1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Beschreibung: ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Abst. Gaschwitz – Werdau, Abschnitt Gößnitz(e) – Crimmitschau(a), Neubau Eisenbahnknoten Gößnitz inkl. ESTW – Bauabschnitt 2, Bahnhof Gößnitz, AU 503 Hauptbauleistungen (Oberbau/Tiefbau/Oberleitung/Tk/50-Hz ...).
Kennung des Verfahrens: 18a11eec-1762-41e3-adc0-895702e73c7d
Interne Kennung: 21FEI50810
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45314300 Kabelinfrastruktur
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Gößnitz
Postleitzahl: 04639
Land, Gliederung (NUTS): Altenburger Land (DEG0M)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Beschreibung: ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Abst. Gaschwitz – Werdau, Abschnitt Gößnitz(e) – Crimmitschau(a), Neubau Eisenbahnknoten Gößnitz inkl. ESTW – Bauabschnitt 2, Bahnhof Gößnitz, AU 503 Hauptbauleistungen (Oberbau/Tiefbau/Oberleitung/Tk/50-Hz ...).
Interne Kennung: 43274a13-a513-4919-a6b0-975cea2a583c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45221112 Bau von Eisenbahnbrücken, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45314300 Kabelinfrastruktur
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/01/2022
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 2021741456
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 0,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/10/2021
Datum des Vertragsabschlusses: 22/10/2021
7. Änderung
Abschnittskennung: 548519-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA431-Vom Auftragnehmer werden die Mehrkosten für die Errichtung einer Trägerbohlwand für die Stützwand Bahnstraße angezeigt. In der Besprechung vom 16.11.2023 wurde durch die Projektleitung der DB InfraGO AG das geänderte Ausbauvolumen der Bauphase 6.0 vorgestellt. Um die Stützwand in der Bahnstraße auch unter Eisenbahnbetrieb ausführen zu können, ist im Vorfeld im Zuge der Sperrpause in der Bauphase 6.0 parallel zum Bahndamm ein Trägerbohlwand zu planen und einzubauen. Dieser Vorschlag wurde durch den AG der Projektleitung der DB vorgestellt und von dieser bestätigt. Durch die abgeänderte Bauausführung in der Bauphase 6.0 bestand die Notwendigkeit, die Verbauart zu ändern. gemäß Haupt-LV war eine offene Baugrube geplant, da das angrenzende Gleis im gleichen Zeitraum zurückgebaut werden sollte. Da dieses jetzt als Bestand bestehen bleibt, muss die Grube mit einem Trägerbohlwand ausgeführt werden, um die Böschung sicher ausbilden zu können. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen entsprechen keiner geschuldeten Leistung laut Bauvertrag und stellen somit eine zusätzliche Leistung gemäß §2 Abs. 6VOB/B dar. MKA313-Im Zuge der umfangreichen Abnahmebegehungen mit dem Blindenverband, dem Bahnsteigservice und der DB S&S wurden, abweichend von den Entwurfsunterlagen als auch von den freigegebenen Ausführungsplänen, geänderte und zusätzliche Leistungen angeordnet, welche nicht im vertraglichen Leistungsumfang des AN enthalten sind. Diese Leistungen im Vertrag nicht vorgesehen und stellen somit zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6 für den AN dar. MKA310-Laut Mangelbschreibung LST fehlte an der BG 7 eine Leitschiene, welche für die IBN am 22.09.2023 angebracht werden musste. Aus zeittechnischen Gründenwurde der AN beauftragt, die Leitschiene anzubringen. Die für die Sperrung von Gleisen notwendigen Sicherungsmaßnahmen wie Gleissperre als Flankenschutzeinrichtung sind keine vertraglich geschuldeten Leistungen des AN. Die Leistungen im Zusammenhang mit der angeordneten Anbringung einer Leitschiene an der BG 7 sind im Vertrag nicht vorgesehen und stellen somit zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6 für den AN dar. MKA318-Im Zuge der Inbetriebnahme der Kabeltrassen (LST) wurde durch den AG festgelegt, dass bei in Betrieb befindlichen Kabeln nur noch Arbeiten mit Kabelaufsicht erfolgen dürfen. Mit dieser Aufsicht ist sicherzustellen, dass die Kabel sachgemäß behandelt und nicht beschädigt werden. Der mögliche Ausfall der Bahnanlage durch unsachgemäße Handhabung soll somit ausgeschlossen werden. Da diese Aufsicht nicht kurzfristig über den AG bzw. dessen Bauüberwachung gestellt werden konnte, wurde der AN damit beauftragt. Der AN hat laut Vertrag keine Kabelaufsichten im Bauvorhaben zu erbringen. Die Leistung zur Stellung einer Kabelaufsicht ist im Vertrag nicht vorgesehen und stellt somit eine zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 für den AN dar. MKA315-Im Zuge der umfangreichen Abnahmebegehungen mit dem Blindenverband, dem Bahnsteigservice und der DB S&S wurden, abweichend von den Entwurfsunterlagen als auch von den freigegebenen Ausführungsplänen, geänderte und zusätzliche Leistungen angeordnet, welche nicht im vertraglichen Leistungsumfang des AN enthalten sind. Diese Leistungen im Vertrag nicht vorgesehen und stellen somit zusätzliche Leistungen nach VOB/B § 2 Abs. 6 für den AN dar. MKA362-Im Zuge der Prüfung der AP wurde die Bestellung hinsichtlich der Zuginformationsmonitore nochmal geändert. Mit der Forderung des AG (S&S) sind die ZIM an einem separaten Mast anzubringen. Die vertraglich geschuldete Leistung umfasst eine Montage an den Beleuchtungsmasten. Die zur Anbringung der ZIM an einen separaten Mast notwendige Planungs- und Bauleistung ist somit vertraglich nicht vereinbart und stellt eine zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 dar. Diese Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig. MKA283-Mit Inkrafttreten der Ril 800.0113, sind die zum Zeitpunkt der Ausschreibung enthaltenen Planungen und Angaben zur Rampenausbildung zu überpfüfen und ggf. zu überarbeiten. Dadurch ändert sich der Leistungsinhalt für den AN. Bereits für die Rampen an Gleis 31/32 war diese geänderte Rampenausbildung infolge fehlender EBA-Zulassung (Inkrafttreten neuer Richtlinie) erforderlich und wurde angeordnet. Am Gleis 40 ist nunmehr eine bauartgleiche Rampe unter den geltenden Richtlinien herzustellen. Unter Berücksichtigung einer möglichen Nutzung wiederverwendbarer Bauteile aus den Rampen Gleis 31/32 entstehen dem AN Mehraufwendungen gegenüber der vertraglich vereinbarten Leistung. Es handelt sich um geänderte und zusätzliche Leistungen gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 und Abs. 6 für den AN. Diese Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig. MKA371-Im Zuge der Bauausführung war es erforderlich, die Weichenheizstation 3 in bauzeitlicher Lage provisorisch aufzustellen, um die betreffenden Bestandsweisen zum Beginn der Heizperiode 2023/2024 mit Energie zu versorgen. Gegenüber den vertraglich vereinbarten Leistungen des AN zur Aufstellung der Weichenheizstation 3 in Endlage, stellt die bauzeitliche Aufstellung einen Mehraufwand für den AN dar. Die erforderlichen elektrotechnischen Maßnahmen zur bauzeitlichen Aufstellung der Weichenheizstation 3 gehen über das vertraglich vereinbarte Bau-Soll des AN hinaus. MKA382-Für den vertraglich vereinbarten Abbruch des Gebäudes Bahnstraße 2 ist die Weichenheizeinrichtung zurückzubauen und nach Abschluss der Abbrucharbeiten wieder neu zu montieren. Die dazu erforderlichen Montageleistungen sowie die Zusammenhangsleistungen für die Wiederinbetriebnahme (Messungen, Prüfungen) stellen zusätzliche Leistungen für den AN dar, die in dessen vertragloch vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind.
7.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: MKA 431 - Trägerbohlwand Stützwand Bahnstraße MKA 313 -Zusätzliche Leistung aus Abnahmebegehung Bstg. 3-4 MKA 310 -Leitschiene an der BG 7 MKA 318 -Kabelaufsicht im Vorhaben für Jahresscheibe 2023 MKA 315 -Zusätzliche Leistung aus Abnahmebegehung Bstg. 5 MKA 362 - Herstellung zusätzliches ZIM Fundament Bstg. 3-4 MKA 283 - Geänderte Rampenausbildung am Gleis 40, 42 und 43 als Fortführung der 89. MKA MKA 371 - Prov. Aufstellung EWHA 3 Anteil EQOS A1-51 MKA 382 - LWHZ W65 Abbruch Bahnstraße 2 EQOS A1-52
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FS.EI-SO-B
Telefon: +49 35146125396
Fax: +49 69260913613
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BIEGE Umbau Knoten Gößnitz c/o Bickhardt Bau Thüringen GmbH
Registrierungsnummer: 40bca3b6-bd1b-4fa8-b5ce-fbf7acb00544
Postanschrift: Am Steinig 3
Stadt: Schwabhausen
Postleitzahl: 99869
Land, Gliederung (NUTS): Gotha (DEG0C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: NL Meerane / Niederlassungsleiter
Telefon: +49
Fax: +49 3764400336
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f8f5c022-fab5-432c-8f71-dadd80383660 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/06/2024 11:51:51 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 346376-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2024