Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Psychodiagnostische Testsysteme für das Zentrum für polizeipsycho-logische Dienste und Services (ZPD) an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)

344705-2024 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Psychodiagnostische Testsysteme für das Zentrum für polizeipsycho-logische Dienste und Services (ZPD) an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
OJ S 112/2024 11/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Psychodiagnostische Testsysteme für das Zentrum für polizeipsycho-logische Dienste und Services (ZPD) an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Beschreibung: Psychodiagnostische Testsysteme für das Zentrum für polizeipsychologische Dienste und Services (ZPD) an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) in drei Losen
Kennung des Verfahrens: 526063f1-03aa-4292-9cf9-14727575d28c
Interne Kennung: VG-3000-2024-0043
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 370 683,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 370 683,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021,(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nichtauf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.. (5) Der Auftragnehmer wird möglicherweise personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Für die Lose 1 bis 3 gilt: Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt: Preis 70 % Leistung (Kriterienkatalog) 30 % Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach der folgenden Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z = P x 70 % + L x 30 % wobei: Z - Kennzahl für die Angebots-Bewertung (4 Nachkommastellen) L - in der Bewertung der Leistung (Kriterienkatalog) erreichte Leistungspunkte (maximal 150 Leistungspunkte im Los 1, 180 Leistungspunkte im Los 2 und 115 Leistungspunkte im Los 3) P - auf Basis der Summe der jeweils niedrigsten Angebotspreise ermittelte Preispunkte (maximal 150 Preispunkte im Los 1, 180 Preispunkte im Los 2 und 115 Preispunkte im Los 3) Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Wert der Kennzahl Z. Bevor der Zuschlag erteilt werden kann, muss der Bieter durch eine verifizierende Teststellung nachweisen, dass er den Auftrag wie gefordert durchführen kann (s. Dokiment "Teststellung Los 1, Los 2, Los 3"). Zur Teststellung wird zunächst nur der für den Zuschlag in Betracht kommende Bieter eingeladen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Testsystem für Einstellungen in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
Beschreibung: Infrastrukturelle Voraussetzungen Server (1): DELL PowerEdge 330 DomainController + DHCP-Server Server (2): DELL PowerEdge 330 DB-Server auf virtualisiertem Server Serverbetriebssysteme:derzeit: Windows Server 2012 R2 geplant: mind. Windows Server 2016 Clients Administrationsplätze (2x): Fujitsu P758 (Ci/16GB/512GB) Betriebssystem: Windows 10 Professsional Clients (derzeit) Clients (70x): Fujitsu P720 Clientbetriebssystem: derzeit Windows 7 Professional Clients (zukünftig) Clients (70x): Fujitsu P758 (Ci5/16GB/512GB) Clientbetriebssystem: zukünftig Windows 10 Professional Bei Internettestungen werden die 70 Clients aus IT-Sicherheits- und Datenschutzgründen von den Servern getrennt. Die Funktion des DHCP-Servers wird dann über ein LINUX-Server (ipfire) realisiert. Die Clients sind mit Windows 10 ausgestattet und verfügen über einen aktuellen Chrome-, Edge- oder Firefox-Browser. Das Testsystem muss unter diesen Bedingungen im Browser betriebsfähig sein. Das Testsystem muss ohne weitere technische Voraussetzungen auf einem PC mit Windows 10 oder höher in einem aktuellen Chrome-, Edge- oder Firefox-Browser ohne zusätzliche lokale Softwareinstallationen betriebsfähig sein. Besondere Hardware (außer Tastatur, Maus, Kopfhörer) insbesondere auf Seiten der Bewerbenden an den Clients darf nicht erforderlich sein. Die Datenbank muss entweder eine Kapazität für ca. 8.000 Bewerbende mit jeweils etwa 5 Tests besitzen oder die Speicherung und Auslagerung dieser Datensätze mit allen im Testsystem vorliegenden Daten in eigenen, externen Dateien ermöglichen. Wünschenswert wäre die Anzeige der Auslastung und die zur Verfügung stehende Restkapazität der Datenbank im Testsystem. Für alle geforderten Testverfahren gilt zwingend, dass sie verantwortlich von Personen mit psychologischer Qualifikation (Diplom oder Master in Psychologie bzw. höhere Abschlüsse in Psychologie) entwickelt wurden, deutschsprachig sind, für gesunde Erwachsene konzipiert wurden und einsetzbar sind sowie über mindestens zwei verschiedene Normierungen aus dem deutschsprachigen Raum verfügen, die alters- und geschlechtsunspezifisch sind, ohne größere Einschränkungen in der Personalauswahl für die Zielgruppe junge Erwachsene eingesetzt werden können (bspw. bildungsspezifische Normen und/oder umfangreiche Gesamtnormen; Normen für bestimmte Berufsgruppen oder ähnlich eingegrenzte Kontexte gelten hier nicht) und über Stichprobengrößen mit mindestens 100 Personen verfügen. Die Testverfahren sind im Rahmen des Angebots im Dokument: "Portfolio-Aufstellung_Los 1, Los 2, Los 3" aufzuführen und den einzelnen Punkten zuzuordnen. Konzentrationstests Im Testportfolio müssen mindestens zwei unterschiedliche, unabhängige Aufgabengruppen oder Tests vorliegen, die die Konzentration erheben. Intelligenztests Im Testportfolio müssen mindestens zwei unterschiedliche Strukturtests vorliegen, die die Intelligenz getrennt in die Bereiche sprachliche, numerische und räumliche Intelligenz mit jeweils mindestens einer Aufgabengruppe erhebt. Im Testportfolio muss zudem mindestens ein Intelligenztest für Erwachsene vorliegen, der die Intelligenz eher im Sinne eines g-Faktors, im Sinne von deduktivem, induktivem oder schlussfolgerndem Denken, Analysefähigkeit, Reasoning o.ä. erhebt, ohne dabei auf spezifische Faktoren oder Strukturen wie sprachliche, numerische oder räumliche Intelligenz zurückzugreifen. Alle Intelligenztests müssen entweder pro Item oder Subtest eine klare Zeitbegrenzung haben, die den Bewerbenden in den Instruktionen mitgeteilt wird (alternativ muss es zumindest die Möglichkeit geben, eine Zeitbegrenzung durch den Nutzer einzustellen, die dann den Bewerbenden in den Instruktionen angezeigt wird). Alle Intelligenztests müssen für die Differenzierung im mittleren Intelligenzbereich geeignet sein. Für alle Intelligenztests müssen bildungsspezifische Normgruppen vorliegen. Rechtschreibungstest Im Testportfolio müssen mindestens zwei unterschiedliche Tests vorliegen, mit denen die Rechtschreibungsleistung erhoben werden kann. Beide Rechtschreibungstests müssen sich am aktuellen Sprachgebrauch und an den aktuellen Rechtschreibungsregeln orientieren. Für beide Rechtschreibungs-tests müssen bildungsspeifische Normen vorliegen. Bei beiden Rechtschreibungstests muss es eine für den Aufgabentyp geeignete Form der Zeit- bzw. Bearbeitungsbegrenzung geben (bspw. bei multiple-choice-Aufgaben eine Zeitbegrenzung oder bei Diktaten eine Wiedergabebegrenzung), die für die Bewerbenden in der Testoberfläche erkennbar ist. Persönlichkeitstests Im Testportfolio soll mindestens je ein Test vorliegen für die folgenden Persönlichkeitsmerkmale: a) Integrität (muss) b) Resilienz (wünschenswert) c) Kohärenzsinn (wünschenswert) d) Interkulturelle Kompetenz (wünschenswert) Alle Persönlichkeitstests müssen einen Ergebniswert mindestens konkret für das genannte Merkmal bzw. Konstrukt ausweisen, die Erhebung und Ausweisung von Subskalen ist wünschenswert. Sofern der Test inhaltlich gezielt für das unter a) bis d) benannte Konstrukt bzw. Merkmal entwickelt wurde, reicht der Nachweis einer Konstruktvalidität aus. Sofern der Test für andere Konstrukte entwickelt wurde und der Ergebniswert für das geforderte Konstrukt lediglich abgeleitet wird, so ist als Konstruktvalidität ein Nachweis einer ausreichend hohen Korrelation des Ergebnisses mit einem speziell für das unter a) bis d) gefragte Konstrukt entwickelten Test oder mit einem einschlägigen Kriterium für das unter a) bis d) gefragte Konstrukt erforderlich. (Siehe Datei "Leistungsbeschreibung")
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (maximal sechs Jahre).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 288 403,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 288 403,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021,(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Los 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 2.000 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 1" auf der Vergabeplattform). Los 2 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 500 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 2" auf der Vergabeplattform). Los 3 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 500 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 3" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Zahlreiche Auswahlverfahren - insbesondere die sehr umfangreichen und planbaren Verfahren, die etwa 80 % - 90 % des Bedarfs begründen - müssen über einen längeren Zeitraum vergleichbar sein bzw. gleich ablaufen. Dies soll exemplarisch am Auswahlverfahren von Bewerbenden für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst begründet werden, da dieses auch dasjenige ist, das alleine etwa 70 % des Bedarfs ausmacht: Die Einstellung erfolgt zu zwei Einstellungsterminen pro Jahr. Für jeden dieser Einstellungstermine werden über einen längeren Zeitraum Auswahlverfahren durchgeführt. Einzelne Auswahlverfahren werden bis zu zwei Jahre vor dem betreffenden Einstellungstermin durchgeführt, bspw. um Bewerbenden mit mittlerer Reife die Gelegenheit zu geben, aufgrund einer realistischen Jobperspektive die Möglichkeit zu eröffnen, gezielt für diesen Beruf eine (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Die Zahl und Häufigkeit der Auswahlverfahren steigt dann stetig an, bis in einem Zeitraum von 4 - 8 Monaten vor dem Einstellungstermin fast arbeitstäglich einzelne Auswahlverfahren durchgeführt werden. Auf der Basis dieser Auswahlverfahren wird zunächst eine Eignungsentscheidung pro Person getroffen sowie anschließend eine Rangreihung nach Ausmaß der Eignung gebildet, um dann zum Einstellungstermin nach Rangliste die freien Stellen zu besetzen. Sowohl die Eignungsentscheidung als auch die Rangreihung muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach immer nach den gleichen Kriterien erfolgen. Unter anderem sind dies die Ergebnisse der hier gegenständlichen Tests, die zu Beginn durchgeführt werden. Die Tests müssen folglich bei allen Auswahlverfahren für den gleichen Einstellungstermin dieselben bleiben. Ein Wechsel des Testsystems und der Tests erfordert daher entweder bei frühen Bewerbenden die Wiederholung von den Tests des Auswahlverfahrens kurz vor dem Einstellungstermin inklusive damit verbundener eventueller Änderungen der Eignungsentscheidung oder aber eine langfristige Planung bei der zu einem eventuellen Wechseltermin frühzeitig frühe Auswahlverfahren unterbunden werden. Insofern muss angestrebt werden, einen Wechsel in einer überschaubaren Häufigkeit einzukalkulieren. Aus dem gleichen Grund ist ein Wechsel des Testsystems (aufgrund einer neuen Ausschreibung) zeitlich gesehen überhaupt nur maximal zweimal pro Jahr möglich. Die geplanten Vertragslaufzeiten mit ihrer Ausgestaltung der automatischen Verlängerung um jeweils ein Jahr bringt eine planerische Flexibilität, die die Durchführung eines Wechsels der Testsysteme mit nur geringen Einschränkungen für die Bewerbenden als auch den Auftraggeber ermöglicht.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Testsystem für die spezielle Verwendung innerhalb des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
Beschreibung: Infrastrukturelle Voraussetzungen Das Testsystem muss ohne weitere technische Voraussetzungen auf einem PC mit Windows 10 oder höher in einem aktuellen Chrome-, Edge- oder Firefox-Browser ohne zusätzliche lokale Softwareinstallationen betriebsfähig sein. Besondere Hardware (außer Tastatur, Maus, Kopfhörer) insbesondere auf Seiten der Bewerbenden an den Clients darf nicht erforderlich sein. Die Datenbank muss entweder eine Kapazität für ca. 500 Bewerbende mit jeweils etwa 6 Tests besitzen oder die Speicherung und Auslagerung dieser Datensätze mit allen im Testsystem vorliegenden Daten in eigenen, externen Dateien ermöglichen. Für alle geforderten Testverfahren gilt zwingend, dass sie verantwortlich von Personen mit psychologischer Qualifikation (Diplom oder Master in Psychologie bzw. höhere Abschlüsse in Psychologie) entwickelt wurden, deutschsprachig sind, für gesunde Erwachsene konzipiert wurden und einsetzbar sind sowie über mindestens zwei verschiedene Normierungen aus dem deutschsprachigen Raum verfügen, die alters- und geschlechtsunspezifisch sind, ohne größere Einschränkungen in der Personalauswahl für die Zielgruppe junge Erwachsene eingesetzt werden können (bspw. bildungsspezifische Normen und/oder umfangreiche Gesamtnormen; Normen für bestimmte Berufsgruppen oder ähnlich eingegrenzte Kontexte gelten hier nicht) und über Stichprobengrößen mit mindestens 100 Personen verfügen. Die Testverfahren sind im Rahmen des Angebots im Dokument: "Portfolio-Aufstellung_Los 1, Los 2, Los 3" aufzuführen und den einzelnen Punkten zuzuordnen. Konzentrationstests Im Testportfolio müssen mindestens drei unterschiedliche, unabhängige Aufgabengruppen oder Tests vorliegen, die die Konzentration erheben. Merkfähigkeitstests Im Testportfolio müssen mindestens zwei unterschiedliche, unabhängige Aufgabengruppen oder Tests vorliegen, die die Merkfähigkeit erheben. Intelligenztests Im Testportfolio muss mindestens ein Strukturtest vorliegen, der die Intelligenz getrennt in die Bereiche sprachliche, numerische und räumliche Intelligenz mit jeweils mindestens zwei Aufgabengruppen erhebt. Im Testportfolio muss zudem mindestens ein Intelligenztest mit erkennbar anderen Aufgabentypen für Erwachsene vorliegen, die die Intelligenz eher im Sinne eines g-Faktors, im Sinne von deduktivem, induktivem oder schlussfolgerndem Denken, Analysefähigkeit, Reasoning, o.ä. erheben, ohne dabei auf spezifische Faktoren oder Strukturen wie sprachliche, numerische oder räumliche Intelligenz zurückzugreifen. Alle Intelligenztests müssen für die Differenzierung im mittleren Intelligenzbereich ausgelegt sein. Für beide Intelligenztests müssen bildungsspezifische Normgruppen vorliegen. Speziellere Testverfahren Wünschenswert darüber hinaus sind Tests, die gezielt für den Bereich der Diagnostik für die Personalauswahl oder Personalentwicklung in der Flugpsychologie entwickelt wurden. Persönlichkeitstests Im Testportfolio soll mindestens je ein Test vorliegen für die folgenden Persönlichkeitsmerkmale: a) BigFive (muss) b) Teamorientierung/Teamverhalten (muss) c) Stressbewältigung (muss) d) Integrität (wünschenswert) e) Resilienz (wünschenswert) f) Kohärenzsinn (wünschenswert) g) Ambiguitätstoleranz (wünschenswert) h) BigSix (wünschenswert) Alle Persönlichkeitstests müssen einen Ergebniswert mindestens konkret für das genannte Merkmal/Konstrukt bzw. für die Hauptskalen (a), c), h)) ausweisen, die Erhebung und Ausweisung von Subskalen ist wünschenswert. Sofern der Test inhaltlich gezielt für das unter a) bis h) benannte Konstrukt bzw. Merkmal entwickelt wurde, reicht der Nachweis einer Konstruktvalidität aus. Sofern der Test für andere Konstrukte entwickelt wurde und der Ergebniswert für das geforderte Konstrukt lediglich abgeleitet wird, so ist als Konstruktvalidität ein Nachweis einer ausreichend hohen Korrelation des Ergebnisses mit einem speziell für das unter a) bis h) gefragte Konstrukt entwickelten Test oder mit einem einschlägigen Kriterium für das unter a) bis h) gefragte Konstrukt erforderlich. (Siehe Datei "Leistungsbeschreibung")
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (maximal sechs Jahre).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 51 010,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 51 010,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021,(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Los 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 2.000 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 1" auf der Vergabeplattform). Los 2 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 500 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 2" auf der Vergabeplattform). Los 3 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 500 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 3" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Zahlreiche Auswahlverfahren - insbesondere die sehr umfangreichen und planbaren Verfahren, die etwa 80 % - 90 % des Bedarfs begründen - müssen über einen längeren Zeitraum vergleichbar sein bzw. gleich ablaufen. Dies soll exemplarisch am Auswahlverfahren von Bewerbenden für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst begründet werden, da dieses auch dasjenige ist, das alleine etwa 70 % des Bedarfs ausmacht: Die Einstellung erfolgt zu zwei Einstellungsterminen pro Jahr. Für jeden dieser Einstellungstermine werden über einen längeren Zeitraum Auswahlverfahren durchgeführt. Einzelne Auswahlverfahren werden bis zu zwei Jahre vor dem betreffenden Einstellungstermin durchgeführt, bspw. um Bewerbenden mit mittlerer Reife die Gelegenheit zu geben, aufgrund einer realistischen Jobperspektive die Möglichkeit zu eröffnen, gezielt für diesen Beruf eine (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Die Zahl und Häufigkeit der Auswahlverfahren steigt dann stetig an, bis in einem Zeitraum von 4 - 8 Monaten vor dem Einstellungstermin fast arbeitstäglich einzelne Auswahlverfahren durchgeführt werden. Auf der Basis dieser Auswahlverfahren wird zunächst eine Eignungsentscheidung pro Person getroffen sowie anschließend eine Rangreihung nach Ausmaß der Eignung gebildet, um dann zum Einstellungstermin nach Rangliste die freien Stellen zu besetzen. Sowohl die Eignungsentscheidung als auch die Rangreihung muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach immer nach den gleichen Kriterien erfolgen. Unter anderem sind dies die Ergebnisse der hier gegenständlichen Tests, die zu Beginn durchgeführt werden. Die Tests müssen folglich bei allen Auswahlverfahren für den gleichen Einstellungstermin dieselben bleiben. Ein Wechsel des Testsystems und der Tests erfordert daher entweder bei frühen Bewerbenden die Wiederholung von den Tests des Auswahlverfahrens kurz vor dem Einstellungstermin inklusive damit verbundener eventueller Änderungen der Eignungsentscheidung oder aber eine langfristige Planung bei der zu einem eventuellen Wechseltermin frühzeitig frühe Auswahlverfahren unterbunden werden. Insofern muss angestrebt werden, einen Wechsel in einer überschaubaren Häufigkeit einzukalkulieren. Aus dem gleichen Grund ist ein Wechsel des Testsystems (aufgrund einer neuen Ausschreibung) zeitlich gesehen überhaupt nur maximal zweimal pro Jahr möglich. Die geplanten Vertragslaufzeiten mit ihrer Ausgestaltung der automatischen Verlängerung um jeweils ein Jahr bringt eine planerische Flexibilität, die die Durchführung eines Wechsels der Testsysteme mit nur geringen Einschränkungen für die Bewerbenden als auch den Auftraggeber ermöglicht.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Testsystem für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst
Beschreibung: Infrastrukturelle Voraussetzungen Das Testsystem muss ohne weitere technische Voraussetzungen auf einem PC mit Windows 10 oder höher in einem aktuellen Chrome-, Edge- oder Firefox-Browser ohne zusätzliche lokale Softwareinstallationen betriebsfähig sein. Besondere Hardware (außer Tastatur, Maus, Kopfhörer) insbesondere auf Seiten der Bewerbenden an den Clients darf nicht erforderlich sein. Die Datenbank muss entweder eine Kapazität für ca. 500 Bewerbende mit jeweils etwa 6 Tests besitzen oder die Speicherung und Auslagerung dieser Datensätze mit allen im Testsystem vorliegenden Daten in eigenen, externen Dateien ermöglichen. Für alle geforderten Testverfahren gilt zwingend, dass sie verantwortlich von Personen mit psychologischer Qualifikation (Diplom oder Master in Psychologie bzw. höhere Abschlüsse in Psychologie) entwickelt wurden, deutschsprachig sind, für gesunde Erwachsene konzipiert wurden und einsetzbar sind sowie über mindestens zwei verschiedene Normierungen aus dem deutschsprachigen Raum verfügen, die alters- und geschlechtsunspezifisch sind, ohne größere Einschränkungen in der Personalauswahl für die Zielgruppe junge Erwachsene eingesetzt werden können (bspw. bildungsspezifische Normen und/oder umfangreiche Gesamtnormen; Normen für bestimmte Berufsgruppen oder ähnlich eingegrenzte Kontexte gelten hier nicht) und über Stichprobengrößen mit mindestens 100 Personen verfügen. Die Testverfahren sind im Rahmen des Angebots im Dokument: "Portfolio-Aufstellung_Los 1, Los 2, Los 3" aufzuführen und den einzelnen Punkten zuzuordnen. Konzentrationstests Im Testportfolio müssen mindestens zwei unterschiedliche, unabhängige Aufgabengruppen oder Tests vorliegen, die die Konzentration erheben. Merkfähigkeitstests Im Testportfolio müssen mindestens zwei unterschiedliche, unabhängige Aufgabengruppen oder Tests vorliegen, die die Merkfähigkeit erheben. Intelligenztests Im Testportfolio müssen mindestens zwei unterschiedliche Strukturtests vorliegen, die die Intelligenz getrennt in die Bereiche sprachliche, numerische und räumliche Intelligenz. Mindestens einer der beiden Tests erhebt die Bereiche sprachliche, numerische und räumliche Intelligenz mit mindestens zwei Aufgabengruppen. Im Testportfolio müssen zudem mindestens vier unterschiedliche Intelligenztests mit mindestens vier erkennbar unterschiedlichen Bearbeitungs- bzw. Aufgabentypen für Erwachsene vorliegen, die die Intelligenz eher im Sinne eines g-Faktors, im Sinne von deduktivem, induktivem oder schlussfolgerndem Denken, Analysefähigkeit, Reasoning, o.ä. erheben, ohne dabei auf spezifische Faktoren oder Strukturen wie sprachliche, numerische oder räumliche Intelligenz zurückzugreifen. Alle Intelligenztests müssen entweder pro Item oder Subtest eine klare Zeitbegrenzung haben, die den Bewerbenden in den Instruktionen mitgeteilt wird (alternativ muss es zumindest die Möglichkeit geben, eine Zeitbegrenzung durch den Nutzer einzustellen, die dann den Bewerbenden in den Instruktionen angezeigt wird). Alle Intelligenztests müssen für die Differenzierung im mittleren Intelligenzbereich ausgelegt sein. Mindestens zwei Tests für Intelligenz im Sinne eines g-Faktors wie oben beschrieben müssen für eine Differenzierung im höheren Intelligenzbereich geeignet sein. Für alle Intelligenztests müssen bildungsspezifische Normgruppen vorliegen. Für mindestens einen Test zur Intelligenzstruktur und zwei Tests zur Intelligenz im Sinne eines g-Faktors wie oben beschrieben müssen Normierungsstichproben von Fach-Hochschulabsolventen vorliegen. Speziellere Testverfahren Wünschenswert darüber hinaus sind Tests, die gezielt für den Bereich der Diagnostik von Hochbegabung im Bereich der kognitiven Fähigkeiten bei jungen Erwachsenen entwickelt wurden. Persönlichkeitstests Im Testportfolio soll mindestens je ein Test vorliegen für die folgenden Persönlichkeitsmerkmale: a) Führungsverhalten (wünschenswert) Alle Persönlichkeitstests müssen einen Ergebniswert mindestens konkret für das genannte Merkmal/Konstrukt bzw. für die Hauptskalen a) ausweisen, die Erhebung und Ausweisung von Subskalen ist wünschenswert. Sofern der Test inhaltlich gezielt für das unter a) benannte Konstrukt bzw. Merkmal entwickelt wurde, reicht der Nachweis einer Konstruktvalidität aus. Sofern der Test für andere Konstrukte entwickelt wurde und der Ergebniswert für das geforderte Konstrukt lediglich abgeleitet wird, so ist als Konstruktvalidität ein Nachweis einer ausreichend hohen Korrelation des Ergebnisses mit einem speziell für das unter a) gefragte Konstrukt entwickelten Test oder mit einem einschlägigen Kriterium für das unter a) gefragte Konstrukt erforderlich. (Siehe Datei "Leistungsbeschreibung")
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (maximal sechs Jahre).
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 31 270,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 31 270,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021,(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nichtauf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Los 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 2.000 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 1" auf der Vergabeplattform). Los 2 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 500 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 2" auf der Vergabeplattform). Los 3 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. •Art: Bereitstellung eines psychodiagnostischen Testsystems ("System zur computerbasierten Durchführung und Auswertung psychologischer und eignungsdiagnostischer Testverfahren") •Umfang: Mindestens 500 durchgeführte Tests pro Jahr (Datei "Referenzen_Los 3" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterienkatalog
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Zahlreiche Auswahlverfahren - insbesondere die sehr umfangreichen und planbaren Verfahren, die etwa 80 % - 90 % des Bedarfs begründen - müssen über einen längeren Zeitraum vergleichbar sein bzw. gleich ablaufen. Dies soll exemplarisch am Auswahlverfahren von Bewerbenden für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst begründet werden, da dieses auch dasjenige ist, das alleine etwa 70 % des Bedarfs ausmacht: Die Einstellung erfolgt zu zwei Einstellungsterminen pro Jahr. Für jeden dieser Einstellungstermine werden über einen längeren Zeitraum Auswahlverfahren durchgeführt. Einzelne Auswahlverfahren werden bis zu zwei Jahre vor dem betreffenden Einstellungstermin durchgeführt, bspw. um Bewerbenden mit mittlerer Reife die Gelegenheit zu geben, aufgrund einer realistischen Jobperspektive die Möglichkeit zu eröffnen, gezielt für diesen Beruf eine (Fach-)Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Die Zahl und Häufigkeit der Auswahlverfahren steigt dann stetig an, bis in einem Zeitraum von 4 - 8 Monaten vor dem Einstellungstermin fast arbeitstäglich einzelne Auswahlverfahren durchgeführt werden. Auf der Basis dieser Auswahlverfahren wird zunächst eine Eignungsentscheidung pro Person getroffen sowie anschließend eine Rangreihung nach Ausmaß der Eignung gebildet, um dann zum Einstellungstermin nach Rangliste die freien Stellen zu besetzen. Sowohl die Eignungsentscheidung als auch die Rangreihung muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach immer nach den gleichen Kriterien erfolgen. Unter anderem sind dies die Ergebnisse der hier gegenständlichen Tests, die zu Beginn durchgeführt werden. Die Tests müssen folglich bei allen Auswahlverfahren für den gleichen Einstellungstermin dieselben bleiben. Ein Wechsel des Testsystems und der Tests erfordert daher entweder bei frühen Bewerbenden die Wiederholung von den Tests des Auswahlverfahrens kurz vor dem Einstellungstermin inklusive damit verbundener eventueller Änderungen der Eignungsentscheidung oder aber eine langfristige Planung bei der zu einem eventuellen Wechseltermin frühzeitig frühe Auswahlverfahren unterbunden werden. Insofern muss angestrebt werden, einen Wechsel in einer überschaubaren Häufigkeit einzukalkulieren. Aus dem gleichen Grund ist ein Wechsel des Testsystems (aufgrund einer neuen Ausschreibung) zeitlich gesehen überhaupt nur maximal zweimal pro Jahr möglich. Die geplanten Vertragslaufzeiten mit ihrer Ausgestaltung der automatischen Verlängerung um jeweils ein Jahr bringt eine planerische Flexibilität, die die Durchführung eines Wechsels der Testsysteme mit nur geringen Einschränkungen für die Bewerbenden als auch den Auftraggeber ermöglicht.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6113400
Fax: +49 6113401150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9a0b4e5c-6582-408d-a1bd-1ddce91c1078-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Beschreibung: Die Angebotsfrist wird bis zumn 05.07.2024, 10:00 Uhr verlängert.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: ORG-7001
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7ceacc0f-9474-467a-bc07-6f80661b0fce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2024 10:58:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 344705-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/06/2024

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