1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung am Standort Meteorologisches Observatorium Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Beschreibung: Unterhaltsreinigung am Standort Meteorologisches Observatorium Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung
Kennung des Verfahrens: 1f5b9b97-b18f-4e65-af84-b56663f89b2b
Interne Kennung: OV-53404j-24-CHR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterhaltsreinigung am Standort Meteorologisches Observatorium Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
Beschreibung: Unterhaltsreinigung am Standort Meteorologisches Observatorium Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: OV-53404j-24-CHR
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kennzahl für das Leistungs-Vergleichspreis-Verhältnis
Beschreibung: Beantwortung der Kriterien Die Leistungen sollen klar abgegrenzt werden. Richten Sie sich bitte nach den folgenden Regeln: Bietende sollen sich gemäß der vorgegebenen Gliederung und unter Beibehaltung der Nummerierung zu jeder Forderung äußern und nachvollziehbar beschreiben, ob und wie er die jeweilige Anforderung erfüllt. Ihre Antworten sollen sich dabei ausschließlich auf die angebotenen Leistungen beziehen. Es sind je nach Kriterium Erklärungen abzugeben, Daten und Nachweise einzureichen und insbesondere auch Abweichungen zu erläutern. Nutzen Sie die Antwortvorlagen und berücksichtigen Sie die dort angegebenen Hinweise. Die Antwortvorlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Auch wenn eine Forderung nicht erfüllt wird, haben die Bietenden das entsprechend zu vermerken. Wenn Nachweise gefordert werden, so sind diese zwingend mit dem Angebot einzureichen. Eine pauschale, thematische und inhaltlich unzureichende Antwort (z.B. „ja/nein“, „erfüllt“, „gewährleistet“ etc.) ohne Erläuterungen, Nachweise bzw. Angaben von Werten wird mit 0 Punkten bewertet. Unterlagen zur Leistungsbewertung werden nicht nachgefordert. Mindestpunktzahl Zur Absicherung einer Mindestqualität wird innerhalb der Leistungsbewertung eine Mindestpunktzahl festgelegt, die die Bietenden erreichen müssen, damit ihr Angebot bei der weiteren Wertung berücksichtigt wird. Für dieses Verfahren liegt die Untergrenze bei mindestens 60 % der maximal zu erreichenden Punktzahl (entspricht 60 von 100 Punkten). Das Unterschreiten der Mindestpunktzahl führt zum Ausschluss des Angebotes. 2. Berechnung Verhältnis Leistung-Vergleichspreis Nach der Feststellung der Leistungsbewertung (Ermittlung der Leistungspunkte) wird das Verhältnis aus Leistung und Vergleichspreis ermittelt, welches das Zuschlagskriterium zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes liefert. Die Leistung wird mit 70 % und der Vergleichspreis mit 30 % gewichtet. Die Kennzahl wird auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor ermittelt. Dabei wird die Leistungspunktzahl mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert und dann durch den mit dem Gewichtungsfaktor 30 multiplizierten Vergleichspreis dividiert. Multipliziert mit dem Skalierungsfaktor 100.000 ergibt sich die Kennzahl Z. Z = (L*70)/(V*30) * 100.000 Z = Kennzahl für das Leistungs-Vergleichspreis-Verhältnis L = Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes V = Vergleichspreis des jeweiligen Angebotes Die Kennzahl für das Leistungs-Vergleichspreis-Verhältnis (Z) wird auf 3 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag. Sofern bei mehreren Angeboten die Kennzahl bis auf die dritte Nachkommastelle identisch ist, erhält das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl den Zuschlag. Die bei der Berechnung der Vergleichspreise angesetzten Mengen von Regieleistungen, Optionen und Verbrauchmaterialien beruhen auf den Schätzungen für ein fiktives Leistungsjahr. Ein Anspruch auf Abruf der Optionen und Regieleistungen, sowie der angegebenen Menge an Verbrauchsmaterialen besteht jedoch im Auftragsfalle nicht. Bei den angemieteten Spendern handelt es sich um eine feste Abnahmemenge, welche sich während der Vertragslaufzeit nicht verändert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-0 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
Registrierungsnummer: 991-01769-82
Stadt: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
Land: Deutschland
Telefon: +496980620
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3602c5a-2343-4867-b42a-b4e96e436338 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 313672-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 102/2024
Datum der Veröffentlichung: 28/05/2024