5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optional kann der Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung kann auch erfolgen, wenn nur ein Auftragnehmer verfügbar ist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 332816-2020
Zusätzliche Informationen: Zur Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden die Eignungskriterien gewertet, wie in Ziff. 5.1.9 jeweils dargestellt. Die "Wertungsmatrix-Teinlahmeantrag" zur Übersicht ist den Vergabeunterlagen beigefügt; das Befüllen der Matrix erfolgt durch die Auftraggeberin nach Eingang der Teilnahmeanträge zu deren Wertung.
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (B.1.a, B.1.b)
Beschreibung: a) Der Bewerber hat eine bestehende und aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung nachzuweisen. Die Versicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsjahr aufweisen. b) Der Bewerber hat den Nachweis einer bestehenden und aktuell gültigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr zu erbringen. Besteht eine Versicherung mit der geforderten Deckungssumme derzeit nicht, genügt die Vorlage einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung vor Leistungsbeginn abgeschlossen und dem Auftraggeber unverzüglich vorgelegt wird. Ausschlusskriterien: a) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn weder ein Nachweis noch eine Eigenerklärung vorliegt. b) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn weder ein Nachweis noch eine Eigenerklärung vorliegt. Bewertung: a) Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein Nachweis oder eine Eigenerklärung vorliegt. Es werden keine Punkte vergeben. b) Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein Nachweis oder eine Eigenerklärung vorliegt. Es werden keine Punkte vergeben. Nachweis per Vorlage Versicherungsbescheinigung in Kopie/Scan, alternativ Erklärung in 02_Erklärung zur Eignung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (B.2.a, B.2.b, B.2.c, B.2.d)
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung mit den folgenden Angaben abzugeben: a) Der jährliche Gesamtumsatz der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. b) Die prozentuale Verteilung des jährlichen Gesamtumsatzes auf die maximal 5 umsatzstärksten Kunden, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre c) Den Jahresumsatz der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre getrennt nach Wirtschaft- und Wohnungsbauförderung. d) Den Jahresumsatz im Bereich der öffentlichen Förderung (EFRE, ESF) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ausschlusskriterien: a) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn kein Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angegeben wird. b) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn pro Geschäftsjahr nicht mindestens 3 Kunden an der Generierung des Umsatzes beteiligt sind. c) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowohl für den Bereich der Wirtschaftsförderung als auch für den Bereich Wohnungsbauförderung jeweils kein Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 250.000 EUR pro Geschäftsjahr nachgewiesen werden kann. d) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der öffentlichen Förderung (EFRE, ESF) kein Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 300.000 EUR pro Geschäftsjahr nachgewiesen werden kann. Bewertung: Es werden keine Punkte vergeben. Nachweis per Erklärung in 02_Erklärung zur Eignung
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis Fachspezifische Referenzen (C.1.a)
Beschreibung: Nachweis von wenigstens 2, maximal fünf Referenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind und jeweils für sich mindestens drei der folgenden spezifischen Erfahrungen abdecken: (i) Weiterentwicklung von Förderprogrammen: Arbeiten an Fachfunktionen für öffentliche Förderungen (ohne Landwirtschaftsförderung) aus den EU-Strukturfonds (EFRE, ESF) sowie nationale und bundesländerspezifische Programme im ABAKUS inklusive Auszahlung und Verbuchung von Rückflüssen. (ii) EU-Berichterstattung und Jahresabschlüsse: Erstellung von EU-Berichten und Jahresabschlüssen inklusive Datenlieferung ABAKUS. (iii) Förderprogramme für Wirtschaft, Infrastruktur und Wohnungsbau: Bearbeitung von Förderprogrammen, vorzugsweise des Landes Hessen oder vergleichbarer Programme anderer Bundesländer, einschließlich: - Kreditprogramme - Revolvierende Fonds - Passivdarlehen - Bildungsfinanzierung - Schnittstellenanbindung und Weiterentwicklung: -> an doppische Landessysteme (vorzugsweise Landesreferenzmodell (LRM) Hessen) -> zu einem elektronischen Deckungsregister (Hinterlegung von Pfandbriefen). (iv) Umsetzung der Fachprozesse in SAP und ABAKUS: Implementierung von Prozessen und Verfahren in SAP CML, SAP CMS, SAP FI, SAP TRM und ABAKUS. (v) Projektleitung in Förderprojekten: Projektleitung bei der Einführung von Fachfunktionen im öffentlichen Fördergeschäft, einschließlich Planung, Konzeption, Implementierung, Testmanagement und Schulung. (vi) Releasewechsel in SAP und ABAKUS: Durchführung von Releasewechseln in SAP und ABAKUS. (vii) Programmierung und Formularerstellung: Programmierung und Erstellung von Formularen und Variablen mit SAPscript, Smart Forms, Adobe Forms und ABADOC. Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn weniger als 2 relevante Referenzen vorliegen. Eine relevante Referenz muss mindestens 3 der geforderten spezifischen Erfahrungen enthalten. Bewertung: Es werden nur relevante Referenzen bewertet, die mindestens drei der angegeben spezifischen Erfahrungen enthalten. Jede spezifische Erfahrung pro relevante Referenz wird nach ihrer Vergleichbarkeit mit den geforderten Leistungen bewertet: - Maximal 10 Punkte pro erfüllter spezifischer Erfahrung. - Mit einer Referenz können maximal 70 Punkte erreicht werden. - Es werden maximal 5 relevante Referenzen bewertet, so dass maximal 350 Punkte gesamt erreicht werden können. Nachweis per Erklärung in 02.1_Vordruck Referenzen, Abschnitt 1
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 350
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenz für die SAP Migration nach S/4HANA (C.1.b)
Beschreibung: Nachweis von mindestens einer Referenz für die Durchführung einer vollständigen Migration eines SAP-Systems (einschließlich spezifischer Module und Custom Code Anpassungen) auf SAP NewGL und SAP S/4HANA. Geforderte Beschreibung der Referenz: (i) Beschreibung des Projektes und des Auftraggebers. (ii) Umfang und Komplexität der durchgeführten Migration. (iii) Spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Bewerbers im Rahmen des Projekts. (iv) Erreichte Ziele und messbare Ergebnisse der Migration. (v) Projektdauer und eingesetzte Ressourcen. (vi) Kontaktinformationen eines Ansprechpartners beim Auftraggeber zur Verifizierung der Referenz. Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn keine Referenz vorliegt. Bewertung: Es wird nur eine Referenz im Rahmen einer abgestuften Bewertung mit maximal 70 Punkten bewertet. - Maximal 10 Punkte pro angegebenem Inhalt. - Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 70 Punkte. Nachweis per Erklärung in 02.1_Vordruck Referenzen, Abschnitt 2
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 70
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zertifizierung nach ISO 9000/9001 oder gleichwertig (C.2)
Beschreibung: Der Nachweis ist durch Vorlage eine Kopie der ISO 9000/9001-Zertifizierung zu erbringen. Liegt keine Zertifizierung vor, ist eine Eigenerklärung mit einer zusammenfassenden Beschreibung des Qualitätsmanagements bzw. der Qualitätsmanagementprozesse vorzulegen. Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn keine Zertifizierung nach ISO 9000/9001 oder keine Eigenerklärung über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem und die Qualitätsmanagementprozesse vorliegt. Bewertung: Es werden keine Punkte vergeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einhaltung der Sicherheitsstandards nach ISO 27001/27002 bzw. des IT-Grundschutzes nach BSI (C.3)
Beschreibung: Der Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsstandards nach ISO 27001/27002 bzw. des IT-Grundschutzes nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist durch Zertifizierungen zu erbringen (Vorlage einer Kopie der Zertifizierung). Liegt keine Zertifizierung vor, ist der Sicherheitsstandards nach ISO 27001/27002 bzw. die Einhaltung des IT-Grundschutzes nach BSI durch eine Eigenerklärung zu bestätigen. Zusätzlich ist zu erklären, dass, im Falle der Zuschlagserteilung, die vertraglichen Anforderungen des Auftraggebers zur „Informationssicherheit“ akzeptiert werden, die die erforderlichen Sicherheitsstandards als verbindlich festlegen. Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn weder eine Zertifizierung noch eine ausreichende Eigenerklärung vorliegt. Bewertung: Es werden keine Punkte vergeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: SAP Servicepartnerschaft (C.4)
Beschreibung: Der Nachweis einer SAP Servicepartnerschaft ist durch Vorlage einer Kopie des Vertrages oder einer Eigenerklärung zu erbringen. Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn keine SAP Servicepartnerschaft besteht. Bewertung: Je nach Status der SAP Servicepartnerschaft werden zusätzliche Punkte vergeben: - Status Silber: 10 Punkte - Status Gold: 30 Punkte
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kenntnisse in der SAP-Anwendungsentwicklung (C.5.a, C.5.b)
Beschreibung: Der Nachweis von Kenntnissen in der SAP-Anwendungsentwicklung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen (Angabe der Anzahl der Personen in 02_Erklärung zur Eignung). Es ist die durchschnittliche Anzahl von SAP/ABAKUS Anwendungsentwickler/innen sowie SAP S/4HANA Entwickler/innen in den letzten 3 Jahren unter Berücksichtigung der Berufserfahrung anzugeben: a) Bezogen auf die Programmiertätigkeit in den SAP Anwendungsumgebungen ABAP / ABAP OO / Java und im ABAKUS sowie in der Formularerstellung mit SAPscript, Smart Forms, Adobe Forms und ABADOC; b) Bezogen auf die Programmiertätigkeit in S/4HANA. Ausschlusskriterien: a) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn folgende Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden können: - Mind. fünfjährige Berufserfahrung von 6 SAP/ABAKUS Anwendungsentwickler/innen; b) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn folgende Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden können: - Mind. zweijährige Berufserfahrung von 4 S/4HANA Entwickler/innen. Bewertung: a) Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 8 zusätzliche SAP / ABAKUS Anwendungsentwickler/innen durchschnittlich pro Jahr 10 Punkte pro zusätzliche Entwickler/in vergeben. Maximal können 80 Punkte erreicht werden. b) Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 4 zusätzliche S/4HANA Entwickler/innen durchschnittlich pro Jahr 10 Punkte pro zusätzliche Entwickler/in vergeben. Maximal können 40 Punkte erreicht werden. Insgesamt können maximal 120 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 120
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Kenntnisse in der Web-Anwendungsentwicklung (C.6.a, C.6.b)
Beschreibung: Der Nachweis von Kenntnissen in der Web-Anwendungsentwicklung ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen (Angabe der Anzahl der Personen in 02_Erklärung zur Eignung). Dabei ist die durchschnittliche Anzahl von Web- und FORI/CDS Anwendungsentwickler/innen in den letzten 3 Jahren unter Berücksichtigung der Berufserfahrung anzugeben: a) in Bezug auf die Programmiertätigkeit in der Web-Anwendungsentwicklung unter Verwendung von Java, Java-Skript, HTML, ADOBE etc. b) Kenntnisse des SAP Entwicklungsframeworks FIORI und des Modellierungstools CDS sind gesondert anzugeben. Ausschlusskriterien: a) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn folgende Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden können: - Mind. fünfjährige Berufserfahrung von 4 Web-Anwendungsentwickler/innen in den angeführten Bereichen. b) Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn folgende Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden können: - Mind. dreijährige Berufserfahrung von 2 FIORI/CDS Entwickler/innen. Bewertung: a) Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 8 zusätzliche Web-Anwendungsentwickler/innen durchschnittlich pro Jahr 10 Punkte pro zusätzliche Entwickler/in vergeben. Maximal können 80 Punkte erreicht werden. b) Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 3 zusätzliche FIORI/CDS Entwickler/innen durchschnittlich pro Jahr 10 Punkte pro zusätzliche Entwickler/in vergeben. Maximal können 30 Punkte erreicht werden. Insgesamt können maximal 110 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 110
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fähigkeiten zur Umsetzung der fachlichen Anforderungen in SAP/ABAKUS (Customizing) (C.7)
Beschreibung: Der Nachweis der Fähigkeiten zur Umsetzung der fachlichen Anforderungen in SAP/ABAKUS (Customizing) ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen (Angabe der Anzahl der Personen in 02_Erklärung zur Eignung). Hierin sind die folgenden Angaben zu machen: - Detaillierte Auflistung mit Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Fachberatenden (Customizer/innen) in den letzten 3 Jahren unter Berücksichtigung der Berufserfahrung von mind. 5 Jahren für folgende SAP-Module: (i) SAP CML (ii) SAP FI / S/4HANA Finance (iii) SAP CMS (iv) SAP TRM (v) ABAKUS Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn folgende Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden können: - Fachliche Beratung/Umsetzung Customizing mit mind. fünfjähriger Berufserfahrung für folgende Profile: (i) SAP CML: 2 Fachberater/innen (ii) SAP FI / S/4HANA Finance: 2 Fachberater/innen (iii) SAP CMS: 2 Fachberater/innen (iv) SAP TRM: 2 Fachberater/innen (v) ABAKUS: 4 Fachberater/innen Bewertung: Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen bei den Profilen für SAP/ABAKUS werden für bis zu 10 zusätzliche Fachberater/innen jeweils 15 Punkte vergeben. Maximal können 150 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 150
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: SAP Projektmanagement (C.8)
Beschreibung: Der Nachweis über Fähigkeiten im Projektmanagement und Projekt- bzw. Teilprojektleitung für SAP-Vorhaben ist durch eine Eigenerklärung zu erbringen. - Es ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten 3 Jahren unter Berücksichtigung der Berufserfahrung mit Projektnachweisen aus maximal den letzten 8 Jahren anzugeben. Der Nachweis ist durch entsprechende Profile zu erbringen. Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn folgende Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden können: - Mind. achtjährige Berufserfahrung von 3 Projektleiter/-innen bzw. Teilprojektleiter/-innen Bewertung: Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 3 zusätzliche Projekt-/Teilprojektleiter durchschnittlich pro Jahr 20 Punkte pro zusätzliche Projekt-/Teilprojektleiter/in vergeben. Maximal können 60 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Methodenkompetenz (C.9.a, C.9.b, C.9.c)
Beschreibung: Es sind Zertifizierungen von Mitarbeitenden zu folgenden Methodenkenntnisse nachzuweisen: a) IPMA oder PMI oder Prince 2 b) Testmanagement ISTQB Certified Tester c) Agile Softwareentwicklung – Scrum Master Ausschlusskriterien: Das Eignungskriterium ist nicht erfüllt, wenn folgende Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden können: a) Mind. 3 Zertifizierungen nach IPMA, PMI oder Prince2. b) Mind. 5 Zertifizierungen als ISTQB Certified Tester. c) Mind. 1 Zertifizierung als Scrum Master. Bewertung: a) Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 3 weitere Zertifizierungen pro weiterer Zertifizierung 5 Punkte vergeben. Maximal können 15 Punkte erreicht werden. b) Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 5 weitere Zertifizierungen pro weiterer Zertifizierung 5 Punkte vergeben. Maximal können 25 Punkte erreicht werden. c) Bei Übererfüllung der Mindestanforderungen werden für bis zu 1 weitere Zertifizierung pro weiterer Zertifizierung 5 Punkte vergeben. Maximal können 5 Punkte erreicht werden. Insgesamt können maximal 45 Punkte erreicht werden. Der Nachweis der Methodenkenntnisse ist durch die Vorlage der Zertifizierungen in Kopie/Scan zu erbringen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 45
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister (A)
Beschreibung: Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Die Eintragung wird über Vorlage eines Auszuges des Registers in Kopie/Scan nachgewiesen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis
Beschreibung: Die Bewertung der Tagessätze erfolgt über alle Tagessätze hinweg mittels einer Mengensimulation (Mengenmodell). Der Preis wird in Punkte umgerechnet. Die Berechnungsmethode wird den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzeptbewertungen
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Als Qualitätskriterien werden die Konzepte der Bieter mit Punkten bewertet. Maximale zu erreichende Punktzahl der Qualitätskriterien: 140 Punkte Die Zuschlagskriterien werden abschließend erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 30/08/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebots oder Teilnahmeantrags zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot unbedingt vollständig bei. Es gilt § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Das Formblatt "Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit" ist mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
Beschaffungsdienstleister: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
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