5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zusatz zu Punkt 5.1.9 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes in-formiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: bleibt frei
Beschreibung: bleibt frei
Anwendung dieses Kriteriums: Nicht verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen:***** -Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. ***** -Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen. ***** -Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft: Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. ***** -Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. ***** -Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. ***** -Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). ***** -Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). ***** -Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. ***** Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos ***** Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. ***** Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. ***** weiter unter 5.1.6 "Zusätzliche Informationen"
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende Eignungskriterien sind durch den Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren zwingend zu erfüllen (übergreifend für alle Lose) -Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter. -Erklärung über Erfahrung in der Anwendung der folgenden BIM-Kernelemente 1.Befolgen von Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) 2. Vervollständigen und nachhalten eines BIM-Projektabwicklungsplans (BAP) in Kooperation mit dem AG 3. gemeinsame Nutzung einer zentralen Datenumgebung (Common Data Environment) 4. Planungsbesprechung mit digitalen Modellen (VDR) -Nachweis von mindestens 1 BIM-Referenzprojekt (unabhängig von Fachgewerk und Leistungsphase) 1. BIM-Koordinator Wir bzw. unser vorgesehener Nachunternehmer erklären, dass die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BIM-Koordinator in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion von BIM-Projekten haben und im Unternehmen fest angestellt sind. Die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind mir bekannt. 2. BIM-Modellautor Wir bzw. unser vorgesehener Nachunternehmer erklären, dass der zur Leistungsausführung vorgesehene Mitarbeiter mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als BIM-Modellautor bei der Anwendung der BIM-Methodik hat und im Unternehmen fest angestellt ist. Die möglichen Rechtsfolgen der Abgabe einer falschen Erklärung sind mir bekannt.***** Für Los 1 | Fachplanung LST: 1. Projektleiter AN / Planungsleiter Projektleiter AN / Planungsleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet. Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt des Mitarbeiters welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung in mindestens folgenden Leistungsbereichen enthalten: -Fachplanung LST-Anlagen Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 3 der HOAI bei Aus-, Um- oder Neubauprojekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt - mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 20 Mio. € netto, - die innerhalb der letzten 10 Jahren bearbeitet wurden und die zuvor genannten Leistungsphasen zum Inhalt hatten. Mindestens Lph 2 muss in genanntem Zeitraum abgeschlossen worden sein. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme. 2. Planer/Fachplaner LST Planer/Fachplaner mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet. Nachweis von mindestens 1 Referenzprojekt des Mitarbeiters in der Planung von Aus-, Um- oder Neubauprojekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 3 der HOAI im folgenden Leistungsbereich: - Fachplanung Technische Streckenausrüstung für LST-Anlagen Als Referenz werden zudem nur Projekte anerkannt: - mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 20 Mio. € netto, - die in den letzten 10 Jahren bearbeitet wurden und das zuvor genannte Leistungsspektrum zum Inhalt hatten. Mindestens Lph 2 muss in genanntem Zeitraum abgeschlossen worden sein. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar gem. Vertrag § 7 / Stundensätze gem. Vertrag § 7.4
Beschreibung: Honorar gem. Vertrag § 7 (70% Wichtung für übertragene und optionale Leistungen): Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.***** Stundensätze gem. Vertrag § 7.4 (20% Wichtung für übertragene und optionale Leistungen): Das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes linear interpoliert.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: BIM-Abwicklungsplan
Beschreibung: BIM-ABWICKLUNGSPLAN (BAP) (10 % Wichtung für übertragene und optionale Leistungen) 5 Punkte erhält der BIM-Abwicklungsplan, der die maximal mögliche Punktzahl erreicht hat. Die Punkte für die übrigen Angebote errechnen sich über den Quotienten (Summe erreichte Punkte für erbrachte Einzelangaben/maximal mögliche Punkte) multipliziert mit 5.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheitseinbehalt von jeder Abschlagsrechnung in Höhe von 8 v.H. der geprüften-Abrechnungssumme oder Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Auftragssumme brutto. Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/08/2024 11:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifika-tionsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter bzw. der eingesetzte Nachunternehmer bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sind für: Los 1 | Fachplanung LST: Planung Leit- und Sicherungstechnik (Planung LST - Anlagen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Geforderte Rechtsform: Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Finanzielle Vereinbarung: Entfällt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.***** Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)