Deutschland – Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung – ZKJF gGmbH - Losweise Vergabe von Betreuungsleistungen an verschiedenen Grundschulen

331282-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung – ZKJF gGmbH - Losweise Vergabe von Betreuungsleistungen an verschiedenen Grundschulen
OJ S 108/2024 05/06/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ZKJF gGmbH - Losweise Vergabe von Betreuungsleistungen an verschiedenen Grundschulen
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025.
Kennung des Verfahrens: 12902ad7-758d-4459-a488-640b30865765
Interne Kennung: 60845-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Main-Kinzig-Kreis  
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SHSF4
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Grundschule Biebergemünd-Wirtheim
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grundschule Biebergemünd-Wirtheim Schulstraße 8 
Stadt: Biebergemünd-Wirtheim
Postleitzahl: 63599
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Grundschule Erlensee-Rückingen
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grundschule Erlensee-Rückingen Brückenstraße 38 
Stadt: Erlensee-Rückingen
Postleitzahl: 63526
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Schule am Eulenhof Erlensee
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schule am Eulenhof Erlensee Langendiebacher Straße 35 
Stadt: Erlensee-Rückingen
Postleitzahl: 63526
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Geschwister-Scholl-Schule Großkrotzenburg
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Geschwister-Scholl-Schule Großkrotzenburg Schulstraße 12 
Stadt: Großkrotzenburg
Postleitzahl: 63538
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Alte Dorfschule Hasselroth-Gondsroth
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Alte Dorfschule Hasselroth-Gondsroth Schulstraße 14 
Stadt: Hasselroth-Gondsroth
Postleitzahl: 63594
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Jossatalschule Joßgrund
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Jossatalschule Joßgrund Schulstraße 12-14 
Stadt: Jossgrund-Oberndorf
Postleitzahl: 63637
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Fritz-Schubert-Schule Maintal-Hochstadt
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Fritz-Schubert-Schule Maintal-Hochstadt Bücherweg 19 
Stadt: Maintal-Hochstadt
Postleitzahl: 63477
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Grundschule Paul-Maar-Schule Nidderau-Eichen
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grundschule Paul-Maar-Schule Nidderau-Eichen Schulstraße 7 
Stadt: Nidderau-Eichen
Postleitzahl: 61130
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Grundschule Schlüchtern-Herolz
Beschreibung: Losweise Vergabe der Übernahme der Trägerschaft für die Betreuung von Grundschulkindern im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" für neun Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis (im Weiteren: "MKK") ab dem Schuljahr 2024/2025. Die Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH (kurz: "ZKJF gGmbH") ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft des MKK. Die ZKJF gGmbH ist eine staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Sie ist auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen im MKK tätig, insbesondere in den Bereichen der Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, sozialpädagogischen Familienhilfe und Einzelfallhilfe, der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Tageskurs und in der "betreuten Wohnform", sowie der Umsetzung und Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztagsprogramms des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag". Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung handelt die ZKJF gGmbH nicht in ihrer Funktion als staatlich anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe, sondern gemäß Beauftragung vom 28.09.2018 im Auftrag des Schulträgers, hier des Kreisausschusses des MKK. Seit dieser Beauftragung ist die ZKJF gGmbH für den Aufbau und die Umsetzung des "Paktes für den Ganztag" an Grundschulen im MKK (mit-)verantwortlich. Die ZKJF gGmbH nimmt dabei nicht Maßnahmen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wahr, sondern übt Maßnahmen bzw. aus, die sich nach den Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) richten. Im "Pakt für den Ganztag" übernehmen Land und Schulträger gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den "Pakt für den Ganztag" aufgenommen werden. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von entsprechenden Betreuungsleistungen an neun verschiedenen Grundschulen im Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des vorgenannten Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2024/2025. Losübergreifender Gegenstand der Auftragsvergabe ist: a) Bildungs- und Betreuungsangebote Der Betreuungsträger bietet mit seinem Personal in Kooperation mit dem Schulpersonal die für die Ganztagsbetreuung erforderlichen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Der Betreuungsträger handelt hierzu im Rahmen des Ganztagskonzeptes der jeweiligen Grundschule sowie der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Es sind Bildungs- und Betreuungsangebote für das Modul 1 von 7:30-15:00 Uhr und für das Modul 2 von 7:30-17:00 Uhr anzubieten. b) Ferienbetreuung (für mindestens acht Ferienwochen im Jahr) Die Kernbetreuungszeit in den Ferien soll an mindestens acht Stunden täglich abgebildet werden. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt eines erfolgreich abgeschlossenen Antragsverfahrens der antragstellenden Schulen, endend mit den erforderlichen Zustimmungserlassen des Hessischen Kultusministeriums (liegen voraussichtlich im Mai/Juni 2024 vor). Zudem steht die Ausschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Land Hessen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid erlässt, vgl. § 4 des Kooperationsvertrages. Die Ausschreibung steht damit unter Finanzierungsvorbehalt.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312000 Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, 75200000 Kommunale Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Grundschule Schlüchtern-Herolz Brückenauer Straße 85 
Stadt: Schlüchtern-Herolz
Postleitzahl: 36381
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige Verlängerungsoption der Auftraggeberin um jeweils ein weiteres Schuljahr je Los. Maximal kann daher je Los eine Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren erreicht werden. Den Parteien steht für den Fall, dass der Zustimmungserlass des Hessischen Kultusministeriums nicht erteilt wird oder die finanziellen Zuwendungen vonseiten des Landes bzw. des MKK nicht gewährt werden, ein Sonderkündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts
Beschreibung: Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in: a) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 1 (20 %) b) Höhe des zu erhebenden Betreuungsentgelts für Modul 2 (40 %)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Personalkonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Güte des Betreuungskonzeptes
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 155 ff. GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kaleidoskop e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Kaleidoskop e.V.
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kaleidoskop e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Kaleidoskop e.V.
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Kaleidoskop e.V.
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Kaleidoskop e.V.
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG
Datum des Vertragsabschlusses: 21/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Förderverein GS Herolz
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Wert des Ergebnisses: Nicht veröffentlicht 
Begründungscode: eo-int
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angabe unter Abschnitt 6.1.2. "Wert des Ergebnisses" ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 03/06/2034
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Förderverein GS Herolz
Datum des Vertragsabschlusses: 16/05/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig gGmbH
Registrierungsnummer: HRB 96493
Postanschrift: Dörnigheimer Straße 1  
Stadt: Hanau
Postleitzahl: 63452
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69 170000154
Fax: +49 69 17000027
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Registrierungsnummer: PR 1281
Postanschrift: Ulmenstraße 30  
Stadt: Frankfurt a.M.
Postleitzahl: 60325
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 69170000-154
Fax: +49 69170000-27
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1 - 3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 6151 125816
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: DiGuLa Die Gute Laune gemeinnützige UG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: 3525055340
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 31  
Stadt: Langenselbold
Postleitzahl: 63505
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Telefon: 06184 2057596
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0003 LOT-0007 LOT-0009
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Kaleidoskop e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: VR 13461
Postanschrift: Berner Str.109  
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60437
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069-95908816
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0004 LOT-0005 LOT-0008
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Förderverein GS Herolz
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: micro
Postanschrift: Brückenauer Strasse 85  
Stadt: Schlüchtern
Postleitzahl: 36381
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
E-Mail: fv-gsh@web.de
Telefon: 015144685092
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0010
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f016fbc-59a2-451d-b68f-07cfa15481e5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2024 12:48:36 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 331282-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 108/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2024

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