1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: DZT-Knowledge Graph
Beschreibung: Qualitativ hochwertiger Knowledge Graph für den Deutschlandtourismus. Der geplante Vertragszeitraum mit der Firma Onlim läuft zum 31.05.2024 aus. In Anbetracht der beträchtlichen Investitionen an Zeit, Ressourcen und finanziellen Mitteln, die bereits in die Individualisierung und Implementierung dieser Software getätigt wurden, soll nun eine Vertragsverlängerung ohne erneute Vergabe der Software vorgenommen werden.
Kennung des Verfahrens: 387a4801-637c-497e-8a47-03ac56f65c83
Interne Kennung: 111395
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72222300 Informationstechnologiedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 132 (2) Nr.2 und (5) GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: DZT-Knowledge Graph
Beschreibung: Der geplante Vertragszeitraum mit der Firma Onlim läuft zum 31.05.2024 aus. In Anbetracht der beträchtlichen Investitionen an Zeit, Ressourcen und finanziellen Mitteln, die bereits in die Individualisierung und Implementierung dieser Software getätigt wurden, soll nun eine Vertragsverlängerung ohne erneute Vergabe der Software vorgenommen werden. Die Gründe für diese Entscheidung sind wie folgt: (1) Die aktuelle Softwarelösung wurde im Zuge der Projektumsetzung umfassend an die betrieblichen Abläufe und Anforderungen des Open Data- / Knowledge Graph Projektes angepasst. Eine erneute Vergabe würde bedeuten, dass das entwickelte Softwareprodukt mit den individuellen Anpassungen weitestgehend nicht weiter verwendet werden kann und erneut umgesetzt werden müsste, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Selbst die allgemeine Weiterentwicklung der Technik ermöglicht es nicht, dass die Softwarelösung inzwischen zu wesentlich günstigeren Konditionen erstellt werden kann. (2) Die aktuelle Softwarelösung entspricht in allen Belangen dem aktuellen technischen Stand bzw. ist mit Blick auf die Anforderungen an Wissensdatenbanken, die mit KI-Sprachmodellen interagieren, State of the Art. Die Verwendung von Knowledge Graphen mit großen Sprachmodellen (LLM) ist nach Ansicht der Fachexperten sinnvoll, da sie domänenspezifisches Wissen enthalten. Dieses Wissen wiederum kann z.B. über eine Konversationsschnittstelle genutzt werden, um Fragen ohne Halluzinationen zu beantworten. Der entsprechende technologische Ansatz heiß Graph RAG der laut Fachexperten, z.B. von Microsoft und Gartner, eine ideale Lösung für die Anpassung eines LLM an Ihre spezifischen Anforderungen einer Domaine, wie Tourismus, darstellt (siehe auch https://www.microsoft.com/enus/research/blog/graphrag-unlocking-llm-discovery-on-narrative-private-data/). (3) Umgekehrt ist es für einen neuen technischen Dienstleister, bezogen auf den Auftragswert für 3 Jahre + 1 Jahr Verlängerung, nicht realistisch ein konkurrenzfähiges Angebot zum bestehenden Dienstleister Onlim zu machen - sofern die Basissoftware in die Vergabe inkludiert ist. Zumal der Vertrag, auf Grund von wirtschaftlichen Aspekten, eine jährliche Kündigungsmöglichkeit enthält. Entsprechend sind mögliche Aufwände eines neuen Anbieters, die als Investitionskosten über die geplante Gesamtlaufzeit refinanziert werden sollen, mit deutlichem Risiko behaftet. (4) Hinzu kommt, dass für die erneute Erstellung und Anpassung der Software eine Projektlaufzeit von bis zu 18 Monaten eingeplant werden muss. Während dieser Zeit müsste ein Parallelbetrieb der alten Software inkl. der minimal notwendigen Entwicklungsmaßnahmen aufrecht erhalten werden. (5) Durch die Verlängerung des bestehenden Vertrags können wir zudem eine nahtlose Kontinuität in unseren betrieblichen Abläufen sicherstellen. Unsere Partner sind mit der aktuellen Software vertraut, was die Effizienz und Produktivität der bestehenden Prozesse unterstützt. Eine Umstellung auf eine neue Software könnte zu Unterbrechungen führen und zusätzliche Aufwände bei den Partnern erfordern. Angesichts dieser Überlegungen und im Interesse einer reibungslosen Fortführung unserer betrieblichen Abläufe soll der Vertrag für die Nutzung der aktuellen Software verlängert werden, ohne eine erneute Vergabe durchzuführen.
Interne Kennung: 111395
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72222300 Informationstechnologiedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 635853-2020
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Stelle für Rechtsbehelfs- /Nachprüfungsverfahren: Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)
Registrierungsnummer: 992-80252-73
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Beethovenstraße 69
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Onlim GmbH
Registrierungsnummer: ATU70013914
Postanschrift: Weintraubengasse 22
Stadt: Wien
Postleitzahl: A-1020
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9ba99518-ff5c-4972-9f2d-e282e69b2ec2 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 303246-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 99/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/05/2024