechend niedrigeren Wert, der in die Gesamtwertung einfließt (z. B. 20%). b) Zuschlagskriterium "Bewertung der vorgeführten Technik durch Fahrer/ Bediener" Um die Punkte des Leistungsverzeichnisses bewerten zu können, werden an Vorführungen auf Messen, bei den Herstellern und bei schon in Betrieb befindlichen Fahrzeugen anderer Entsorger durch unsere Fahrer / Bediener und dem Technikpersonal begutachtet. Ist die angebotene Technik den bewertenden Mitarbeitern des Auftragsgebers nicht bekannt, ist zwingend eine Vorführung kostenneutral anzubieten. Dieser Termin der Vorführung ist mit dem Ausschreibenden fest zu vereinbaren. Hierzu ist die KW 23/2024 vorgesehen. Durch diese Vorführungen können die in Teil II der Vergabeunterlagen aufgeführten Ausstattungsbereiche aus Sicht der Fahrer und Bediener nach den Bewertungsgrundlagen abgeprüft und die Bewertung vorgenommen werden. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl, erhält 40 %(1000 Punkte). Dieser höchste Punktwert wird bei der Angebotsauswertung als Bezugsgröße herangezogen: Alle anderen Angebote werden dementsprechend ins Verhältnis mit dem Punktwert dieses Angebots gesetzt und erhalten so einen entsprechend niedrigeren Wert, der in die Gesamtwertung einfließt (z. B. 20 %). c) Zuschlagskriterium "Erfüllungsgrad technisches Leistungsverzeichnis" Die Bewertung anhand des Zuschlagskriteriums "Erfüllungsgrad technisches Leistungsverzeichnis" erfolgt anhand der vom Bieter erreichten Gesamt- punktzahl. Insgesamt sind 500 Punkte zu erreichen. Der Bieter hat im Leistungsverzeichnis entsprechende Angaben zu den geforderten Positionen zu machen. Sofern einzelne Positionen nicht erfüllt werden können, ist vom Bieter in einer Eigenerklärung darzustellen, wie er mit der von ihm angebotenen Technik das von der Stadt Bad Vilbel bei dieser Position angestrebte Ziel erreichen will. Die hier gemachten Angaben werden bei der Angebotsauswertung dahingehend geprüft, ob eine gleichwertige Lösung angeboten wurde und bewertet. Sofern eine oder mehrere Positionen, die mit dem Zusatz "KO Kriterium" ausgezeichnet sind, vom Bieter nicht dargestellt werden kann bzw. mit "nein" beantwortet wurde, hat dies den sofortigen Angebotsausschluss zur Folge. d. Zuschlagskriterium "Auslieferungszeitpunkt" Der für die Beurteilung des Kriteriums "Auslieferungszeitpunkt" maßgebliche Zeitpunkt ist der vom Bieter im Leistungsverzeichnis verbindlich genannte Zeitpunkt der Auslieferung der Hecklader-Abfallsammelfahrzeuge an die Stadt Bad Vilbel. Lieferung in 12 Monaten 250 Punkte Lieferung in 14 Monaten 125 Punkte Lieferung in 16 Monaten 25 Punkte Die Angebote werden nach Maßgabe der Zuschlagskriterien anhand der da- zu eingereichten Angaben und Informationen in der oben erläuterten Metho- de bewertet. Im Ergebnis der Bewertung wird für jedes Angebot jeweils eine Reihenfolge ermittelt. Damit erhält jedes Angebot für jedes Zuschlagskriterium einen pro- zentualen Wert. Das Angebot mit dem höchsten Gesamtprozentwert stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Konkurs: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vergleichsverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Entrichtung von Steuern: Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen