Deutschland – Optische Instrumente – Umlenkspiegel für HI Jena in 2 Losen

449750-2024 - Ergebnis
Deutschland – Optische Instrumente – Umlenkspiegel für HI Jena in 2 Losen
OJ S 145/2024 26/07/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
E-Mailsg223@gsi.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUmlenkspiegel für HI Jena in 2 Losen
Beschreibung1.1 Übersicht Am Helmholtz-Institut Jena sind Experimente mit intensiven Laserpulsen zentraler Bestandteil der Forschung. Im Rahmen des Erweiterungsbaus am HI Jena entsteht eine Target-Area für neuartige Experimente der Laserplasmaphysik. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Kopplung der zwei bereits am HI Jena existierenden Laser JETI200 und POLARIS. Um die geplanten gemeinschaftlichen Experimente durchführen zu können ist es nötig die Laserstrahlen in Vakuumröhren über Umlenkspiegel in das neue Gebäude zu transportieren. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von 12 Umlenkspiegeln für die Lasersysteme JETi200 und POLARIS. Das vorliegende Dokument beschreibt die Anforderungen und Spezifikationen für die zu beschaffenden Optiken. Der Auftrag soll in 2 Losen zu jeweils 6 Umlenkspiegeln vergeben werden. Das erste Los beinhaltet Optiken für das Lasersystem POLARIS und das zweite Los Optiken für das Lasersystem JETi200. ? 1.2 Anforderungen an die Optiken 1.2.1 Allgemeine Anforderungen Die räumliche und zeitliche Qualität der Laserpulse darf bei einer Reflektion oder Transmission der Optiken möglichst wenig beeinflusst werden. Durch die hohe Spitzenleistung der Laserpulse müssen sämtliche Optiken eine hohe Zerstörschwelle aufweisen. Zusätzlich zu Ihren spezifischen Eigenschaften müssen alle Optiken, aus beiden Losen, die folgenden Eigenschaften erfüllen: - Substrate aus Quarzglas, ebene Oberflächen, Keil= (10 ± 2)" über lange Achse - Die Größe der Substrate beträgt 320 mm x 230 mm - Qualität des Quarzglases: "mirror grade" - 3 mm x 45° Schutzfase an den Kanten der Substrate - Umlaufende Nut in der Mitte der Mantelfläche zur Halterung der Optiken Substraten (vgl. Abb. 1) - Die Dicke der Substrate beträgt 50 mm - Oberflächenqualität im Prüfbereich unbeschichtet 3/0.2(0.2), ?=543 nm - Rückseite Inspektionspolitur oder besser - Surface Imperfections im Prüfbereich S-D:20-10 nach MIL-PRF-13830B - Rauigkeit (micro roughness) Rq < 1 nm für räumliche Perioden < 3mm - slopeRMS bzw. RMS gradient < 1 µrad in räumlichen Perioden zwischen 3 und 33 mm - Eindeutige Kennzeichnung jeder Optik mittles einer Gravur oder ähnlichem - Die aufgebrachten Schichten müssen vakuumfest sein und dürfen unter Belüftungs- und Abpumpvorgängen nicht reißen (kein vacuum crazing) o Die spektrale Verschiebung der Reflektions- und Transmissionskurven muss kleiner als 1 nm zwischen Luft und Vakuum sein.
Kennung des Verfahrens305d1cdc-ae4d-4b0a-b704-05fb857bab05
Interne Kennung23/2600016522
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38600000 Optische Instrumente
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHelmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 
StadtJena
Postleitzahl07743
Land, Gliederung (NUTS)Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS0YYEY17ZW58AT Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. ___________________________________________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). ___________________________________________________________________________________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. __________________________________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Referenzen/Eignung - Angabe von 2 Referenzen für von der Firma gefertigte large-Aperture Spiegel (> 200 mm) die in einem High-Power Laserstrahltransport der entsprechenden Wellenlänge eingesetzt werden (Los 1 = 1030 nm, Los 2 = 800 nm). II. Leistungskriterien Los 1: 100 % Preis Los 2: 100 % Preis _____________________________________________________________________________________ Anzahlung in Höhe von 30% pro Los gegen Anzahlungsbürgschaft: Pro Los ist - zur Materialbeschaffung - eine Anzahlung in Höhe von 30% vorgesehen. Über diesen Betrag (+ gesetzl. MwSt.) hat der Bieter nach Zuschlagserteilung eine Anzahlungsbürgschaft, die die folgenden Voraussetzungen (Mindestbedingungen) erfüllt, einzureichen: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. mit einer Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 1 - Umlenkspiegel POLARIS
Beschreibung: 1.2.2 Detaillierte Anforderungen für die POLARIS Umlenkspiegel - LOS 1 Es werden 6 Spiegel mit folgenden Anforderungen benötigt: - Für Laserpulse mit einer Dauer von 100 fs bei einer Zentralwellenlänge von 1030 nm - Prüfbereich (Clear Aperture): o Der elliptische Prüfbereich (Clear Aperture) beträgt - 270 x 190 mm2 o Ein über den elliptischen Prüfbereich hinausgehender rechteckiger Prüfbereich folgender Größe soll auf "best effort" Basis hergestellt werden: - 270 x 190 mm2 - Der "best effort" Prüfbereich ist identisch zum jeweiligen elliptischen Prüfbereich auf dem Substrat positioniert. - Der rechteckige Prüfbereich soll zusätzlich zum elliptischen Prüfbereich in jeglichen Messungen jeweils mit angegeben werden. (bspw. Messung der Oberflächenebenheit einmal mit elliptischem und einmal mit rechteckigen Prüfbereich). Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Ränder von eckigen Substraten herausfordernd zu fertigen sind. - Oberflächenqualität im Prüfbereich beschichtet 3/0.2(0.2), ?=1030 nm - Die reflektierte Wellenfront der Laserpulse (1030 nm Zentralwellenlänge) muss besser Lambda/10 sein. - Für einen der sechs Umlenkspiegel muss die Qualität der transmittierten Wellenfront besser Lambda/10 sein. Bei diesem Spiegel ist die Politur der Rückseite entsprechend der Lambda/10 Vorgabe zu wählen. - Beschichtung Vorderseite HR45° (hochreflektiv): o hochreflektierend für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 1000 nm und 1070 nm, Reflektivität für s- und p-polarisation > 99,9 % o Restdispersion (GDD) der reflektierten Strahlen kleiner 100 fs2 im Bereich von 1000 nm bis 1070 nm - Beschichtung Rückseite AR45° (antireflektiv) für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 1000 nm und 1070 nm, Transmission > 99,5 % - Beschichtung der Rückseite als AR-Stresskompensation erforderlich - Zerstörschwelle: > 1 J/cm2 für 100 fs Laserpulse bei 1030 nm
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38600000 Optische Instrumente
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Los 2 - Umlenkspiegel JETi200
Beschreibung: 1.2.3 Detaillierte Anforderungen für die JETi200-Umlenkspiegel - LOS 2 Es werden 6 Spiegel mit folgenden Anforderungen benötigt: - Für Pulse mit einer Dauer von 20 fs bei einer Zentralwellenlänge von 795 nm - Bandbreite der Laserpulse von 740 nm bis 850 nm - Prüfbereich (Clear Aperture): o Der elliptische Prüfbereich (Clear Aperture) beträgt - 270 x 190 mm2 o Ein über den elliptischen Prüfbereich hinausgehender rechteckiger Prüfbereich folgender Größe soll auf "best effort" Basis hergestellt werden: - 270 x 190 mm2 - Der "best effort" Prüfbereich ist identisch zum jeweiligen elliptischen Prüfbereich auf dem Substrat positioniert. - Der rechteckige Prüfbereich soll zusätzlich zum elliptischen Prüfbereich in jeglichen Messungen jeweils mit angegeben werden. (bspw. Messung der Oberflächenebenheit einmal mit elliptischem und einmal mit rechteckigen Prüfbereich). Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Ränder von eckigen Substraten herausfordernd zu fertigen sind. - Beschichtung Vorderseite HR45° (hochreflektiv): o hochreflektierend für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 740 nm und 850 nm, Reflektivität für s- und p-polarisation > 99,5 % o Resttransmission > 0,01 % von 740 nm bis 850 nm o Restdispersion (GDD) der reflektierten Strahlen kleiner 20 fs2 im Bereich von 740 nm bis 850 nm für s-Polarisation o Restdispersion (GDD) der reflektierten Strahlen kleiner 40 fs2 im Bereich von 750 nm bis 830 nm für p-Polarisation - Beschichtung Rückseite AR45° (antireflektiv) für Einfallswinkel von 45° im Wellenlängenbereich zwischen 740 nm und 850 nm, Transmission > 99,5 % - Beschichtung der Rückseite als AR-Stresskompensation erforderlich - Zerstörschwelle: > 80 mJ/cm2 für 20 fs Laserpulse unter einem AOI von 45° in p-Polarisation
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38600000 Optische Instrumente
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 
Stadt: Jena
Postleitzahl: 07743
Land, Gliederung (NUTS): Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: 1.4 Ausschlusskriterien, Erläuterungen zum Angebot, Referenzen/Eignung und Anzahlungsbürgschaft Erfüllt das angebotene Produkt die technischen Anforderungen der erforderlichen Spezifikationen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Erläuterung zum Angebot: Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (technische Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Insbesondere sind Stellungnahmen zu den folgenden Parametern erwünscht: - Zerstörschwelle: Muss durch Messungen belegt werden, eine eventuelle Extrapolation von anderen Messwerten mit unterschiedlicher Pulsdauer muss erläutert werden. Referenzen / Eignung: - Angabe von 2 Referenzen für von der Firma gefertigte large-Aperture Spiegel (> 200 mm) die in einem High-Power Laserstrahltransport der entsprechenden Wellenlänge eingesetzt werden (Los 1 = 1030 nm, Los 2 = 800 nm). Anzahlung in Höhe von 30% pro Los gegen Anzahlungsbürgschaft: Pro Los ist - zur Materialbeschaffung - eine Anzahlung in Höhe von 30% vorgesehen. Über diesen Betrag (+ gesetzl. MwSt.) hat der Bieter nach Zuschlagserteilung eine Anzahlungsbürgschaft, die die folgenden Voraussetzungen (Mindestbedingungen) erfüllt, einzureichen: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. mit einer Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersLaseroptik GmbH
Offizielle BezeichnungLaseroptik GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Ergebnisses373 275,00 EUR
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelLaseroptik GmbH, 30826 Garbsen
Datum des Vertragsabschlusses24/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots193 805,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots193 805,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersLaseroptik GmbH
Offizielle BezeichnungLaseroptik GmbH
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Ergebnisses373 275,00 EUR
Konzession – Wert
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelLaseroptik GmbH, 30826 Garbsen
Datum des Vertragsabschlusses24/07/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots179 470,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots179 470,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
E-Mail: sg223@gsi.de
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Laseroptik GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: HRB 110173 Hannover
Postanschrift: Horster Straße 20  
Stadt: Garbsen
Postleitzahl: 30826
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 0513145970
Fax: 05131459720
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0714110f-57d3-47ed-945c-4a7bad09fb08 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/07/2024 13:21:54 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 449750-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/07/2024

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