Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit – ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord; SiGeKo gem. BaustellV

264555-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit – ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord; SiGeKo gem. BaustellV
OJ S 87/2024 03/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord; SiGeKo gem. BaustellV
Beschreibung: Das Projekt ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord umfasst den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg. Dazu zählen der ca. 11km lange, zweiröhrige Pfaffensteigtunnel mit 23 Verbindungsbauwerken sowie die Anbindung des Tunnels an die bestehende Strecke 4860, mitsamt Maßnahmen zur Erhöhung der Geschwindigkeit auf bis zu 200km/h wie Trogbauwerke, Überwerfungsbauwerke und Stützwände. Vorliegende Unterlagen dienen der Vergabe der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination gem. BaustellV. während der Planungsphase (bis Ende 2025) und der Bau-/ Ausführungsphase (bis Ende 2032) als optionale Leistung.
Kennung des Verfahrens: e12de5fc-54c9-48d5-97da-6573542c1d9d
Interne Kennung: 24FEI73772
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Einhaltung von Sanktionen und Embargos: a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. c) Wir versichern, - dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, - dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält, - dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5,0 v.H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v.H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord; SiGeKo gem. BaustellV
Beschreibung: Das Projekt ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord umfasst den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg. Dazu zählen der ca. 11km lange, zweiröhrige Pfaffensteigtunnel mit 23 Verbindungsbauwerken sowie die Anbindung des Tunnels an die bestehende Strecke 4860, mitsamt Maßnahmen zur Erhöhung der Geschwindigkeit auf bis zu 200km/h wie Trogbauwerke, Überwerfungsbauwerke und Stützwände. Vorliegende Unterlagen dienen der Vergabe der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination gem. BaustellV. während der Planungsphase (bis Ende 2025) und der Bau-/ Ausführungsphase (bis Ende 2032) als optionale Leistung.
Interne Kennung: 6fea3bf8-5c51-4cef-9aa4-3c681cbf046d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 7
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Wahrnehmen von SiGeKo-Aufgaben während der Ausführungsphase des Bauvorhabens (nach § 3, Absatz 3 BaustellV in Verbindung mit Abschnitt 3.2 der RAB 30). Möglicher Leistungsbeginn: Anfang 2026 bis vsl. Ende 2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Nach erfolgreicher Qualifizierung werden den Bietern entsprechende Planunterlagen zur Verfügung gestellt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: KRITERIUM (1): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (2): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: KRITERIUM (3): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. KRITERIUM (4): Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. KRITERIUM (5): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (6): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. KRITERIUM (7): Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. KRITETIUM (8): Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. KRITERIUM (9): Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. KRITERIUM (10): Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). KRITERIUM (11): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (12): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (13): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. KRITERIUM (14): Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. KRITERIUM (15): Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: KRITERIUM (16): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination bei Infrastrukturprojekten in der Ausführungsphase mit einem Bauvolumen >100 Mio Euro innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2014). KRITERIUM (17): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination mit Arbeiten unter Tage im maschinellen oder bergmännischen Tunnelbau für ein Infrastrukturprojekt während der Vortriebs-, Beton- und Ausbauarbeiten. Tunnellänge mindestens 1000m. KRITERIUM (18): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination für Beton- oder Stahlarbeiten im Bereich Brückenbau. Spannweite der Brücke >10m. KRITERIUM (19): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination im Bereich Rück- und Neubau von Gleisanlagen im Bestand bei Eisenbahninfrastrukturanlagen unter Teil- oder Vollsperrung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2024 10:00:00 (UTC+2)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/06/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sofern seitens des Auftraggebers eine Finanzgarantie gefordert wird, ist diese im Verfahren unter „Zentrale Elemente des Verfahrens“ dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der zu benennende SiGeKo muss über die folgenden Erfahrungen verfügen: • Ausbildungsnachweis zum SiGeKo • Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo bei Infrastrukturprojekten. Nachweis anhand von Referenzen. • Nachweis einer Referenz der SiGe-Koordination für ein Tunnelbauprojekt im Infrastrukturbereich mit einer Tunnellänge von mindestens 1000m // «Die vorgenannten 3 Nachweise sind im Zuge des Teilnahmewettbewerbs zu erbringen. Bei Nichterfüllung der vorgenannten Bedingungen wird der Bewerber ausgeschlossen!»
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Fremdfinanzierung (Bund - BUV) 100%
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13  
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FEI-SW-G
Telefon: +49 71193319263
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0292551b-3e54-4a6d-8d4c-d89818fb4eea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 16:25:53 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 264555-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/05/2024

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