Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software

465065-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software
OJ S 149/2024 01/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software
BeschreibungBeschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software
Kennung des Verfahrens10f8b049-f61a-4839-b3d8-9a27938b56e2
Interne KennungVG-3000-2024-0041
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Postleitzahl65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.9 941 219,33 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung9 941 219,33 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021,(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nichtauf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.. (5) Der Auftragnehmer wird möglicherweise personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und Leistung. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet: • Preis (70%) • Leistung (30%) Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Angabe zur Bewertungsmethode: Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der einfachen Richtwertmethode ermittelt. Bei der einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Summe zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistungspunkte) + P (Preispunkte) Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Summe der Bewertungspunkte x Gewichtungsfak-tor) des zu bewertenden Angebotes (maximal 300 Punkte) P = Preispunkte für das zu bewertende Angebot (maximal 700 Punkte)
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software
Beschreibung: Leistungen als Zahlungsdiensteprovider Das jährliche prognostizierte Zahlungsvolumen für die angestrebte Vertragslaufzeit wird wie folgt geschätzt: •Anzahl prognostizierter Transaktionen pro Jahr: ca. 7.000.000 •Prognostiziertes Zahlungsvolumen pro Jahr: ca. 145.000.000 € Leistung POS-Terminals Der prognostizierte Bedarf besteht aus ca. 140 POS-Terminals für die beabsichtigte Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht der prognostizierte Bedarf zur Implementierung von ca. 35 neuen POS-Terminals für die beabsichtigte Vertragslaufzeit in bereits bestehende Kassenautomaten. Dienstleistungen Der für die beabsichtigte Vertragslaufzeit prognostizierte Unterstützungsaufwand beträgt ca. 100 Personentage. Nähere Infomationen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und einer sich anschließenden automatischen Verlängerung von jeweils einem weiteren Jahr, sofern der Vertrag nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren nach Vertragslaufzeitbeginn.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit24 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.9 941 219,33 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung9 941 219,33 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters wird Folgendes verlangt: Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Es ist eine Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der BaFin oder eine äquivalente Zulassung nach der Richtlinie EU/2015/2366 Payment Service Directive 2 nachzuweisen. Der Nachweis ist mit Einreichung des Angebots vom Bieter zu erbringen und muss erkennen lassen, auf welche Zahlungsdienste sich die Erlaubnis nach dem ZAG erstreckt. Auszug aus dem Handelsregister/ Berufsregister Der Bieter muss mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern einreichen, soweit die Eintragung für den jeweiligen Bieter nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet. Die Vorlage einer Kopie genügt.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz Der Bieter muss eine Erklärung zum gesamten Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abgeben (2021, 2022, 2023), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 5.000.000,00 Euro gefordert. Zusätzlich ist der Jahresumsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Dienstleistungen als ZDP im elektronischen Zahlungsverkehr, Bereitstellung von POS-Terminals, Anschluss weiterer Systeme an das bestehende System des Auftraggebers sowie hardwarenahe Dienstleistungen), darzulegen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsatzzahlen etwaiger Unterauftragnehmer werden den Umsatzzahlen von Bewerbern hinzuaddiert. Sollte der Bieter erst seit weniger als drei Jahren am Markt tätig sein, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung oder seit dem Datum der Tätigkeitsaufnahme zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich. Erfüllt der Bieter diese Anforderung nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Zusage bzw. Nachweis bzgl. Haftpflichtversicherung Der Bieter legt eine schriftliche Zusage vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens: für Personenschäden 2.000.000 € für Sachschäden 2.000.000 € für Vermögensschäden 2.500.000 € betragen. Insgesamt sind jedoch 8.000.000 EUR pro Schadensart für die Laufzeit des Vertrages ausreichend. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Weicht der bestehende Versicherungsschutz von diesen Vorgaben negativ ab, ist eine Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen, wonach die bestehende Versicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht wird. Kann eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungshöhe je Schadensfall nicht nachgewiesen werden, hat der Bieter eine entsprechende Haft-pflichtversicherung in der geforderten Höhe bei Zuschlagserteilung abzuschließen. Dies hat der Bieter durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen. Bankauskunft Der Bieter hat eine aktuelle schriftliche Auskunft eines Kreditinstituts bzgl. seines Zahlungsverhaltens mit dem Angebot einzureichen. Die Bankauskunft darf nicht älter als drei Monate sein, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet. Das Dokument muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Bieter bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Bieter ordnungsgemäß verlaufen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Leistungen als Zahlungsdiensteprovider: oElektronische Zahlungsabwicklung für den Auftraggeber und die Ab-rufberechtigten zu in der Leistungsbeschreibung näher spezifizierten Zahlungsmitteln otechnische Anbindung an die Systeme des Auftraggebers und der Abrufberechtigten mittels spezieller Schnittstellen (mindestens SAP Digital Payment Add On; XBezahldienste) oVerwaltung notwendiger Verträge zwischen dem Auftraggeber und Anbietern von Zahlungsdiensten in der Weise, dass der Auftraggeber seinerseits nur einen Vertrag mit dem zukünftigen Auftragnehmer schließen muss und der zukünftige Auftragnehmer wiederum erstens die Verträge mit den einzelnen Zahlungsmittelanbietern schließt und zweitens die Pflichten, die durch die geschlossenen Verträge begründet werden, nicht an den Auftraggeber weitergibt ozentrale und organsierte Verarbeitung der Zahlvorgänge oVerwaltung eingegangener Gelder oRisikomanagement, Debitorenmanagement oEchtzeit-Monitoring der empfangenen und verarbeiteten Transaktionen; Bereitstellung eines webbasierten Reporting-Tools mit der Möglichkeit des Auftraggebers, jederzeit (auch einzelne) Transaktionen aufzurufen und zu überprüfen oDatenübertragung und -verarbeitung per Webservice durch Anbindung des Zahlmittelanbieters oAuthentifizierung von Zahlungspflichtigen im Rahmen des Transaktionsmanagements oAcquiring-Dienste oPOS-Netzbetrieb •Leistung POS-Terminals: oLieferung von POS-Terminals auf Kauf- oder Mietbasis, inkl. der zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software, erforderlichen Nutzungsrechten oDienstleistungen: Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der POS-Terminals, Beseitigung von Störungen im POS-Netzbetrieb, Pfle-ge der Software, Bereitstellung eines Service-Hotline-Dienstes, Schulungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten •Dienstleistungen: oImplementierungsarbeiten zur Integration von POS-Terminals in bestehende Infrastrukturen (z. B. Kassenautomaten) Umfang: oLeistungsumfang Zahlungsdienstleistung: Transaktionsvolumen mind. 1.500.000.000 Euro pro Jahr; mind. 1.000.000 Transaktionen pro Monat oLeistungsumfang POS-Geräte: Mind. 100 Geräte pro Kunde innerhalb der letzten drei Jahre Die aufgeführten Anforderungen an die Art können, müssen jedoch nicht, durch jede einzelne Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen in ihrer Gesamtheit müssen hingegen alle aufgeführten Anforderungen an die Art erfüllen. Die Anforderungen an den Umfang müssen von jeder einzelnen Referenz abgedeckt werden. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Maßnahmen zur Qualitätssicherung Es ist eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines gültigen Zertifikats über eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 bzw. eines gleichwertigen Nachweises für Qualitätssicherungsmaßnahmen einzureichen. Es ist zudem eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines gültigen Zertifikats über ein zertifiziertes (ISO/IEC 27001) Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich. Angabe der Beschäftigtenzahl Es ist die durchschnittliche Anzahl seiner zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren offenzulegen (2021, 2022, 2023). Die Beschäftigtenanzahl von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Beschäftigtenzahlen etwaiger Unterauftragnehmer werden der Beschäftigtenzahl der Bieter hinzuaddiert. Sollte das Unternehmen des Bieters erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme zu machen. Der Bieter hat die Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Beschäftigten, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, anzugeben. Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung mindestens 50 Beschäftigte im projektrelevanten Umfeld beschäftigen, wovon mindestens 40 für das Projekt zur Verfügung stehen. Zudem muss er die Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Beschäftigten offenlegen, die für das Projekt zusätzlich hinzugezogen werden können. Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich. Erfüllt der Bieter diese Anforderung nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterienkatalog
Beschreibung: Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preisblatt
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEs wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021,(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nichtauf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachunge9ff5aac-3ce1-4576-be33-665b836d1234-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f1e8a5e2-5f84-4b87-99c5-95e0a640d927 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2024 12:05:15 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 465065-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/08/2024

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