1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dieselshuttle während der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Hamburg - Berlin
Beschreibung: Durchführen von Überführungsfahrten und Gestellung von Triebfahrzeugen zur Durchführung von Traktionsleistungen (Dieselshuttle) während der Generalsanierung des Hochleistungskorridors Hamburg-Berlin für die DB InfraGO AG
Kennung des Verfahrens: b2f5d213-286e-47be-a2f8-4a27cc3f6a34
Interne Kennung: 24FEI73987
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60200000 Schienentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: bundesweit
Postleitzahl: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Überführungsfahrten für die Werksbedienung der DB Fahrzeuginstandhaltung (FZI) in Wittenberge [1 Triebfahrzeug]
Beschreibung: Zuführung des Triebfahrzeugs nach Berlin-Nordost, Vorhaltung des Triebfahrzeug, Rangierleistungen sowie Durchführung der Überführungsfahrt ab Berlin-Nordost nach Wittenberge und umgekehrt. Bitte beachten: im Teilnahmewettbewerb systemseitig alle Lose auswählen! Die konkrete Losauswahl erfolgt erst mit Abgabe eines Angebotes.
Interne Kennung: 98b6dfad-eff6-44e8-acde-c27ecbc6f0d8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60200000 Schienentransport/-beförderung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: maximale Verlängerung bis zu drei Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1.1 Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung / 1.2 Bietereigenerklärung / 1.3 Haftpflichtversicherung
Beschreibung: 1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen). Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Der Bewerber hat die als Anhang B4 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. 1.3 Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können. Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: - für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro. Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2.1 EVU-Zulassung / 2.2 Sicherheitsbescheinigung / 2.3 ECM-Zertifizierung Triebfahrzeuge / 2.4 Unternehmensfragebogen
Beschreibung: 2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und die Zulassung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.2 Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen. Sollten Bewerber kein EVU sein und damit auch keine eigene Sicherheitsbescheinigung nachweisen können, ist die Sicherheitsbescheinigung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.3 Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. Der Bewerber bestätigt in schriftlicher Form, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Wagen eingehalten werden und dass die vom Bewerber eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle (Instandhaltungsstellen-Bescheinigung) zugewiesen sind. 2.4 Als geeignet gelten Bewerber, welchen die nötigen technischen (mindestens ein Triebfahrzeug) und personellen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung im Auftragsfalle zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat den als Anhang B3 beigefügten Unternehmensfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 09/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistungsanforderungen für die Auftragsausführung gemäß Vergabeunterlagen insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Entfällt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gestellung von Triebfahrzeuge für Bedienung des Elbeport, Instandhaltungswerkes der Eisenbahngesellschaft Potsdam (EGP) und Havarie-Einsatz auf Umleiterstrecke Stendal-Uelzen [2 Triebfahrzeuge]
Beschreibung: Gestellung von Triebfahrzeugen inkl. Personal für die Bedienung des Elbeport in Wittenberge, des Instandhaltungswerkes der Eisenbahngesellschaft Potsdam (EGP) und für den Havarie-Einsatz auf der Umleiterstrecke Stendal-Uelzen, sowie auf Strecken im Umkreis von ca. 50 km dieser Umleiterstrecke Zuführung der Triebfahrzeuge zu den planmäßigen Standorten in Stendal und Uelzen sowie Vorhaltung der Triebfahrzeuge (inkl. Triebfahrzeugführer) und Durchführung von Traktions- und Havariefahrten Bitte beachten: im Teilnahmewettbewerb systemseitig alle Lose auswählen! Die konkrete Losauswahl erfolgt erst mit Abgabe eines Angebotes.
Interne Kennung: 2d24c01d-ae62-4721-a1ff-47433b902e9a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60200000 Schienentransport/-beförderung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: maximale Verlängerung bis zu drei Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1.1 Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung / 1.2 Bietereigenerklärung / 1.3 Haftpflichtversicherung
Beschreibung: 1.1 Als geeignet gelten Bewerber, welche ihr Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet haben. Der Bewerber weist seine angegebene Gesellschaftsform mit folgendem aktuellen Dokument nach: - Handelsregisterauszug (bei Kapital- und Personengesellschaften), welcher nicht älter als ein halbes Jahr ist (gemessen am Datum der Abgabefrist des Teilnahmeantrags) - Gewerbeanmeldung (bei Einzelunternehmen). Ist der Bieter ein ausländisches Unternehmen ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. 1.2 Der Bewerber hat die als Anhang B4 beigefügte Bietereigenerklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. 1.3 Als geeignet gelten Bewerber, die eine Haftpflichtversicherung über die u. g. Deckungssumme vorweisen können. Der Bewerber besitzt eine Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten: - für Personen- und Sachschäden: 20.000.000 Euro. Die vorstehend genannten Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 2.1 EVU-Zulassung / 2.2 Sicherheitsbescheinigung / 2.3 ECM-Zertifizierung Triebfahrzeuge / 2.4 Unternehmensfragebogen
Beschreibung: 2.1 Als geeignet gelten Bewerber, die die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach §6 AEG besitzen, bzw. ein entsprechendes Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Durchführung ihrer Verkehre beauftragt haben. Im ersten Fall ist die eigene Zulassung, im zweiten Fall die vertragliche Bindung und die Zulassung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.2 Als geeignet gelten Bewerber, welche die Sicherheitsbescheinigung nach §7a AEG besitzen. Sollten Bewerber kein EVU sein und damit auch keine eigene Sicherheitsbescheinigung nachweisen können, ist die Sicherheitsbescheinigung des beauftragten Unternehmens nachzuweisen. 2.3 Als geeignet gelten Bewerber, die bestätigen, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Triebfahrzeuge eingehalten wird und die eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle zugewiesen sind. Der Bewerber bestätigt in schriftlicher Form, dass die ECM-Richtlinien zur Instandhaltung von Wagen eingehalten werden und dass die vom Bewerber eingesetzten Triebfahrzeuge einer ECM-zertifizierten Instandhaltungsstelle (Instandhaltungsstellen-Bescheinigung) zugewiesen sind. 2.4 Als geeignet gelten Bewerber, welchen die nötigen technischen (mindestens zwei Triebfahrzeuge der gleichen Baureihe) und personellen Ressourcen für die Ausführung der zu vergebenen Leistung im Auftragsfalle zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat den als Anhang B3 beigefügten Unternehmensfragebogen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 09/09/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistungsanforderungen für die Auftragsausführung gemäß Vergabeunterlagen insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Entfällt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 302970
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eaa99715-cff2-4a0b-876d-cd34d2b05168 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/08/2024 10:19:13 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 470129-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 151/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/08/2024