1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Empfangs- und Sicherheitsdiensten
Beschreibung: Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen genau bezeichneten, Leistungen durch ein externes Sicherheitsdienstleistungsunternehmen erbringen zu lassen. Die Leistungserbringung startet ab 01.10.2024 um 0:00 Uhr. Das vom Auftragnehmer einge-setzte Sicherheits- und Servicepersonal muss zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen für den Einsatz erfüllen sowie in die Tätigkeiten und die Liegenschaft eingewiesen und handlungs-fähig sein. Die Empfangs- und Sicherheitsdienste werden im Sinne des Dokumentes "1 Leistungsbeschreibung (nähere aktuelle Bezeichnung).docx" als Leistungen des Werkschutzes zusammengefasst. Hierzu gehören im Wesentlichen: - Wachdienste - Revier-/ Streifendienste - Zugangskontrolle und Empfangsdienste Es gibt 6 Leistungsstandorte - siehe Leistungsbeschreibung. Die vollständig eingefriedete Liegenschaft (Standort 1) umfasst derzeit ca. 93.300 m2 mit ca. 59.200 m2 Gebäudefläche (BGF). Die Liegenschaft umfasst im Wesentlichen Bürogebäude, Labore, Prüfstände, Experimentier-hallen und Werkstätten, ein Gästehaus, ein Parkhaus, Parkplatzflächen, Verkehrswege für PKW und Fußgänger, Grünanlagen sowie ein Regenrückhaltebecken. Weitere Flächen der GSI sind: - die Kläranlage mit einer Fläche von 2.200 m2, ca. 200 m von der GSI entfernt (Standort 2); - der Betriebshof mit Gästehaus "Steinhaus", Lager und Sportstätte, einer Fläche von 12.200 m2, ca. 1 km von der GSI entfernt (Standort 3+4); - das Heckgelände mit Büro und Experimentierhalle, einer Fläche von 9.200 m2, ebenfalls 1 km von der GSI entfernt (Standort 5): - das Büroobjekt in der Borsigstraße 9-11, ca. 5 km von der GSI entfernt (Standort 6). Die ganzjährig, rund um die Uhr besetzte Pforte mit sicherheitsrelevanten Überwachungsan- lagen ist das zentrale Element der Sicherheitsinfrastruktur des Helmholtzzentrum Darmstadt. Nachfolgende technischen Anlagen sind vom Werkschutz u. a. zu überwachen bzw. zu be- achten: - Videoüberwachungsanlage, - Brandmelde- und Brandschutzeinrichtungen (nicht vollständige Aufschaltung auf die Be- rufsfeuerwehr Darmstadt), - Einbruchmeldeanlage EMA/ EMZ Borsigstraße, Alarmierung über ext. Revierdienst, - Überfallmeldeanlage, - Weitere Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes, wie Rauch-, Gas- und Wärme- melder, CO2-Anlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, - Gaswarnanlage, Personennotruf - Elektronische Beschallungs- und Warnrufanlage (das Gelände ist mit Sirenen ausgestat- tet, bei Auslösen der Melder starten die Sirenen automatisch), - Sprechanlage/Warnrufanlage - Aufzugsanlagen sind mit Notrufsystemen an die Pforte aufgeschaltet, - Gebäudeleittechnik: Signalaufschaltung in der Pforte, - Kontrolltechnik an den Eingängen / Ausweissystem, - Schließanlage zur Sicherung der Gebäude und Teilbereichen von Gebäuden (unter- schiedliche Systeme). Darüber hinaus gibt es Gaslagerstätten, von denen im Notfall weitere Gefahren ausgehen können (Kontakt vermeiden). Gefahrenbereiche bestehen u. a. neben den chemischen, elekt- ronischen und radioaktiven Laboratorien auch in den elektrischen Betriebsstätten (AEB) sowie den (sofern nicht freigemessenen) Kontrollbereichen. Allgemeine Leistungsanforderungen Grundsätze der Dienstorganisation Die namentliche Festlegung der Sicherheits- und Servicekräfte des Auftragnehmers, die Dienstzeiten und die Einsatzorte werden durch den Auftragnehmer organisiert und im Einsatz- plan festgehalten. Besonderheiten sind mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen. Der Auftrag- nehmer gewährt dem Auftraggeber auf Anforderung Einsicht in die Planung. Dieser wird dem Auftraggeber spätestens am 20. des Vormonats der Gültigkeit elektronisch übermittelt. Der Einsatzplan ist durch die Mitarbeitenden des Auftragnehmers strikt einzuhalten. Änderungen am Einsatzplan sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Die Einteilung der Mitarbeitenden des Auftragnehmers hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass - nur erfahrene Sicherheits- und Servicekräfte mit guten Liegenschaftskenntnissen einge- setzt werden (vgl. Pkt. 2.1.4), - die Sicherheits- und Servicekräfte bei durchgehend besetzten Stellen zumindest von Mo. - Fr. im Drei-Schicht-Rhythmus (Schicht regelmäßig mit 8 Stunden) eingesetzt werden, - eine Objektleitung, als erster Ansprechpartner, Tagsüber von Mo. - Fr. vor Ort ist. Die vorgeschriebenen Dienstzeiten sind genau einzuhalten, jedoch ist der Dienst erst dann beendet, wenn die gemäß Einsatzplan eingesetzte Ablösung eintrifft oder die vom Schichtleiter eingesetzte Vertretung den Dienst übernimmt. Vertretungen dürfen nur mit Genehmigung des Vorgesetzten vereinbart werden. Der Auftragnehmer stellt in diesem Rahmen sicher, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Gründe verursachte Personalausfälle nicht zur Beeinträchtigung der zu erbringenden Leistungen führen. Er hat gleichwertiges, in die besonderen örtlichen und sachlichen Besonderheiten beim Auftraggeber eingewiesenes Vertretungspersonal (Springer) einzusetzen, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten entstehen. Der Einsatz von Vertretungspersonal (Springer) ist dem Auftraggeber im Rahmen der kontinuierlichen Einsatzplanung (Regelleistungen) mit anzuzeigen sowie bei kurzfristiger Planung mindestens ein Werktag vor Einsatz des Vertretungspersonals anzuzeigen. Kurzfristig eintretende Ausfälle (z. B. durch Krankheit) sind innerhalb von 90 Minuten ab Ausfallbeginn vom Auftragnehmer durch Ersatzpersonal zu kompensieren. Dem Auftragnehmer steht für Ausfallzeiten keine Vergütung zu. Fallen mehrere Sicherheits- und Servicekräfte des Auftragnehmers gleichzeitig aus, so sind vom Auftragnehmer unverzüglich (Not-)Maßnahmen zur Besetzung der Pforte einzuleiten und die Pforte zu besetzen. .... .... Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vertageunterlagen
Kennung des Verfahrens: f6e804c6-4da6-4d41-b539-bf59c294b19b
Interne Kennung: 23/RV Werkschutz 2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79992000 Empfangsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH - Campus (einschl. Gästehaus) Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kläranlage - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betriebshof BF - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Messeler-Park-Straße 121
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Steinhaus (Gästehaus) - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Messeler-Park-Straße 121
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Heckbüro und Heckhalle (HH) - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Messeler-Park-Straße 136
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Verwaltung - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Borsigstraße 9-11
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY1GXCM723 Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe: - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: http://www.dtvp.de/Center/ Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht. Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen. _____ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15). _____ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. _____ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien 1. "03 Eignungsnachweise TEIL 1" 2. "03 Eignungsnachweise TEIL 2_Unternehmensangaben_Referenzen" Darin sind folgende Angaben zu machen: Formblatt mit Angabe von 3 Referenzen entsprechend den nachfolgenden Min-destanforderungen: - Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Sicherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr. - Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamt-fläche. - Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst. - Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). - Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). 3.Nachweis gemäß Gewerbeordnung § 34a Bewachungsgewerbe für den Unternehmer oder adäquater Nachweis Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Vergabeverordnung) 4. DIN 77200-1 oder vergleichbar II. Leistungskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen. UfAB downloadbar unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab2018.pdf UfAB Bewertungsmatrix downloadbar unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/ufab/ufab-bewertungsmatrix.xls Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung. Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet Z = L (Leistung) / P (Preis) Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert. Das führende Angebot ist nach UfAB jenes mit der höchsten Kennzahl Z. Es gewinnt das Angebot, das die höchste Kennzahl Z erreicht hat. Für das Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Kalkulationstabel-le ("4a Kalkulationsblatt 14.06.2024.xlsx")"Preisblatt" als "Netto-Gesamtpreis" angegeben ist. Der "Netto-Gesamtpreis" ergibt sich aus der Summe der Produkte der jeweiligen Leistungspositionen (Kennzahl "P"). Die in der Kalkulationstabelle angegeben Stundenvolumina sind Schätzmengen. Die Schätzmengen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Angebotswertung und werden nicht für die Vertragsdurchführung garantiert. Über- bzw. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf die Preise oder die Vertragslaufzeit. Der Bieter hat die Kalkulationstabelle vollständig auszufüllen. Eine unvollständig ausgefüllte Kalkulationstabelle führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig. Bei offensichtlichen Unklarheiten wie Schreibfehlern oder Irrtümern kann der Auftraggeber allerdings Aufklärung verlangen; Verhandlungen sind unzulässig. Der Bieter hat für jede abgefragte Position jeweils einen Einzelpreis je Position in das betreffende Feld einzutragen. Es ist jedes Feld vollständig einzeln auszufüllen. Das gilt auch, wenn sich Preisangaben wiederholen. Die angegebenen Preise sind Einheitspreise. Mit ihnen werden sämtliche einer bestimmten Position zugehörige und zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen abgegolten, selbst wenn sie nicht im Preisblatt oder in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind. Für das Kriterium Leistung sind durch den Bieter vier Konzepte zu erarbeiten. Die Bewertungskala entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen auf Seite 8. Die Auftraggeberin bewertet die eingereichten Angaben/Konzepte gem. den aufgestellten Anforderungen. Weiter setzt sie ihren Beurteilungsspielraum ein. Die Auftraggeberin kommt hierbei ihrer (internen) Dokumentationspflicht nach. Angaben sind ausschließlich in Textform in die dafür vorgesehenen Textfelder zu machen. Grafische Darstellungen bzw. Visualisierungen sind nicht gefordert und werden nicht gewertet. Allgemeine Auszüge aus unternehmensinternen Prospekten und Handbüchern werden nicht berücksichtigt und nicht bewertet. Auch Anlagen zum Konzept fließen nicht in die Bewertung mit ein. Rein unternehmensbezogene Kriterien (z.B. Ausbildungsstand des Unternehmenspersonals, Firmenprofil, Ausstattungsgrad allgemein) können an dieser Stelle im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist die Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung im Rahmen der Vertragsausführung zu verstehen. Ergänzt wird die Anforderung mit den Konzepten des Auftragnehmers. Eine Begrenzung der Seitenzahl erfolgt nicht. Schriftart Arial in der Schriftgröße 10 mit einem Zeilenabstand von 1,5. Inhaltliche Vorgaben für die Leistungskriterien: Folgende Konzepte sind enzureichen: - Implementierungskonzept - Qualitätssicherungskonzept - Notfallmanagement schwieriger Studierender - Mitarbeiterkonzept Genauer beschrieben, worauf es hier dem Auftraggeber ankommt und was ihnhatlich erwartet wird, entnehmen Sie bitte ebenfalls - aus Gründen der durch die EU gesetzen Zeichenbegrenzung an dieser Stelle - den Bewerbungsbedingungen auf den Seiten 9-12.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Empfangs- und Sicherheitsdiensten
Beschreibung: .... Bei Dienstbeginn haben sich die Sicherheits- und Servicekräfte des Auftragnehmers über das Vorliegen von neuen Anweisungen oder Mitteilungen zu informieren. Anschließend ist die ordnungsgemäße Übernahme des Dienstes im elektronischen Wachbuch zu dokumentieren. Das Betreten des Dienstbereiches durch unbefugte Personen ist in jedem Fall zu verhindern (soweit in der Pforte möglich). Es ist eine vorbildliche Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten. Durch geeignete Maßnahmen hat der Auftragnehmer darauf hinzuwirken, dass in der Liegen- schaft ein fest eingearbeitetes Team zum Einsatz kommt und Personalwechsel weitestgehend vermieden wird. ... Personalplanung Für die Ausführung der Leistungen wird seitens des Auftragnehmers ausschließlich fachkun- diges und zuverlässiges Personal, mit einwandfreiem Leumund, gemäß dieser Leistungsbeschreibung und Qualifikationsanforderungen gemäß Punkt 4 eingesetzt. Für die Liegenschaft müssen so viele Sicherheits- und Servicekräfte vorgesehen werden, dass die Ausführung der Leistung, die in Leistungsinhalt und Umfang definiert ist, gewährleistet ist und Ausfälle, wie Urlaub und Krankheit, lückenlos ausgeglichen werden können. Es müssen bei Bedarf auch Sondereinsätze (z. B. zusätzliche Bestreifung vor besonderen Veranstaltungen, Bewachung oder Intervention, vgl. hierzu Pkt. 3.7) erfüllt werden können. Das von Auftragnehmer in der Liegenschaft eingesetzte Personal muss sich gegenseitig vollumfänglich vertreten können - Qualifikation Werkschutz 2 gemäß Punkt 4.2. Die Gruppenstärke muss ständig erhalten bleiben, um den Qualitätsansprüchen der GSI zu entsprechen. Im Bedarfsfall muss neues Personal ausgewählt und den Anforderungen in den Liegenschaften entsprechend qualifiziert werden. Jederzeit muss mindestens eine Sicherheitskraft mit der Qualifikation Werkschutz 1 gemäß Punkt 4.2 in der Liegenschaft im Einsatz sein. Die icherheitskraft Werkschutz 1 arbeitet dabei als Schichtführer und ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen des beim Auftraggeber eingesetzte Sicherheits- und Servicepersonal erantwortlich. Eine Objektleitung welche die Qualifikation Objektleitung gemäß Punkt 4.1 erfüllt, hat in der Liegenschaft Mo. - Fr. auf der Frühschicht im Einsatz zu sein und er steht dem Auftraggeber als jeweils benannter Ansprechpartner bezogen auf die definierten Leistungsanforderungen zur Verfügung. Sie ist für die Umsetzung der Einsatzplanung sowie für die Qualitäts- und Leistungskontrollen verantwortlich. Auf Anforderung des Auftraggebers ist vom Auftragnehmer unverzüglich der Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Qualifikation des beim Auftraggeber eingesetz- ten Sicherheits- und Servicepersonal zu erbringen. Dem Auftraggeber ist vor Leistungsbeginn ein Foto-Organigramm der eingesetzten Sicher- heits- und Servicekräfte zur Verfügung zu stellen. Dieses ist immer aktuell zu halten. Der Auftragnehmer hat der GSI die von ihm geplante Personalbesetzung und jeden von ihm veranlassten Personalwechsel vor Einsatz im Objekt genehmigen zu lassen. Unabhängig da- von müssen die zum Einsatz kommenden Sicherheits- und Servicekräfte vor ihrem erstmaligen Dienstantritt der zuständigen Fachabteilung mit Kurzlebenslauf inklusive Bild (Dokumentenformat PDF, A4, Farbe) bekannt gemacht werden. Die erforderlichen Nachweise gemäß Punkt 4 (z. B. G26.2, Maskenunterweisung usw.) sind zusammen mit den Vitae dem Auftraggeber vorzulegen. Sicherheits- und Servicekräfte, welche die Vertragsbestimmungen nicht erfüllen, sind nicht einzusetzen. Davon unberührt, ist durch den Auftragnehmer in Form eines Jahresberichtes für das beim Auftraggeber eingesetzte Personal zu dokumentieren: - Übersicht zur Personalsituation (Anzahl, Qualifikation, Personalwechsel, Einarbeitung etc.), - Übersicht der im laufenden Jahr durchgeführten Ein- und Unterweisungen sowie Fortbildungs- und Wiederholungsschulungen, - Angaben zur Weiterbildungsplanung. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragnehmer im Ein- satzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich eingesetzten Personal übereinstimmt. Arbeitskräfte mit meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten dürfen nicht zur Ausführung der vertraglichen Leistung eingesetzt werden. Die Qualifikationsanforderungen bezogen auf die Leistungs-/Tätigkeitsbereiche des Werk- schutzes sind in Punkt 4 ausgewiesen. ... Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vertageunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: 23/RV Werkschutz 2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, 79992000 Empfangsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH - Campus (einschl. Gästehaus) Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kläranlage - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Betriebshof BF - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Messeler-Park-Straße 121
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Steinhaus (Gästehaus) - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Messeler-Park-Straße 121
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Heckbüro und Heckhalle (HH) - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Messeler-Park-Straße 136
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: GSI Verwaltung - GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Borsigstraße 9-11
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen und dem Auftragnehmer gegenüber in Textform erklärt werden. Der Auftragnehmer erklärt bereits zu diesem Zeitpunkt Zustimmung zu dieser Option. Optional verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 24 Monate, wenn er nicht 3 Mo- nate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Die Leistungszeit beginnt am 01. Oktober 2024 und endet am 31. September 2026. Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spä-testens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit erfolgen und dem Auftragnehmer gegenüber in Textform erklärt werden. Der Auftragnehmer er-klärt bereits zu diesem Zeitpunkt Zustimmung zu dieser Option. Optional verlän-gert sich der Vertrag einmalig um weitere 24 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Voraussichtlich im 2. Quartal 2028 wird hier eine weitere Bekanntmachung zur Neuvergabe des Auftrages erfolgen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt Gemäß vertraglich geforderten Höhen - Personenschäden 5 Mio. EUR - Sachschäden 1 Mio. EUR - Vermögensschäden 1 Mio. EUR - Bearbeitungsschäden 1 Mio. EUR - im Rahmen der Pauschalversicherungen Abhandenkommen fremder Schlüssel 250.000 EUR
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Bietergemeinschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. - Erklärung Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert. - Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. - Weitere Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt - Nachweis gemäß Gewerbeordnung § 34a Bewachungsgewerbe für den Unternehmer oder adäquater Nachweis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Vergabeverordnung)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Einzureichende Unterlagen: - 3 Eignungsnachweise TEIL 2_Unternehmensangaben_Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darin sind folgende Angaben zu machen: Formblatt Unternehmensdarstellung mit Angabe der Referenzen entsprechend den nachfolgenden Mindestanforderungen: -Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Si-cherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr. - Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamt-fläche. - Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst. - Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). - Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). - Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten. Darin sind folgende Angaben zu machen: Formblatt Unternehmensdarstellung mit Angabe der Referenzen entsprechend den nachfolgenden Mindestanforderungen: - Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Si-cherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr. - Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamt-fläche. - Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst. - Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). - Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben gem. 03 Eignungsnachweise TEIL 2_Unternehmensangaben_Referenzen"
Beschreibung: Formblatt mit Angabe von 3 Referenzen entsprechend den nachfolgenden Min-destanforderungen: - Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung mit mindestens einer Si-cherheits- und Servicekräften im 24/7-Dienst (Rund um die Uhr). Dies entspricht 8.760 Leistungsstunden pro Jahr. - Der Referenzauftrag umfasste die Bewachung einer Liegenschaft mit mindestens 5 Gebäuden und mit mindestens 50.000 m2 Bruttogesamt-fläche. - Der Referenzauftrag umfasste den Leistungsbereich des Sicherheits- und Servicedienst mit Pfortenbesetzung und Streifendienst. - Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). - Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung).
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: GSI/FAIR behält sich eine einmalige Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/07/2024 09:00:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe auch oben unter Nachweise / Bedingungen - Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede der §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für GSI - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf - Vergabemanagement
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf - Vergabemanagement
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Registrierungsnummer: DE 111 671 917
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf - Vergabemanagement
Telefon: +49 6159711970
Fax: +49 6159713982
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 935e4f7d-e2f3-446f-b54c-72e233b3f300 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/06/2024 13:10:40 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 378366-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 123/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/06/2024