Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Bereitstellung und Pflege des Online-Rechtsinformationssystems Bürgerservice Hessenrecht als Application Service Providing (ASP)

392819-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Bereitstellung und Pflege des Online-Rechtsinformationssystems Bürgerservice Hessenrecht als Application Service Providing (ASP)
OJ S 127/2024 02/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung und Pflege des Online-Rechtsinformationssystems Bürgerservice Hessenrecht als Application Service Providing (ASP)
BeschreibungBereitstellung und Pflege des Online-Rechtsinformationssystems "Bürgerservice Hessenrecht" als Application Service Providing (ASP)
Kennung des Verfahrens1c50050c-6698-47c7-bb4c-8e2c3a29da30
Interne KennungVG-3000-2024-0060
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Luisenstraße 13  
Stadt Wiesbaden
Postleitzahl 65185
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.658 776,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen (vgl. auch Tabelle in Ziff. 1.5 der Ausschreibungsbestimmungen) : (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Jeder Bieter hat gemäß Ziff. 5.3 der Ausschreibungsbestimmungen ein selbst erstelltes schriftliches Konzept (bestehend aus 2 Konzeptteilen) mit seinem Angebot einzureichen. Darin hat er auf insgesamt bis zu 6 Seiten (DIN A4 in Schriftgröße 12, je Konzeptteil max. drei Seiten)) darzustellen, durch welche Maßnahmen er die Qualität der Datenpflege gewährleistet. Einzelheiten sind Ziff. 5.3 der Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen. Bei dem Konzept handelt es sich um ein Zuschlagskriterium, dass neben dem Preis (=Zuschlagskriterium, Gewichtung 70%) mit einer Gewichtung von 30% bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt wird.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
KonkursSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
KorruptionSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
VergleichsverfahrenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
BetrugsbekämpfungSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
ZahlungsunfähigkeitSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Siehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Rein innerstaatliche AusschlussgründeSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Einstellung der gewerblichen TätigkeitSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Entrichtung von SteuernSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenSiehe Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Bereitstellung und Pflege des Online-Rechtsinformationssystems Bürgerservice Hessenrecht als Application Service Providing (ASP)
Beschreibung: Das Land Hessen möchte im Wege der europaweiten Ausschreibung Leistungen zur Bereitstellung und Pflege des Online-Rechtsinformationssystems "Hessenrecht" als Application Service Providing (ASP) vergeben. "Hessenrecht" besteht zum einen aus "Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften", worüber die hessischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verfügbar sind, und zum anderen aus der hessischen Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa). "Hessenrecht" soll für die gesamte Landesverwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar sein. In Hessen werden Rechtsvorschriften im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. und GVBl. I) und zum Teil in den drei Amtsblättern (Staatsanzeiger für das Land Hessen, Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums, Justizministerialblatt) verkündet. Daneben werden in den drei Amtsblättern die Verwaltungsvorschriften veröffentlicht. Seit 01. Januar 2024 erfolgt die Verkündung des Gesetz- und Verordnungsblatts ausschließlich digital über die Plattform http://www.verkuendung.hessen.de. Seit 2001 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die gesammelten Rechts- und Verwaltungsvorschriften von Hessen kostenfrei im Internet abzurufen ("Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften"). Die Pflege dieser Datenbank, die zurzeit ca. 56.000 Rechtsvorschriften und 19.000 Verwaltungsvorschriften umfasst, wird von einem externen Dienstleister übernommen. Die enthaltenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind alphabetisch sortiert und recherchierbar. Verweise führen elektronisch zu den Zielvorschriften, Änderungshistorien und ältere Verkündungsstände sind zum Teil aufrufbar. Der Fortführungsnachweis, das Gültigkeitsverzeichnis sowie das GVBl. und das GVBl. I ab 2005 sind ebenso abrufbar, das papiergebundene GVBl. seit Januar 2024 über den Verweis auf die Parlamentsdatenbank (https://starweb.hessen.de/portal/browse.tt.html?action=gvbl). Gegenstand der Ausschreibung ist die weitere Bereitstellung und Pflege eines ergonomischen, datenbankbasierten Online-Rechtsinformationssystems "Bürgerservice Hessenrecht". Das Online-Rechtsinformationssystem Hessenrecht muss folgende Inhalte umfassen (vgl. Ziffer 5.1): a) Die laufend verkündeten Rechtsvorschriften des hessischen Landesrechts und deren konsolidierte Fassung, b) die laufend veröffentlichten Verwaltungsvorschriften der hessischen Landesverwaltung und deren konsolidierte Fassung, c) die Rechtsprechung der Gerichte des Landes Hessen im Umfang der Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa). Die Datenbestände sind untereinander umfassend zu verlinken (vgl. Ziffer 5.1.2.3 der Leistungsbeschreibung) und zeitnah zu aktualisieren (vgl. Ziffer 5.3.2 der Leistungsbeschreibung). Über den gesamten Datenbestand muss effizient (leicht und schnell) recherchiert werden können (vgl. Ziffer 5.1.2.4 der Leistungsbeschreibung). Der Zugriff auf das Online-Rechtsinformationssystem erfolgt für die Landesbediensteten über das Mitarbeiterportal (Intranet) des Auftraggebers sowie über das Internet. Für die Bürgerinnen und Bürger soll der Zugriff auf das Online-Rechtsinformationssystem ("Bürgerservice Hessenrecht") direkt über die Linkadresse (www.rv.hessenrecht.hessen.de), im Wege der Verlinkung über das Informationsportal www.hessen.de bzw. über das Serviceportal des Landes https://verwaltungsportal.hessen.de/ sowie über die Suche in den gängigen Suchmaschinen möglich sein. Der "Bürgerservice Hessenrecht" soll darüber hinaus so gestaltet sein, dass er sich über eine Integration per iframe (Breite: 970 px) gut nutzbar in https://verwaltungsportal.hessen.de einfügt. Die erforderlichen Links im Informations- und Serviceportal richtet der Auftraggeber ein. Der Zugang zu dem Datenbestand des Online-Rechtsinformationssystems ist auch optimiert für mobile Endgeräte, insbesondere Smartphones und Tablets, zu gewährleisten. Das Online-Rechtsinformationssystem hat sich in das Design des Landesportals und das Corporate Design der Landesregierung einzufügen. Dies gilt auch für den Zugang der Landesbediensteten über das Mitarbeiterportal.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Luisenstraße 13  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns17/11/2024
Enddatum der Laufzeit16/11/2028
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Nach Ablauf der Grundlaufzeit von vier Jahren kann der Vertrag einmalig durch den Auftraggeber um weitere zwei Jahre verlängert werden (vgl. § 22 des Vertrages, Datei "B 01 Vertrag RIS")
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.658 776,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 07 Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") über ein Rechtsinformationssystem, in dem Rechts- oder Verwaltungsvorschriften für die Öffentlichkeit über das Internet recherchierbar sind, das gegen Entgelt betrieben wurde und zwar mindestens über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenz bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. (2) Mindestanforderung: Eigenerklärung (Datei "A 08 Betrieb RIS") zum Betrieb eines kommerziellen Rechtsinformationssystems mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung während der letzten drei Kalenderjahre unter Angabe von - Namen des kommerziellen Rechtsinformationssystems, - in Betrieb seit, - Internetseite (URL), - Inhalte. Die geforderten Kriterien Nr. (1) und Nr. (2) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen führt zwingend zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung (Konzept)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Z6-Vergabestelle
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 35ef5e71-f913-4eb6-aab4-676b3f7147f1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/07/2024 14:11:27 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 392819-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2024

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