Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Vertrag über LoRaWAN Infrastrukturleistungen

292851-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Vertrag über LoRaWAN Infrastrukturleistungen
OJ S 96/2024 17/05/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertrag über LoRaWAN Infrastrukturleistungen
Beschreibung: Gegenstand der beabsichtigten Vergabe ist ein Vertrag über LoRaWAN Infrastrukturleistungen sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt am Main.
Kennung des Verfahrens: 3fc67b6b-ef17-497e-a1a3-be29a102183f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv  -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vertrag über LoRaWAN Infrastrukturleistungen
Beschreibung: Der Vertrag umfasst die Bereitstellung der gesamten LoRaWAN-Infrastruktur, also inkl. Bereitstellung, Betrieb und Wartung von Gateways, LNS, IoT-Plattform sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt am Main. Die Bereitstellung der LoRaWAN-Infrastruktur umfasst unter anderem auch den Ersatz defekter Hardware (z.B. Gateways, LNS, Zubehör) sowie die Überwachung, Fernwartung und Fernentstörung. Darüber hinaus die Durchführung der Netzplanung und Planung des technischen Aufbaus (Beurteilung der Standorteignung für einen möglichen Gateway Aufbau). Weitere Leistungen sind: • Unterstützung bei der Montage oder Koordination der Montage • Schließen der Gestattungsverträge für die Standorte • Betrieb und Bereitstellung des LNS und IoT-Plattform mit unbegrenzter Zahl an Nutzern • Service zum Einbinden von Sensoren in das Netzwerk • Individualentwicklungen (Parser und Apps) • Bereitstellung eines Stacks an Parsern für mindestens 100 Sensortypen • Überwachung der Gateways mit einem Gateway-Managementsystem • Netzwerkvermessungstool (Ermittlung der Netzwerkabdeckung anhand von realen Messdaten durch in Fahrzeuge verbaute Sensorik und Visualisierung der Netzabdeckung aufgrund realer Messdaten mit hohem Detailgrad (Anzahl, Entfernung und Signalqualität der Gateways in Reichweite je gesendetem Messpunkt)) o Leistungsumfang:  Bereitstellung Hardware für Netzvermessung inkl. Unterstützung bei der Montage  Webanwendung für die Auswertung und Darstellung der Netzabdeckung Die LNS und IoT Plattform muss folgende Voraussetzungen erfüllen: • Verwaltung der Sensoren und Sensordaten • Mandantenfähig • Benutzer und Rechteverwaltung • Hot- und Cold-Storage für die Sensordaten • Anbindung von nicht nur LoRaWAN-Sensorik möglich (unter anderem NB-IoT, Sigfox, …) • Schnittstellenmöglichkeiten
Interne Kennung: ekom21-2024-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Der Abschluss des Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in der Bekanntmachung angegebenen Datum um das heutige handelt, da technisch keine späteren Termine zugelassen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 120 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die von dem Auftraggeber vorgenommene Leistungsbestimmung basiert auf nachvollziehbaren, objektiven und auftragsbezogenen Gründen, die tatsächlich vorliegen. Für den Auftraggeber überwiegen die technischen und wirtschaftlichen Vorteile bei der Vergabe des Vertrages an den vorgesehenen Auftragnehmer. Gemäß § 119 GWB i.V.m. 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und Abs. 6 VgV darf ein Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, da aus technischen Gründen keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung vorhanden ist und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Das trifft hier zu. Der Auftraggeber hat festgestellt, dass die mit dem zu vergebenden Vertrag beabsichtigte Beschaffung nur von einem Unternehmen, dem in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer, ausgeführt werden kann. Lediglich das Unternehmen, welches in der Bekanntmachung benannt ist, ist in der Lage die LoRaWAN Infrastruktur mit redundanten Gateways über zwei unabhängige LNS (LoRaWAN Network Server) am Auftragsort zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen kann mindestens fünf Jahre Erfahrung im Betrieb eines LoRaWAN-Netzwerks von jeweils mehr als 100 Outdoor-Gateways nachweisen. Das Unternehmen kann mindestens fünf Jahre Expertise im Betrieb von marktüblicher Sensorik in einer Stückzahl von insgesamt über 8.000 Sensoren nachweisen. Das Unternehmen besitzt sowohl eine Zertifizierung für ISO 9001 Qualitätsmanagement als auch ISO 14001 Umweltmanagement. Deshalb wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11  
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Internetadresse: https://www.ekom21.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Mainova AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE114184034
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
E-Mail: info@mainova.de
Telefon: 069 800880000
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a2e63b40-c334-4a6f-bcc9-37acd498f22d  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 292851-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/05/2024

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