5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit, 79342000 Marketing, 79413000 Marketing-Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt am 01.07.2024 und endet am 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die AOK Hessen ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind 2 Verlängerungen möglich. Eine Vertragslaufzeit von vier Jahren wird nicht überschritten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Vgl. hierzu Bewertungskriterium 1.7 für Los 1 bis 4 (Anlage II 07a bis II 07d der Bewerbungsbedingungen II: Nachhaltigkeit liegt nachweisbar vor. Das Unternehmen hat Inhalte zu Nachhaltigkeitsmanagements im Unternehmen veröffentlicht (z.B. Webpräsenz, Pressemitteilung o.ä.). Dazu zählen z.B. Umweltprojekte, Erfassung der CO2 Emission im Unternehmen. [...] Des Weiteren wird nach dem Leitfaden für gesellschaftliche Verantwortung gehandelt, Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen (ISO 26000).
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Vgl. hierzu Bewertungskriterium 1.7 für Los 1 bis 4 (Anlage II 07a bis II 07d der Bewerbungsbedingungen II: "Nachhaltigkeit liegt nachweisbar vor. [...] Darüber hinaus bietet das Unternehmen auch Gesundheits-/und Präventionsangebote für Mitarbeiter an. Des Weiteren wird nach dem Leitfaden für gesellschaftliche Verantwortung gehandelt, Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen (ISO 26000).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: "Einzelpreise bzw. Stundensätze in EUR exkl. Ust. (netto) "
Beschreibung: Level 1: z.B. CEO, CCO, CFO, COO, Chief of Programmatic, Chief Data Officer, Chief Digital Transformation Officer, Geschäftsführer; Level 2: z.B. Group Account Director, Head of SEO, Head of Paid Search,Head of Media, Head of Planning, Head of Data, Head of Performance, Head of AI/Voice Applications, Head of Performance, Head of Yield Management, Group Head Ad Management and Ad Technology, Head of Digital Transformation; Level 3: z.B. Account Director, Project Director, SEO Director, Paid Search Director, Paid Media Director, Planning Director, Director Data Science, Head of Data, Head of Performance, Head of Social, Director Influencer Marketing, Director Programmatic, Director Ad Technology, Director Ad Management, Director Digital Transformation, Senior Projektmanager; Level 4: z.B. Senior Account Manager, Senior Project Manager, Paid Search Senior Manager, Senior SEO Consultant, Paid Media Senior Manager, Senior Media Planner, Programmagic Manager, Trading Desk Manager, Senior Data Analyst, Senior Ad Technology Manager, Senior Campaign Manager, Senior Ad Manager, Senior Manager Digital Transformation ,Senior AI/ Voice Interface Manager, Projektmanager; Level 5: z.B. Account Manager, Project Manager, SEO Manager, Paid Search Manager, Paid Media Planner, Paid Media Manager, Campaign Manager, Data Intelligence Manager, Trading Desk Manager; Level 6: z.B. SEO Analyst, SEO Content Producer/Copy Writer, Paid Search Analyst, Paid Media Analyst, Reporting Manager, Ad Manager, Analyst, Junior Programmatic Manager, Junior Projektmanager
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 1
Beschreibung: Gesamteindruck Vorstellung Agentur und Team
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2.2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 1
Beschreibung: Kernteam: AOK lernt Team kennen, dass später auch für die AOK tätig sein wird
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2.2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 1
Beschreibung: Präsentation der Pitchaufgabe(n)ergebnisse
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 2.2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 1
Beschreibung: Personelle und organisatorische Aufstellung für die beschriebenen Anforderungen und Aufgaben
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1.65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 1
Beschreibung: Zusammenarbeit mit anderen Agenturen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 1.65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 1
Beschreibung: Drittanbieter/Freelancer sowie deren organisatorische Einbindung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0.55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 1
Beschreibung: Nachhaltigkeit im Unternehmen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 0.55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 2
Beschreibung: Strategiekompetenz
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 11
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 2
Beschreibung: Beratungskompetenz
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8.25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 3
Beschreibung: Leadmanagement und Customer Experience Management
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 11
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 3
Beschreibung: Crossmediale innovative Mediaplanung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 8.25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Pitch-Aufgabe 3
Beschreibung: Mediaanalyse
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5.5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen