1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: RV Umbau Netzgeräte 2024
Beschreibung: Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Modernisierung von Netzgeräten über eine maximale Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen und läuft zunächst über eine Laufzeit von 2 Jahren und endet am 31.12.2025 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens. Der Leistungsbeginn erfolgt direkt nach dem Zuschlag und ist aktuell geplant für den 01.07.2024. Die Gesamtanzahl der zu modernisierenden Netzgeräte: 23 Stück. Bis zum 23.12.2024 sollen dabei folgende Umbauten mindestens durchgeführt sein - 16 Netzgeräte vom Typ SVE 2A-FS und SVE 2B-FS - 2 Netzgeräte vom Typ SVE 2C-SF Für die 16 Netzgeräte (SVE 2A+B-FS) wurde die Planung von GSI bereits erbracht und zwei als Test umgebaut. Dafür ist auch schon Material vorhanden. Für die 2 Netzgeräte (SVE 2C-SF) wird sowohl Planung wie auch Material benötigt. Für die restlichen müssen die erforderlichen Bauteile vom Auftragnehmer ausgelegt und beschafft werden. Die zu modernisierenden Netzgeräte dienen der Stromversorgung der Magnete in der Strahlführung der GSI-Beschleunigeranlage. Spätestens für 2025 sind folgende Umbauten optional einzuplanen - 4 Netzgeräte vom Typ SVE 4-SF - 1 Netzgerät vom Typ 2B-SF Die Modernisierungsleistung der restlichen Netzgeräte wird im Laufe der Vertragslaufzeit abgerufen. Sie erfolgt analog zu der Modernisierung der ersten 18 Netzgeräte. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Modernisierungsleistung, inklusive aller Nebenkosten (Anreise, Abreise, Spesen), der Netzgeräte, wie sie in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben ist. Der Modernisierungspreis pro Stück gilt als fix vereinbart für die Gesamtlaufzeit. Pro Abruf ist folgendes zu beachten: Sollten im Rahmen der Modernisierung weitere, ungeplante Leistungen auftreten, so sind diese VOR der Leistung in Form eines Kostenvoranschlages an die GSI GmbH zur Genehmigung zu senden. Zur Validierung der Wirtschaftlichkeit des eingereichten Kostenvoranschlages, behält sich die GSI GmbH vor, anderweitige Kostenvoranschläge einzuholen. Ihre Rechnung wird nur anerkannt, wenn dieser ein von GSI genehmigter Kostenvoranschlag vorausging.
Kennung des Verfahrens: c19e4510-fde3-4cdc-9f9b-3d12e6dbc7b1
Interne Kennung: 42/2600016524
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1
Stadt Darmstadt
Postleitzahl 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1QW5X2RH Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. ______________________________________________________________________________________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: Gesamtangebotspreis 60 % Leistungskriterien (LK) 40 % Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Gesamtangebotspreis", welches mit 60 % in die Bewertung einfließt, werden die Preisangaben wie folgt berücksichtigt: Es wird ein Wertungspreis wie folgt gebildet: Wertungspreis = 80% Gesamtsumme Hauptauftrag + 20% Gesamtsumme Option Der ermittelte Wertungspreis geht dann zu 60% in die Preis- / Leistungsbewertung ein. Leistungskriterien im Einzelnen (100%) Organisation und Projektabwicklung 50 % Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehen Leitungspersonals 25 % Qualität der technischen Ausführung 25 % ______________________________________________________________________________________ Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: RV Umbau Netzgeräte 2024
Beschreibung: Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Modernisierung von Netzgeräten über eine maximale Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag wird mit Zuschlag geschlossen und läuft zunächst über eine Laufzeit von 2 Jahren und endet am 31.12.2025 oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens. Der Leistungsbeginn erfolgt direkt nach dem Zuschlag und ist aktuell geplant für den 01.07.2024. Die Gesamtanzahl der zu modernisierenden Netzgeräte: 23 Stück. Bis zum 23.12.2024 sollen dabei folgende Umbauten mindestens durchgeführt sein - 16 Netzgeräte vom Typ SVE 2A-FS und SVE 2B-FS - 2 Netzgeräte vom Typ SVE 2C-SF Für die 16 Netzgeräte (SVE 2A+B-FS) wurde die Planung von GSI bereits erbracht und zwei als Test umgebaut. Dafür ist auch schon Material vorhanden. Für die 2 Netzgeräte (SVE 2C-SF) wird sowohl Planung wie auch Material benötigt. Für die restlichen müssen die erforderlichen Bauteile vom Auftragnehmer ausgelegt und beschafft werden. Die zu modernisierenden Netzgeräte dienen der Stromversorgung der Magnete in der Strahlführung der GSI-Beschleunigeranlage. Spätestens für 2025 sind folgende Umbauten optional einzuplanen - 4 Netzgeräte vom Typ SVE 4-SF - 1 Netzgerät vom Typ 2B-SF Die Modernisierungsleistung der restlichen Netzgeräte wird im Laufe der Vertragslaufzeit abgerufen. Sie erfolgt analog zu der Modernisierung der ersten 18 Netzgeräte. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Modernisierungsleistung, inklusive aller Nebenkosten (Anreise, Abreise, Spesen), der Netzgeräte, wie sie in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben ist. Der Modernisierungspreis pro Stück gilt als fix vereinbart für die Gesamtlaufzeit. Pro Abruf ist folgendes zu beachten: Sollten im Rahmen der Modernisierung weitere, ungeplante Leistungen auftreten, so sind diese VOR der Leistung in Form eines Kostenvoranschlages an die GSI GmbH zur Genehmigung zu senden. Zur Validierung der Wirtschaftlichkeit des eingereichten Kostenvoranschlages, behält sich die GSI GmbH vor, anderweitige Kostenvoranschläge einzuholen. Ihre Rechnung wird nur anerkannt, wenn dieser ein von GSI genehmigter Kostenvoranschlag vorausging.
Interne Kennung: 42/2600016524
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 17 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Qualität der technischen Ausführung
Beschreibung: Mit der Angebotsabgabe werden von den Bietern nachfolgende Angaben zur Auslegung des Umbaus der Netzgeräte ohne Vorplanung des Auftraggebers gefordert: a) Konstruktiver Aufbau Bewertet werden: - Zugänglichkeit der Komponenten - Aufwand bei Komponentenaustausch - Reparaturmöglichkeiten durch eine Person - Störarmer Aufbau Erwartet werden vollständige, schlüssige und vertiefte Darstellungen des Bieters.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags vorgesehen Leitungspersonals
Beschreibung: Mit der Angebotsabgabe werden von den Bietern nachfolgende Angaben zu der Qualität des eingesetzten Führungspersonals gefordert, da im vorliegenden Fall die Qualität des eingesetzten Führungspersonals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann. Mit dem Angebot haben die Bieter folgende Angaben zu machen: Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrages vorgesehenen Montageleiters. Hier können max. 5 Punkte vergeben werden. Im Einzelnen ist dazu Folgendes zu erläutern: - Namentliche Benennung des vorgesehenen Montageleiters - Leitungs- und Weisungsbefugnisse des Montageleiters innerhalb der Projektorganisation des Bieters, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsvorbereitung und Personaldisposition - Benennung der abgeschlossenen vergleichbaren Projekte aus den letzten abgeschlossenen 5 Kalenderjahren, in dem der vorgesehene Montageleiter die Montageleitung innehatte - Angabe des Auftragsvolumens der Projekte bzw. des Teil-Auftragsvolumens, für die der vorgesehene Montageleiter die Montageleitung innehatte - Angabe des Ausführungszeitraums der Projekte Die Vergabe der Punkte erfolgt anhand einer Gesamtschau der Angaben des Bieters, wobei insbesondere nachfolgende Maßstäbe bzw. Erwartungshorizonte des Auftraggebers maßgeblich sind. Hier können max. 5 Punkte vergeben werden. - Hinsichtlich der zu benennenden Projekte: Komplexität, Höhe des Auftragsvolumens, Laufzeit des Projektes, Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Projekt - Hinsichtlich der Leitungs- und Weisungsbefugnisse von Projekt- und Montageleiter: Art und Umfang Erwartet werden vollständige, schlüssige und vertiefte Darstellungen des Bieters.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Organisation und Projektabwicklung
Beschreibung: Mit der Angebotsabgabe sind von den Bietern folgende Angaben zu machen. Pro Teilbereich werden max. 2 Punkte vergeben: a) Organisationsstrukturen: - Darstellung Organigramm zur Projektabwicklung - Beschreibung der Organisation der wesentlichen eigenen Arbeitsabläufe (z.B. Arbeitsvorbereitung, Vorfertigung von Teilkomponenten) - Beschreibung der Organisation der Zuarbeit/Zusammenarbeit (z.B. Lieferanten, Nachunternehmer) b) Terminplanung: - Darstellung Entwurf eines Detailterminplans c) Berichtswesen und Kommunikation: - Darstellung Entwurf eines monatlichen Fortschrittsberichts d) Ressourcenplanung: - Darstellung Personaleinsatzplanung (z.B. Montageleiter, Monteure) e) Qualitätssicherung: - Angabe erforderlicher Qualitätssicherungspläne Erwartet werden vollständige, schlüssige und vertiefte Darstellungen des Bieters zu den vorstehenden Kriterien.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter des Bieters: Jäger Elektrotechnik GmbH
Offizielle Bezeichnung: Jäger Elektrotechnik GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 669 950,00 EUR
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Jäger Elektrotechnik GmbH, 65817 Eppstein
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 669 950,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 669 950,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: 06159 71 0
Fax: 06159 71 3982
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: 06159 71 0
Fax: 06159 71 3982
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Jäger Elektrotechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE812170538
Postanschrift: An der Guldenmühle 12-14
Stadt: Eppstein
Postleitzahl: 65817
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: 06198-5715-0
Fax: 06198-5715-90
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1779a2ac-b60c-4d04-8953-83f095317c3b - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/07/2024 13:33:20 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 422789-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 136/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2024