1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Leasing von IT-Hardware für das Land Hessen
Beschreibung: Leasing von IT-Hardware für das Land Hesse
Kennung des Verfahrens: 0c1b88c5-9148-4bca-ad16-5683d614fd77
Interne Kennung: VG-3000-2024-0026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Hünfeld
Stadt: Hünfeld
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainz
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FITKO
Stadt: Frankfurt
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 27 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB") Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Leistungspunkte / Preispunkte Es wurde ein Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Preis Der Gesamtpreis (brutto) ergibt sich aus der Gesamtsumme der Leasingraten inkl. Verlängerung der Leasinglaufzeit um 6 Monate und 12 Monate bei jeweils 2,5% der Geräte und einer Übernahme von 2,5% der Geräte am Ende der Leasinglaufzeit zum Restwert sowie zusätzlicher Datenlöschung von zur Aussonderung vorgesehenen Geräten. Leistung Jeder Bieter hat mit seinem Angebot einen Kriterienkatalog einzureichen Hierbei können maximal 5.000 Punkte erreicht werden. Details zur konkreten Bewertung und Berechnung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Leasing von IT-Hardware für das Land Hessen
Beschreibung: Mit dieser Ausschreibung soll der gesamte Bedarf des Landes Hessen, IT-Hardware (ausgenommen Hessen PC) zu leasen, abgedeckt werden. Die zu leasenden IT-Geräte werden im Folgenden auch "Leasingobjekte" genannt. Mit der gegenständlichen Ausschreibung sollen von dem Auftragnehmer die Leistungen eines Leasinggebers im Leasingmodell beschafft werden. Dies umfasst nicht die Beschaffung von IT-Hardware selbst. Die zu leasende IT-Hardware wurde bzw. wird über andere Beschaffungsvorhaben abgedeckt. Die entsprechend beschaffte IT-Hardware soll von dem Auftragnehmer abgenommen und an die HZD verleast werden. Neben z.B. PCs, Notebooks, Tablets, Monitoren, Druckern, Plottern, Scannern und Servern kann es sich bei den Leasingobjekten auch um SAN-Komponenten, aktive Netzwerk-Komponenten oder unterbrechungsfreie Stromversorgungen etc. handeln. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages - mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, d.h. maximal vier Jahre - über das Leasing von: - IT-Hardware, mit der Informationstechnik betrieben oder unterstützt wird, inklusive zertifizierter Datenlöschung - bei Leasing-Laufzeiten der Einzelabrufe zwischen zwei, drei, vier und fünf Jahren mit einer jeweils einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von sechs oder zwölf Monaten - sowie der Möglichkeit, Geräte nach Ablauf der Leasinglaufzeit zum Restwert zu übernehmen und - der Möglichkeit, Festplatten außerhalb des Leasings zertifiziert zu löschen. Die Geräte-Typen und die geschätzten Mengen können nicht zugesagt werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht weder für die Geräte-Typen noch für die jeweiligen Mengen. Laufzeit des Leasings Mit der vorliegenden Ausschreibung werden Leasinglaufzeiten von zwei, drei, vier oder fünf Jahren gefordert: - jeweils eine Verlängerung des Leasingzeitraums um jeweils einmalig weitere sechs oder zwölf Monate. - Dem jeweiligen Leasingschein/Mietschein können während des Leasingzeitraums beliebig viele Geräte hinzugefügt werden. Zur Berechnung dieser neuen Leasingfaktoren wird zwischen Leasingzeiträumen von 3 Monaten bis 60 Monaten interpoliert. In den Finanzierungskosten des Leasings sind enthalten: - Kosten des Leasinggebers für mit den Geräten verleaste OEM-Betriebssystem- Software. - Roll-back - Zertifizierte Datenlöschung - Ein zentraler Ansprechpartner für die HZD Dienstleistungen Roll back Die Abholung der Leasinggeräte am Ende der Leasingzeit vom jeweiligen Arbeitsplatz des Personals der Dienststelle oder von einer Sammelstelle pro Lieferort ist in den Leasingfaktoren enthalten. Zertifizierte Datenlöschung der geleasten Geräte Die Datenlöschung nach Rücknahme der Geräte durch den Leasinggeber ist eine wesentliche Leistung, die sicherheitsrelevant ist, da auf den Geräten auch sensible Daten z. B. der Polizei, der Justiz oder des Finanzbereichs gespeichert sein können. Es geht daher nicht alleine um die eigentliche technische Löschung der Daten, sondern auch um den davor liegenden Prozess der korrekten Abholung und des sicheren Transportes der Geräte, genauso wie den gesicherten Zugang zu den "Löschstraßen" sowie die Schulung des damit befassten Personals. Der Datenlöschungsprozess muss durch eine unabhängige und geeignete Organisation/Institution zertifiziert sein. Der Auftraggeber behält sich während der Vertragsausführung vor, sich die Zertifizierung jederzeit in Kopie vorlegen zu lassen. Die Zertifizierung ist vom Auftragnehmer über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Der Datenlöschungsprozess muss mindestens die folgenden Leistungen beinhalten: 1. Erfassung der Geräte beim Kunden - Die Erfassung der Geräte-Seriennummern beim Kunden vor Ort. 2. Transport - Transport in verplombten Behältern. - Erstellung eines Ausdrucks mit allen erfassten Geräten, die Festplatten enthalten. Bei den TFT-Monitoren muss nur die Anzahl erfasst und dokumentiert werden. - Verbringung der Geräte auf direktem Weg zur Lagerstätte. - Begleitung des Transports durch mindestens zwei Personen, wobei eine Person immer beim Transportfahrzeug bleibt. 3. Wareneingang und Erfassung der Geräte an der gesicherten Lagerstätte - Überprüfung der Plombennummer - Verbringung der Geräte direkt in einen gesicherten Bereich 4. Optische Überprüfung bei PCs und Servern - Visuelle Prüfung, wie viele Festplatten im Gerät eingebaut sind. 5. Prüfung CD- und Disketten-Laufwerke - Inhalt der Wechsellaufwerke prüfen und etwaige Datenträger entfernen. - Gefundene Datenträger vernichten 6. Überschreiben der Festplatte - Mindestens zweimal mit Zufallsdaten überschreiben. 7. Prüfung des Überschreibvorgangs - Verifizierung des Überschreibvorgangs. 8. Dokumentation des Löschvorgangs 9. Sonderbehandlung nicht überschreibbarer Festplatten - Defekte bzw. nicht überschreibbare Datenträger müssen so physisch zerstört werden, dass eine Rekonstruktion der Daten nach dem Stand der Technik nicht mehr möglich ist. 10. Auf Anforderung Versand von Löschungsinformationen an den Auftraggeber Zertifizierte Datenlöschung der ausgebuten Festplatten Ausgebaute Festplatten (HDD, SSD) müssen zertifiziert gelöscht oder physisch zerstört werden. Die behandelten Festplatten sind anschließend zu entsorgen. Löschen/Rücksetzen von BIOS Passwörtern Im Rahmen der Planung des Roll-Backs ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass gesetzte BIOS-Passwörter durch diesen vor einer Rückgabe des Leasinggeräts zurückgesetzt bzw. gelöscht werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Hünfeld
Stadt: Hünfeld
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainz
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FITKO
Stadt: Frankfurt
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 03/09/2024
Enddatum der Laufzeit: 02/09/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 27 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mindestanforderungen: Es muss mindestens je eine Referenz pro Anforderung (insgesamt mindestens drei Referenzen) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") angegeben werden. Anforderung 1: Roll-out von mindestens 250 geleasten PC, Notebooks oder Servern Anforderung 2: Roll-back von mindestens 250 geleasten PC, Notebooks oder Servern Anforderung 3: Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte (mindestens 250 geleaste PC, Notebooks oder Server) im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z.B. durch TÜV) Die Anforderungen 1, 2 und 3 können auch in einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren ("Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") nachgewiesen werden. Dann ist mindestens nur eine Referenz einzureichen. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: -
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1dfd03b3-d979-489d-9bf0-5337ed5a6d5e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2024 12:03:50 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 328780-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 107/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/06/2024