1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell (graue Flecken)
Beschreibung: Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Zweckverbands „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ (graue Flecken) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
Kennung des Verfahrens: 4a7f1c49-b5e3-4377-a257-5e5c31aafae9
Interne Kennung: NGA-Netz 2024-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 72400000 Internetdienste, 72410000 Diensteanbieter
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen. - Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und/oder die Benennung von Unterauftragnehmern sind zugelassen. - Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (bereitgestelltes Formblatt) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. - Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmer benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrages diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Erklärung zur Mittelverfügbarkeit) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. - Möchte der Bewerber Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmer zu benennen (bereitgestelltes Formblatt). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die Unterauftragnehmer im Wege der Aufklärung anzufordern. - Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von Unterauftragnehmern, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie der Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben. - Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten. - Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue, Mindestlohn und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 4 Abs. 1 bis 3, § 6 und § 8 Abs. 2 HVTG) ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bewerbern und den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bewerber müssen im Teilnahmeantrag nachvollziehbar darlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. - Die Bewerbungsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter https://www.subreport.de/E49234623 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar. - Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Bewerbung/Angebot abgegeben“ elektronisch via: www.subreport.de - Es werden nur Bewerbungen mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform erstelltem Teilnahmeantrag in die Wertung miteinbezogen. - Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden. - Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen (1. Phase des Verfahrens) sind bis spätestens 08.08.2024 über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - Weitere Rechtsgrundlage: Gigabit-Rahmenregelung, Gigabit-Richtlinie 2.0; analog: GWB und KonzVgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: analoge Anwendung der §§ 123, 124 GWB, § 42 VgV, § 17 HVTG, RU-Sanktionen; Einzelheiten sind erläutert in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und im Leitfaden
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell (graue Flecken)
Beschreibung: Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Zweckverbands „NGA-Netz Darmstadt-Dieburg“ mit einer Aufgreifschwelle < 100 Mbit/s unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe. Diese Investitionsbeihilfe für eine flächendeckende Gigabiterschließung bezieht sich auf Gebiete, in denen bereits heute ein NGA-Netz liegt (graue Flecken). Der Ausbau wird gefördert mit Fördermitteln des Bundes und des Landes Hessen. Mit Zuschlag schließen Bieter und Konzessionsgeber einen Zuwendungsvertrag. Die Vertragslaufzeit des hiesigen Zuwendungsvertrages geht über die Zweckbindungsfrist der Zuwendungsbescheide von sieben Jahren hinaus und beträgt 15 Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes; die Zweckbindungsfrist aus dem Zuwendungsbescheid des Bundes beginnt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebten auf die Vorlage des Verwendungsnachweises folgenden Kalenderjahres. Da die Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt, sind die dortigen Vorgaben für den Bau und Betrieb des Netzes zwingend durch den Konzessionär einzuhalten. Dies gilt vor allem für die Verpflichtungen beim Bau zur Dimensionierung des Netzes, zum Materialkonzept und zur Dokumentation sowie beim Betrieb des Netzes zur Gewährung eines offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Zweckbindungsfrist und der Dokumentations- und Transparenzpflichten sowie im Hinblick auf die sonstigen Verpflichtungen gegenüber Endkunden und Beziehern von Vorleistungsprodukten. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen sowie aus dem Vertragsentwurf und seinen Anlagen.
Interne Kennung: NGA-Netz 2024-01
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64000000 Post- und Fernmeldedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 72400000 Internetdienste, 72410000 Diensteanbieter
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Zuwendungsbescheid der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vom 11.12.2023 sieht einen Bewilligungszeitraum vom 11.12.2023 bis zum 31.12.2027 vor. Der Zuwendungsbescheid der atene KOM GmbH (heute aconium GmbH) vom 27.11.2023 sieht einen Bewilligungszeitraum vom 27.11.2023 bis zum 31.12.2027 vor. Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 01.03.2025 und endet 15 Jahre nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Laufzeit: 180 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Konzession erforderliche Eignung entsprechend der §§ 152 Abs. 2, 154 Nr. 2 GWB i.V.m. 122 ff. GWB, 24 ff. KonzVgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 25 Abs. 3 KonzVgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Erklärung zur Mittelverfügbarkeit vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; die Vergabestelle behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Formblatt Teilnahmeantrag - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaft“ - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Unterauftragnehmerleistungen bei Eignungsleihe: Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“, im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Erklärung zur Mittelverfügbarkeit“ Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind als gesonderte Anlagen beizufügen (s. Anschreiben und Bekanntmachung); Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: - Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats - Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs. 1 GWB (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung zur Erklärung zur Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas (bereitgestelltes Formblatt) - Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Ziffer a bis d genannten Voraussetzungen in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt) - Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe) jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt ein Auszug von www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen - Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 TKG - Nachweis des Wegerechts nach § 125 TKG für das Konzessionsgebiet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: - Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023 bzw. der vergleichbaren Geschäftsjahre, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht; wenn für das letzte Geschäftsjahr bisher noch keine Abschlüsse vorliegen, genügen vorläufige Zahlen mit einem Hinweis auf die Vorläufigkeit; die Erklärungen fließen auch in die Bewertung nach den Auswahlkriterien mit ein). - aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer Mindestanforderung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen und sich auch auf die hier gegenständlichen Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Konzessionsgeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: - Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen (bereitgestelltes Formblatt; die Erklärungen fließen auch in die Bewertung nach den Auswahlkriterien mit ein) - Ergänzend: Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung), - Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes Formblatt) - Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Erklärung Projektreferenzen über Leistungen, die mit diesem Projekt vergleichbar sind, (Einreichung des ausgefüllten Formblatts, die Referenzen gehen in die Bewertung nach den Auswahlkriterien mit ein). Geforderte Mindeststandards Hinweis: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen: - Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar mit diesem Projekt sind. - Das Referenzprojekt ist dann in seiner Art vergleichbar, wenn es dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommt oder ähnelt und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht. - Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. - Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang (einschließlich Anzahl der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten Technikvariante, also FTTX etc.), das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum (einschließlich Zeitpunkt der Inbetriebnahme), Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände in jedem Referenzprojekt abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle Leistungsgegenstände in den mindestens drei Referenzprojekten insgesamt abgedeckt sind; ein Referenzprojekt kann auch mehrere Referenzbereiche abdecken; im Formblatt Erklärung Projektreferenzen ist jeweils anzukreuzen, für welchen Referenzbereich die Referenz inhaltlich gelten soll. - Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. - Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den technischen Netzbetrieb, die Erbringung von Diensten und die Vermarktung der Produkte (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist (die Ausführungen gehen in die Bewertung nach den Auswahlkriterien mit ein). - Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen Stellvertreter einschließlich Nachweis der Qualifikation (Zeugnisse etc.) sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung (Eigenerklärung; die Ausführungen gehen in die Bewertung nach den Auswahlkriterien mit ein) - Angaben zur technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung), die für das Projekt eingesetzt werden soll (Eigenerklärung, die Ausführungen gehen in die Bewertung nach den Auswahlkriterien mit ein) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Leitfaden (Teil der Vergabeunterlagen).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 1. Gesamtlage des Bewerbers, Gewichtung: 50 % 1.1 Referenzen, Gewichtung: 30 % 1.2 Geschäftstätigkeit, wirtschaftliche Entwicklung, Gewichtung: 20 % 2. Leistungsfähigkeit des Bewerbers, Gewichtung: 50 % 2.1 Technische Ausstattung, Gewichtung: 30 % 2.2 Personalstruktur für die Durchführung der Konzession, Gewichtung: 20 % Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der Eignungskriterien werden die Bewerber ausgewählt, die die Erfüllung der Eignungskriterien nachgewiesen haben, und zur Abgabe eines Erstangebots eingeladen. Die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus dem Leitfaden (Teil der Vergabeunterlagen). Die Angebotsaufforderung wird an die mindestens drei und maximal sechs Bewerber versandt, die bei der Auswertung der Bewerbungen anhand der dargestellten Auswahlkriterien und Gewichtungen die höchste gewichtete Gesamtpunktzahl erreichen, sofern so viele geeignete Bewerbungen vorliegen. Bei maximal sechs geeigneten Bewerbern werden alle zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten (entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV). Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits verbindlich. Der Konzessionsgeber wird daher bereits die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien für Phase 2 bewerten. Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der Konzessionsgeber anschließend über die Erstangebote mit den drei Bietern, deren Erstangebote bei dieser Bewertung anhand der Zuschlagskriterien die meisten Punkte erhalten haben, verhandeln und diese sodann zur Abgabe finaler Angebote auffordern. Diese Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Sollten die Verhandlungen im Rahmen dieses Abschichtungsmodells scheitern, werden diejenigen Bieter, die ebenfalls Erstangebote eingereicht hatten, aber zunächst nicht zur weiteren Verhandlung aufgefordert waren, wieder in die Verhandlungen einbezogen und zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. Vergabekriterien 1 Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke, Gewichtung: 44 % 2. Konzept zur Leistungserbringung, Gewichtung: 40% 2.1 Technisches Konzept einschließlich Netzplanung, Gewichtung: 30 % 2.2 Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden, Gewichtung: 10 % 3 Zahlungs- und Realisierungsplan, Gewichtung: 10% 4 Endkundenprodukte, Gewichtung: 6 % 4.1 Privatkunden-Produkt mit ≥ 200 Mbit/s im Download: Gewichtung: 3 % 4.2 Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 500 Mbit/s symmetrisch: Gewichtung: 3 % Die Einzelheiten zu Formeln, Noten, Zielerreichungsgraden und Fragestellungen ergeben sich aus dem Leitfaden (Teil der Vergabeunterlagen).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/08/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Da die Nachforderung fehlender Unterlagen in der KonzVgV nicht geregelt ist, behält der Konzessionsgeber sich entsprechend § 56 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachreichen, vervollständigen oder korrigieren zu lassen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen zu lassen. Fordert der Konzessionsgeber Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber an die die Erklärung anfordernde Stelle des Konzessionsgebers zu übermitteln (sofern in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt). Die Bewerber/Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung mit ihren jeweiligen Anlagen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die finanziellen Vereinbarungen sind im Vertrag geregelt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags sowie später ihrer Angebote, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch die Vergabestelle. Geschieht dies nicht, können der Konzessionsgeber und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt nach Auffassung des Konzessionsgebers nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und KonzVgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit zuständig ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn eine Dienstleistungskonzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die Dienstleistungskonzession sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Der Konzessionsgeber ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag in Anbetracht des Umstandes, dass es um einen Konzessionsvertrag unter Gewährung einer staatlichen Beihilfe und gefördert durch öffentliche Fördermittel des Bundes und des Landes (Zuwendungsvertrag) geht, dem öffentlichen Recht unterfällt und folglich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, mithin das Verwaltungsgericht Darmstadt. Dies gilt insbesondere deswegen, weil die Weiterleitung der Fördermittel an den Konzessionsnehmer auch durch Verwaltungsakt erfolgen könnte. Im Hinblick auf verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der Verweisung an das Landgericht Darmstadt möglich. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Konzessionsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und KonzVgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bewerber oder Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der KonzVgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf oben verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber bzw. Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Konzessionsgeber ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 S. 3 GWB). Bewerber und Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Konzessionsgeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an der Konzession interessierter Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, weil er der Auffassung ist, formelles Vergaberecht sei anwendbar, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Konzessionsgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Konzessionsgeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der Konzessionsgeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wird der Konzessionsgeber freiwillig vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege darüber informieren. Ein Vertrag wird erst zehn Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Konzessionsgeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Konzessionsgeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Konzessionsgeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Konzessionserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie – bei Anwendbarkeit des Vergaberechts – im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Konzessionsgeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Verwaltungsgericht Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Auftragsvergabestelle-Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Submissionsstelle beim Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
Beschaffungsdienstleister: Zentrale Auftragsvergabestelle-Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle-Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002636
Postanschrift: Jägertorstr. 207
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 61518811535
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Submissionsstelle beim Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002636
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: Darmstadt
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 61518811535
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
Registrierungsnummer: t:0615188110
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64289
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 615188110
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Verwaltungsgericht Darmstadt
Registrierungsnummer: t:061519921700
Postanschrift: Julius-Reiber-Straße 37
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 61519921700
Fax: +49 61132768537
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 94396c41-43ed-4475-885d-f7df58131b40 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/07/2024 09:37:48 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 433358-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/07/2024