1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Beschreibung: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Kennung des Verfahrens: e04096a4-7e85-49cd-bcd5-c79b6ce1a961
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221200 Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262311 Betonrohbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Beschreibung: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Interne Kennung: 015/S 169-308824
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 14TEl10205
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Beschreibung: „Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 14TEl10205 ARGE VE 30
Datum des Vertragsabschlusses: 30/11/2018
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: 14TEl10205
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 0,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Beschreibung: „Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 14TEl10205 ARGE VE 30
Datum des Vertragsabschlusses: 30/11/2018
7. Änderung
Abschnittskennung: 58087-2019
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: LÄ 168 - Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zur Integrierten Gesamtlösung München Hbf (IGL) vom Juni 2022 mussvor Beginn der Grundwasserabsenkungeine Feststellungdes Zustandes dreier Nachbargebäude im Umkreis des Münchener Hauptbahnhofes stattfinden.Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ XXX - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag des gegenwärtigen AN ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen. Des Weiteren stehen die Arbeiten in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Anlagen und der laufenden und zukünftigen Ausführung // LÄ 293 - Zur Sicherstellung der Durchführbarkeit des Tunnelvortriebs ERS sind zusätzliche Maßnahmen inkl. zusätzlicher Baubehelfe notwendig // LÄ 285 - Für den baulichen Anschluss der untertägig herzustellenden Anteile des Rettungsschacht 3 an den Erkundungs- und Rettungsstollen muss das Bauwerk geometrisch angepasst werden, sodass der Rettungsschacht an den Erkundungs- und Rettungsstollen baulich angeschlossen werden kann. Dazu wird der ursprünglich vorgesehenen Verbindungsstollen am Ende zu einer Schachtkopfkaverne aufgeweitet. Diese herzustellenden Bauwerke haben eine wesentlich größeren Querschnitt und reichen daher näher an die Schichtgrenze Quartär/Tertiär. Aufgrund dessen wurde vom tunnelbautechnischen Sachverständigen empfohlen den Vortrieb von der BE vorsichtshalber auf 1,5 bar Überdruck auszulegen. Für die höhere Druckstufe ist ein höherer Strombedarf notwendig. Um den Vortrieb durchgehend sicher auszuführen, wird daher eine redundante Stromversorgung für den Vortrieb ausgelegt auf den höheren Strombedarf vorgesehen. Aufgrund der Nachbarbebauung und der Emmissionssituation soll es keine Stromerzeugung vor Ort über Aggregate geben. // LÄ295 - Der gegenwärtige AN Bau ist mit der Planung und Ausführung der des Rettungsstollens am RS3 beauftragt. Die räumliche und sachliche Nähe zwischen Rettungsstollen RS3 und dem ERS, sowie die laufenden Ausführungsplanungen und baldigen Ausführungen machen es unmöglich, die Schnittstellen der Außenschale sowie des Innenausbaus des Rettungsstollens in Anbindung zum geplanten ERS unabhängig voneinander zu beplanen. Ein Wechsel des AN bzw. die Beauftragung eines separaten AN mit der Planung dieser Schnittstellenleistung ist daher aus technischen Gründen nicht möglich // LÄ185 - Die Arbeiten stehen in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang zu bereits installierten Kompionenten der Geomonitoringsysteme. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der genannten Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten führen. // LÄ 170 - Im Zuge der Herstellung der GW-Ableitung DN300 Stim Transittunnel des UG des Hbf Münchenist ein Angriffsweg der Feuerwehr mit einer Mindestbreite von 1,00m zu gewährleisten.Da diese in der ursprünglichen Planung nicht gegeben war, wurde eine Anpassung der Planung und damit einhergehend eineUmverlegung der Leitungen und die Herstellung eines Podestes als Übertritt notwendig. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen verloren.Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten der Herstellungder Leitungsverlegung im Tranittunnel des UG Hbf München. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistungwürde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ283 - Der Ausbau des Ölschachts stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da es aufgrund der beengten Platzverhältnisse unter Deckel zu massiven gegenseitigen Behinderungen kommen würde. Eine Trennung der erforderlichen Leistungen wäre nur mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. schwer beherrschbaren Schnittstellen möglich. Dies wäre auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden. // LÄ 268 - Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zur Integrierten Gesamtlösung München Hbf (IGL) vom Juni 2022 mussvor Beginn der Grundwasserabsenkungeine Feststellungdes Zustandes dreier Nachbargebäude im Umkreis des Münchener Hauptbahnhofes stattfinden. Der Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leisungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am ZA. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs-und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. // LÄ7009 - Die Herstellung stützt sich auf Baustelleneinrichtungsflächen, die vertraglich bereits der Arge VE30 übergeben worden sind. Einem anderen AN hätten keine Flächen für Lagerung und Zufahrt zur Verfügung gestellt werden können, mithin wäre die Flächenbeistellung als auftraggerseitige Vertragspflicht bei Vergabe an einen anderen AN unerfüllbar gewesen. Die Beauftragung verbindet die Planung, Herstellung und den Betrieb der Brunnen. Die Vergabe an einen anderen AN hätte die Arge VE30, die die Wasserhaltung gesamtheitlich zu betreiben hat, um ihre Gewährleistungspflicht für den Erfolg der Wasserhaltung erleichtert//LÄ290 Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag ist aufgrund der daraus resultierenden Schnittstellenproblematik nicht möglich.
7.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0000
Beschreibung der Änderungen: LÄ 168 - Beweissicherung im Rahmen der IGL // LÄ XXX - Zur Sicherstellung der korrekten Aussführung der späteren Kompensationsinjektionen unter dem Bauwerk der U1/U2 am Hp Hbf München ist ein Probefeld, welches die Ausführung simuliert notwendig // LÄ 293 - Eine Trennung der erforderlichen Leistungen vom Hauptvertrag des gegenwärtigen AN ist aufgrund der Schnittstellensituation nicht möglich und würde bei der Ausführung zu nicht beherschbaren Schnittstellen mit nicht absehbaren Mehrkosten und Terminplanänderungen führen. Des Weiteren stehen die Arbeiten in untrennbarem zeitlichem, planerischem und räumlichen Zusammenhang mit den bereits hergestellten Anlagen und der laufenden und zukünftigen Ausführung // LÄ 285 - Die ergänzende Stromversorgung wird unmittelbar entlang der bestehenden, vom beauftragten AN errichteten Bauwasserableitung des Hauptbahnhofs (Vergabeeinheit 30.2) geführt. Aufgrund der schwierigen Abstimmungen mit den angrenzenden Eigentümern, sowie die Lage direkt an der Bestandsleitung ist eine Vergabe der Leistung an einen neuen AN sowohl wirtschaftlich als auch technisch nicht zielführend. // LÄ 295 - Für eine Änderung des Rettungskonzeptes wurde vom Bauherrn eine entsprechende Planänderung eingereicht, die u.a. eine geänderte geometrische Ausführung des RS3, die einen Anschluss des RS3 an einen möglichen Rettungsstollen zwischen den Verkehrstunnelröhren ermöglicht, beinhaltet und wozu am 22.12.2023 vom Eisenbahnbundesamt der Planfeststellungsbeschluss über die 6. Planänderung erlassen wurde. Für dieses geänderte Bauwerk muss für den Innenausbau eine geänderte Technische Bearbeitung durchgeführt werden // LÄ 185 - Zur Minimierung von Grenzwertüberschreitungen beim Monitoring des Schaltstegs während der Bautätigkeiten am RS3, soll ein Bauwerksthermometer zur Erfassung der Bauwerkstemperatur und der somit temperaturbedingten Deformation installiert werden. // LÄ 170 - Änderung Leitungsverlauf GW-Ableitung DN300 St // LÄ283 - Im Bereich des ZA wurde im Zuge des Rückbaus des Treppenhauses 22 ein unbekannter alter Ölschacht vorgefunden. Reste des Ölschachts befinden sich immer noch im Untergrund und müssen ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden. // LÄ 268 - Entfall BE-Fläche Bayerstr., Containerstellung BE-Fläche südl. Ladehof/ Ostgebäude Süd // LÄ 7009 - Die Brunnen sind technisch erforderlich, um den Wasserdruck im Bereich der unterirdischen Bahnsteige soweit zu reduzieren, daß ein bergmännischer Vortrieb unter Druckluftstützung möglich ist. // LÄ 290 - Mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) vom 22.11.22 zur Planänderung 3 (PÄ3) des PFA1 wurde Bau und Betrieb der Versickerungsanlage im Richelpark für die Bauwasserhaltungsmaßnahmen am Hp HBF genehmigt. Es ist während des Betriebs allerdings sicher zu stellen, dass die künstliche Grundwasseraufhöhung keine negativen Auswirkungen auf die naheliegende Bestandsbebauung hat. Um betriebsbegleitend sicher zu stellen, dass durch die Grundwasseraufhöhung keine Vernässung der tiefst liegenden und in den Baugrund einbindenden Gebäudeteile (Pumpensumpfschacht des Bunkers und südöstliche Außenmauer des Rundbaus der BZ) in der Richelstraße 1 erfolgt, muss ein Feuchte- und Nässemonitoring an den Innenseiten der Gebäudeteile erfolgen. //
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89130872585
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof
Registrierungsnummer: 23518806742
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0)69 7929-0
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: XX
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 28894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 697e9983-7976-48e8-b801-33ebcba532fd - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 309158-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 101/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/05/2024