1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Weitereinwicklung und Wartung der persönlichen Lernumgebung (Personal Learning Environment) innerhalb des hessischen Schulportals
Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das Kultusministerium Hessen verwendet u. a. für das landeseigene Schulportal Hessen das Open-Source-Tool „Mahara“ als persönliche Lernumgebung (Personal Learning Environment). Es handelt sich um ein Tool, das es Lehrern, Dozenten, Schülern und Studenten ermöglicht, Portfolios für ihren persönlichen Lern- und Arbeitsbereich und ihre Leistungen zu erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den hauptverantwortlichen Entwickler der Mahara-Anwendung, die Catalyst.NET Limited mit der Durchführung von Entwicklungsaufgaben für Mahara zu beauftragen. Im Einzelnen sollen folgende Leistungen erbracht werden: a) Automatisierte Deaktivierung und Löschung von Konten, b) Trennung der Konfigurationen "Öffentliche Portfolios erlauben" und "Freigaben über geheime URL", c) Ermöglichung einer datenschutzrechtlich sicheren Lösung für Portfoliofreigaben über geheime URLs, d) Design von SPH im Schul-Mahara, e) Verbesserte (direkte) Anbindung von Mahara an das SSO des SPH, f) Implementation einer Selbstauskunft nach DSGVO und g) Datenflüsse aus Schul-Mahara unterbinden (2-Klick-Lösung).
Kennung des Verfahrens: 4d5e50e1-652b-4494-b83b-3936ae1c153b
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hessen
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Catalyst IT Europe zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Z. II.1 Punkte 7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung angegebenen Werte um fiktive Werte handelt. Die tatsächlichen Auftragswert unterfallen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sind daher nicht offenzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Weiterentwicklung und Wartung der persönlichen Lernumgebung (Personal Learning Environment) innerhalb des hessischen Schulportals
Beschreibung: Das Land Hessen, vertreten durch das Kultusministerium Hessen, verwendet u. a. für das landeseigene Schulportal Hessen das Open-Source-Tool „Mahara“ als persönliche Lernumgebung (Personal Learning Environment). Es handelt sich um ein Tool, das es Lehrern, Dozenten, Schülern und Studenten ermöglicht, Portfolios für ihren persönlichen Lern- und Arbeitsbereich und ihre Leistungen zu erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den hauptverantwortlichen Entwickler der Mahara-Anwendung, die Catalyst.NET Limited, mit der Durchführung von Entwicklungsaufgaben für Mahara zu beauftragen. Im Einzelnen sollen folgende Leistungen erbracht werden: a) Automatisierte Deaktivierung und Löschung von Konten, b) Trennung der Konfigurationen "Öffentliche Portfolios erlauben" und "Freigaben über geheime URL", c) Ermöglichung einer datenschutzrechtlich sicheren Lösung für Portfoliofreigaben über geheime URLs, d) Design von SPH im Schul-Mahara, e) Verbesserte (direkte) Anbindung von Mahara an das SSO des SPH, f) Implementation einer Selbstauskunft nach DSGVO und g) Datenflüsse aus Schul-Mahara unterbinden (2-Klick-Lösung).
Interne Kennung: 60763-2023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die in dieser Bekanntmachung dargestellten Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Catalyst.NET Ltd. zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei den in dieser Bekanntmachung angegebenen Auftragswerte um fiktive Werte handelt. Die tatsächlichen Auftragswerte unterfallen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sind daher nicht offenzulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 135, §§ 155 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. […] (3) die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, […] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. S. 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Catalyst.NET Limited
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Direktvergabe ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vorliegend zulässig. Die fehlende Bekanntmachung des Auftrages ergibt sich aus den Ausnahmetatbeständen der Art. 32 Abs. 2 lit. b) ii) der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV: Das Land Hessen will die vorliegende Lernplattform unter Einhaltung hoher datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie unter Gewhrleistung einer hohen IT-Sicherheit nach seinen Bedarfen modifizieren und warten lassen. Innerhalb der Plattform werden dabei höchst sensible persönliche Daten gespeichert und verarbeitet. Mit Ausnahme der Catalyst.NET Limited ist kein Wettbewerber in der Lage, diese sicherheits- und datenschutzspezifischen Anforderungen innerhalb dieses Auftrages zu erfüllen. Obwohl es sich bei Mahara um eine Open Source Software handelt, verfügt Catalyst faktisch über die Codehoheit über die Kernanwendung. Als Hauptverantwortliche für Qualitätsmanagement prüft sie Modifikationen, bevor sie freigegeben werden. Zwar könnte der Auftraggeber Modifikationen auch mithilfe eines anderen Dienstleisters durchführen. Er liefe hier aber Gefahr, dass diese nicht in die Kernanwendung überführt und unter Umständen mit dem nächsten Software-Update nicht mehr unterstützt werden. Das Zusammenspiel der Modifikationen mit der Kernanwendung ist deshalb nur in Zusammenarbeit mit der Catalyst.NET Limited gewährleistet. Hinzu kommt, dass Mahara und/oder Dritte etwaige Schadensmeldungen zunächst an Catalyst melden, wobei Catalyst vorab Gelegenheit erhält, das Problem zu prüfen und gegebenenfalls IT-seitige Lösungen zu entwickeln. Erst danach werden die Schadensmeldungen veröffentlicht. Um angesichts der sensiblen personenbezogenen Daten schnellstmöglich auf potentielle Schadensmeldungen reagieren zu können, ist der Auftraggeber auch insoweit auf eine Zusammenarbeit mit Catalyst angewiesen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Registrierungsnummer: ORG-7001
Postanschrift: Luisenplatz 10
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65158
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +40 69 170000154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Catalyst.NET Limited
Registrierungsnummer: Comp.No.952897
Stadt: Wellington
Postleitzahl: 6142
Land: Neuseeland
Telefon: +64 4499 2267
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1818e1b9-333e-4e5a-90ac-3d6562b6081d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 450444-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024