1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen
Beschreibung: Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Planungsleistungen zur Modernisierung der Stromversorgung im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100), zu vergeben. Dabei ist insbesondere die Allgemeinstromversorgung von der Notstromversorgung zu trennen. Einzelne Teilleistungen sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen zur Herstellung der baulichen Voraussetzungen gemäß der Leistungsbeschreibung, im Wesentlichen nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8. Elektrofachplanungen sind hierbei nicht erforderlich. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen. Darüber hinaus erfolgt die Maßnahme im laufenden Klinikbetrieb.
Kennung des Verfahrens: 86fae2dc-5a3e-4256-8160-579e50334c23
Interne Kennung: 2024-B-3.1-ZV-001-AVSV
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPY1GK9UNBP Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst nach Übersendung einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c zur Verfügung gestellt. Dies kann bereits vor dem Ablauf der Teilnahmefrist über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und (sofern vorgesehen) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen (Übersicht der einzureichenden Unterlagen): 1a. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01a Teilnahmeantrag 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (kann vorab eingereicht werden) 3 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn 6 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) 7 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 1b. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bietergemeinschaften* Nr. Unterlage 1 Vordruck 02 Bietergemeinschaftserklärung 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jedes Mitglied) 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied) 4 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jedes Mitglied) 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) (für jedes Mitglied, soweit nicht in Erklärung des Bieters erfasst) 1c. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern* Nr. Unterlage 1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 2. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01b Angebot 2 Vordruck 07 Preisblatt 3 Vordruck 08 Konzept Organisation und Verfügbarkeit 6 Selbstauskunft Dienstleister Datenschutz 7 Vertrag zur Auftragsverarbeitung UKGM * § 50 VgV bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen
Beschreibung: Die baulichen Anlagen des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH, am Standort Marburg (1. BA bis 3. BA) befinden sich außerhalb der Kernstadt von Marburg auf den Lahnbergen, angrenzend an die öffentlichen Verkehrsflächen "Baldingerstraße" und "Conradistraße". Die ausgeschriebenen Leistungen zur Erneuerung der Energieversorgung beschränkt sich auf den ersten Bauabschnitt (1. BA, MCROU, Gebäude-ID 3100). Der 1. BA ist das Ursprungsgebäude der Klinik und wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet. Es erstreckt sich über die Ebenen - 4 bis +3. Das Bauwerk beinhaltet die Kernversorgung und Grundausstattung des Krankenhausbetriebes mit den Versorgungsgeschossen, der Haustechnik, den Operationssälen, den Intensivstationen und den Pflegestationen. Es beinhaltet vielfältige medizinische Disziplinen. Es sind innerhalb des 1. BA umfassende Flächen für Forschung und Lehre des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität-Marburg untergebracht. Dazu gehören auch mehrere Hörsäle. Mit der Leistungsbeschreibung werden die erforderlichen baulichen Planungsleistungen der Architektur dargelegt, um die zur Ertüchtigung der elektrischen Energieversorgung erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen. Die baulichen Maßnahmen müssen bei laufendem Betrieb der angrenzenden/ umgebenden Klinikbereiche ausgeführt werden. Der Betrieb darf nicht behindert, gestört oder beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Feuerwehrzufahrten freizuhalten und Arbeitsmethoden zu bevorzugen, die ein hohes Maß an Schallschutz und Sauberkeit bieten. Durch den laufenden Krankenhausbetrieb kann es zu zeitlichen Beschränkungen kommen.
Interne Kennung: 2024-B-3.1-ZV-001-AVSV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufen sind in § 3.4 des Vertrags beschrieben. Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer zunächst nur mit Stufe 1 beauftragt. Die weiteren Stufen kann der Auftraggeber später ganz oder teilweise - auch sukzessiv - abrufen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung hierüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot die dafür bereitgestellten Muster einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation und Verfügbarkeit
Beschreibung: Ziff. 23 c) der Bewerbungsbedingungen: c) Das Zuschlagskriterium Organisation und Verfügbarkeit bemisst sich nach dem fachlichen Angebot des Bieters. Dafür ist ein Konzept auf Basis von Vordruck 08: Konzept Organisation und Verfügbarkeit einzureichen. Angaben außerhalb dieses Dokuments und darin ggf. zugelassener Anlagen bleiben bei der Wertung außer Betracht. Sie werden ggf. zur Verifizierung der Bieterangaben berücksichtigt. Allgemeine Anforderungen: Das Konzept soll aufzeigen, wie die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus Sicht des Bieters mit den von ihm angebotenen Bedingungen, insbesondere dem Preis und der zur Verfügung stehenden Zeit, optimal umgesetzt werden können. Erwartet wird, dass die wesentlichen Konzeptionsideen, dahinterstehenden Überlegungen und Erwägungen zu erkennen sind. Grafische Visualisierungen sind freigestellt. Konkrete Anforderungen: Jeder Bieter hat auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf jedes nachstehende Unterkriterium einzugehen. Weitere Ausführungen sind nicht erforderlich. Es werden nur die Ausführungen an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen bei der Wertung berücksichtigt. Es wird nach folgenden Unterkriterien bewertet (Angabe mit Gewichtung): (1) Örtliche Präsenz 50 % (2) Bauüberwachung und Dokumentation 50 % Für diese Unterkriterien gelten folgende Anforderungen: Zu (1) Örtliche Präsenz: Es soll die geplante Büroorganisation mit Blick auf die Präsenz der maßgeblichen Mitarbeiter auf der Baustelle dargestellt werden. Es sollte hervorgehen, ob bietereigene regionale Büros genutzt, (bei ortsfremden Bietern) z.B. temporäre Standorte eingerichtet oder ein vom Auftraggeber gestelltes Büro genutzt wird. Hierbei sollten resultierende Anfahrtswege und -Zeiten berücksichtigt sein. Die Darstellung muss im Ergebnis erkennen lassen, dass die für das Projekt vorgesehenen Personen, insbesondere die Projektleitung und ihre Stellvertretung, in hinreichendem Maß vor Ort sind, um eine intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben sowie eine enge Zusammenarbeit mit den weiteren Baubeteiligten zu ermöglichen. Es findet keine Wertung statt, wonach z.B. regionale Büros prinzipiell als höherwertiger gegenüber einem vom Auftraggeber gestellten Büro angesehen würden. Zu (2) Bauüberwachung und Dokumentation: Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums der ausgeschriebenen Leistungen (geschätzte Bauzeit bis mindestens 2027) ist ein Lösungsansatz für die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation der Gesamtmaßnahme zu formulieren. Dieser sollte insbesondere die Leistungen nach Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung (Aufbau neuer Steigeschächte im Bestand) und Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung (Neue Hauptunterverteilerräume) berücksichtigen. Die Angaben zu jedem Unterkriterium werden jeweils nach dem nachstehenden Notensystem bewertet. Für jedes Unterkriterium müssen mindestens 2,5 Punkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Notensystem: 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die in den Unterkriterien erreichten Punkte werden addiert. Der Bieter mit der höchsten Punktesumme erhält für die für dieses Zuschlagskriterium festgelegten maximalen Wertungspunkte. Alle anderen Bieter erhalten daran gemessen geringere Wertungspunkte (Formel: Punktesumme des Bieters dividiert durch die höchste im Wettbewerb erreichte Punktesumme multipliziert mit den maximalen Wertungspunkten).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Gießen HRB 6384
Postanschrift: Am Steg 21
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35392
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: +49 64215863000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht München HRB 243665
Postanschrift: Cecilienallee 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 151 27060561
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht München HRB 243665
Postanschrift: Cecilienallee 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 151 27060561
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: Telefonnummer der Geschäftsstelle 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7b9a1246-7938-4a53-a589-a42f77441a4a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2024 10:18:16 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 358764-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2024
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2024