5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziff. 3.3 des Generalplanervertrags: 1) Option BIM: Der Auftraggeber kann den Einsatz der als "Building Information Modeling" (kurz: BIM; deutsch: Bauwerksdatenmodellierung) bezeichneten Arbeitsmethode vorschreiben. Die für die Anwendung des BIM vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungsbestandteile sind in der Leistungsbeschreibung farblich blau ausgewiesen. 2) Option zusätzliches Obergeschoss (Ebene 03): Der Auftraggeber kann ein zusätzliches Obergeschoss (Ebene 03) vorschreiben, das allgemeine Verwaltungsflächen der Uniklinik sowie eine weitere Bettenstation der Somatik beinhaltet. Die für diese Option vom Auftrag-nehmer zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung erläutert als - "Var. 1: exkl. Ebene 03": Reguläre Leistungen ohne Ausübung der Option - "Var. 2: inkl. Ebene 03": Optionale Leistungen bei Ausübung der Option
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ziff. 6.2 des Anschreibens: 6.2.1 Umsatz Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Netto EUR 1 Mio. Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 6.2.2 Versicherungsschutz Bestehende (Berufs-) Haftpflichtversicherung des Bewerbers oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird,- in beiden Fällen verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragszeit zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Für Bewerbergemeinschaften muss die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber umfassen; eine Versicherung oder Erklärung allein für das federführende Mitglied genügt nicht. Mindestanforderungen: Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Kriterien und Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sachschäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Ortsbesichtigungen sind verpflichtend. Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Die Ortsbesichtigung findet nach dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen der Frist zur Abgabe der Erstangebote statt. Näheres regelt Ziff. 12 ABB
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Ziff. 6.1 des Anschreibens: Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. Der Nachweis kann z.B. als Eintragung auf Vordruck 01a (Teilnahmeantrag) oder Vordruck 03 (Eigenerklärung zur Eignung), alternativ als Scan oder Auszug einer Originalurkunde vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ziff. 6.3 des Anschreibens: 6.3.1 Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl sowie (2.) zur Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. Es sind nur fest angestellte Mitarbeiter zu berücksichtigen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Durchschnittlich 10 Personen (Vollzeitäquivalente; Mitarbeiter und Führungskräfte addiert) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 6.3.2 Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten anhand von Referenzen aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für den Neubau von Gesundheitseinrichtungen zur stationären Versorgung und Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum und Erläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Alle Anforderungen sind jeweils von Projektleiter und Stellvertreter zu erfüllen. - Qualifikation 1: Bauvorlageberechtigung in Hessen - Qualifikation 2: Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet - Erfahrung 1: Fünf Jahre Erfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Erfahrung 2: Eine persönliche Referenz mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad im Tätigkeitsbereich des Auftrags, abgeschlossen im Referenzzeitraum oder mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 (oder vergleichbar). 6.3.3 (Büro-) Referenzen Geeignete Referenzen des Unternehmens des Bewerbers (Büro- /Unternehmensreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt. Tätigkeitsbereich des Auftrags: Generalplanung für den Neubau von Gesundheitseinrichtungen zur stationären Versorgung und Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert). Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum und Erläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Zwei Referenzen, aus deren Erläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Projekt aus dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - Projektkosten (KG 300 - 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) von ? 20,00 Mio. EUR - Das Unternehmen hat die HOAI-Leistungsphasen 3 - 7 (oder vergleichbar) vollständig erbracht - Die Referenz wurde innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen oder befindet sich mindestens in der HOAI-Leistungsphase 8 (oder vergleichbar). 6.3.4 Maßnahmen zur Qualitätssicherung Erklärung über Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderungen: Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Es werden Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter zur Qualitätssicherung durchgeführt und es ist nachvollziehbar, wie diese Maßnahmen aussehen - Es werden weitere Aktivitäten zur Qualitätssicherung durchgeführt und ist nachvollziehbar, wie diese Maßnahmen aussehen - Eine für den Auftrag hinreichende technische Büro-Ausrüstung (mit Erläuterung der eingesetzten Hard- und Software) ist verfügbar
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/08/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/08/2024 08:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Entscheidung des Auftraggebers über eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, 3, 4 der Vergabeverordnung (VgV): § 56 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Ausführung des Vertrags setzt voraus, dass der Auftragnehmer eine Versicherung nach Maßgabe der Eignungskriterien abgeschlossen hat und den Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Beschaffungsdienstleister: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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