1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Monitoranlage Tagesklink
Beschreibung: Der Fachbereich "Operative Tagesklink" der GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH hat ein Patienten-Fernüberwachungssystem beschafft.
Kennung des Verfahrens: 1ec95b00-a7fd-47b5-80b8-bba7937d5a71
Interne Kennung: INVP-019-2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH August-Bebel-Str. 59
Stadt: Rüsselsheim
Postleitzahl: 65428
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 240 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y68HNJE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Monitoranlage Tagesklink
Beschreibung: Der Fachbereich "Operative Tagesklink" der GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH verfügt derzeit über einen veralteten Bestand an Patientenvital-Monitoring. Die Nutzungsdauer des auszutauschenden Monitorings beträgt zum großen Teil deutlich über 10 Jahre. Sie ist somit deutlich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren gemäß Afa-Tabelle und der Nutzungsdauer von 10 Jahren gemäß MTEC-Katalog. Eine Ersatzteilversorgung kann für diese Geräte nicht mehr sichergestellt werden, da viele Geräte/Anlage im Status End-of-Service beim Hersteller / autorisierten Händler geführt werden. Ebenso ist eine Aufrüstung der Software (Update und Upgrades) der Geräte/Anlagen im Fachbereich nicht mehr möglich. Eine Erneuerung und Modernisierung des Monitoring ist angezeigt, da der Betrieb langfristig nicht mehr sichergestellt ist, um schließlich auch die IT-Sicherheit zur gewährleisten. Damit der Fachbereich seine Aufgaben auch künftig reibungslos, entsprechend den neuen klinischen Anforderungen durchführen kann, müssen folgende Patientenvital-Monitore ausgetauscht werden, da diese nicht mehr wirtschaftlich instandgehalten werden können bzw. die Ersatzteilverfügbarkeit nicht mehr gewährleistet ist. Der Fachbereich verfügt heute über 18 Stück Patienten Monitoring Typ Dräger Infinity Gamma XL und eine Zentrale des Typs Dräger ICS Gen.2. Alle Monitore und die Zentrale müssen ersetzt und um vier weitere Monitore erweitert werden. Die verbleibenden Fachbereiche wie Anästhesie/Aufwachraum, Pädiatrie; innere Medizin und die Intensivmedizin verfügen derzeit nahezu ausschließlich über das Patientenmonitoring des Typs Dräger Infinity Delta/Delta XL und das hochmoderne Patientenmonitoring des Typs Infinity(R) Acute Care System (IACS) der Firma Dräger. Die Anzahl des verbleibenden Patientenmonitoring beträgt über 85 Einheiten zuzüglich weiterer Funktionsmodule, Zentralen und Gatewayserver. Bei überwachungspflichtigen Patienten stellt ein Wechsel des Patientenmonitorings während der Akutphase immer eine Hochrisikosituation dar. Durch eine Einbindung in das vorbestehende und im Klinikum verbreitete Dräger-System können bei Wechsel des Raums, des Behandlungsbereichs oder der Fachabteilung diese Gefahrensituationen vermieden werden, da das angeschlossene System nahtlos weiterverwendet werden kann. Dies kann strukturbedingt nur Dräger leisten. Eine deutliche Verbesserung der Patientensicherheit insbesondere von kritisch kranken Patienten ist durch einen Verbleib beim aktuellen Anbieter die Folge. Der konzeptionelle Ansatz der Beschaffung ist es moderne und zukunftssichere, vernetzbare Medizintechnik zu beschaffen, die auch langfristig die Wettbewerbsfähigkeit sowie den Auftrag zur Ausbildung und klinischen Zusammenarbeit der Einrichtung sicherstellt. Ein weiterer konzeptioneller Ansatz bei der Ersatzbeschaffung des Patientenvital-Monitorings ist die Konnektivität, die Kompatibilität, IT-Sicherheit, die einheitliche Bedienphilosophie und die Standardisierung mit der vorhandenen Technik - mit besonderem Fokus auf die modernste Erweiterungsmöglichkeiten der Hard- und Software. Im Rahmen der Marktanalyse war zu überprüfen, inwieweit die praktischen Anforderungen des Auftraggebers durch marktübliche technische Lösungen erfüllbar sind. Gemäß § 14 Wahl der Verfahrensart, VgV, Abs. (2), Ziffer 2b) kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dies trifft bei diesem Beschaffungsfall voll zu. Bei der Beschaffung handelt es sich um eine teilweise Erneuerung und Erweiterung einer vernetzten Monitoring-Anlage. Die neuen Geräte müssen problemlos in die bestehende Infrastruktur (Netzwerk, Datentransfer, Alarmmeldungen-Weitergabe, Schnittstellen) eingebunden werden. Geräte anderer Hersteller können nicht entsprechend in die IT- Infrastruktur eingebunden werden. Gemäß § 14 Wahl der Verfahrensart, VgV, Abs. (2), Ziffer 5 kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Bei der Beschaffung handelt es sich um eine teilweise Erneuerung und Erweiterung einer vernetzten Monitoring-Anlage. Die neuen Geräte müssen problemlos in die bestehende Infrastruktur eingebunden werden. Geräte anderer Hersteller können nicht entsprechend eingebunden oder entsprechend aktualisiert werden. Es läge eine technische Unvereinbarkeit vor. Ebenso ist eine Bevorratung der Ersatz- und Verschleißteile vereinheitlich und auf ein Minimum beschränkt. Ebenso werden der Wartungsdienst und die Applikationsberatung nur durch eine Firma erbracht. Der Abwicklungsaufwand und die Komplexität werden deutlich reduziert. Bei den Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers handelt es sich um eine teilweise Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bzw. gelieferter Waren. Ein Wechsel des Unternehmens (Herstellers) würde dazu führen, dass der Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb und Wartung mit sich bringen würde.
Interne Kennung: INVP-019-2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33195000 Patienten-Fernüberwachungssystem
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH August-Bebel-Str. 59
Stadt: Rüsselsheim
Postleitzahl: 65428
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: keine
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Es wurden keine Zuschlagskriterien festgelegt, da eine produktspezifische Beschaffung im Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV sowie § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV vorliegt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Es wurden keine Zuschlagskriterien festgelegt, da eine produktspezifische Beschaffung im Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV sowie § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV vorliegt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Eine etwaige Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht EUR
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Datum der zukünftigen Veröffentlichung: 29/04/2034
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gemeinnützige GmbH sind ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB. Aufgrund der Anschaffungskosten und Folgekosten in Höhe von 260.000,00 Euro netto unterfällt die Beschaffung dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB sowie der VgV, welche grundsätzlich eine produktneutrale Ausschreibung im offenen Verfahren vorsehen. Grundsätzlich sind nach § 31 Abs. 6 VgV die zu beschaffenden Gegenstände neutral zu beschreiben. Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gemäß § 97 Abs. 2 GWB gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. Eine rechtfertigende Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität liegt nach § 31 Abs. 6 S. 1 VgV allerdings dann vor, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Der öffentliche Auftraggeber ist bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitgehend frei. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Die Bestimmungsfreiheit unterliegt aber im Interesse des Wettbewerbs vergaberechtlichen Grenzen. Nach der maßgeblich vom OLG Düsseldorf geprägten Spruchpraxis sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten, sofern - die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, - vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, - solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, - und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Auch technische Anforderungen dürfen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs verweisen, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dies ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Eine damit gerechtfertigte Beschaffungsentscheidung zur Wahl einer bestimmten Technologie hätte zur Konsequenz, dass die damit verbundene Beschränkung des Wettbewerbs als Folge des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers hinzunehmen ist. Vergaberecht greift erst nach dieser Entscheidung ein und muss sie respektieren. Es steht mithin im Belieben der Vergabestelle, die Leistung frei nach ihren Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser - ihren autonomen Zwecken entsprechend - Gestalt den Wettbewerb zu öffnen. Im vorliegenden Fall ist durch die Marktanalyse nachgewiesen worden, dass der Beschaffungsbedarf aus objektiven und auftragsbezogenen Gründen alleine durch das System der Firma Dräger Medical Deutschland GmbH gedeckt werden kann. Aufgrund des Beschaffungswertes oberhalb des geltenden Schwellenwertes von 214.000,- EUR netto sind die Regelungen der VgV anzuwenden. Nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 VgV soll die Vergabe im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft durchgeführt werden. Das Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb stehen nur zur Verfügung, wenn dies nach § 14 Abs. 3 oder 4 VgV gestattet ist. Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab. Im vorliegenden Fall wurde nachgewiesen, dass der Beschaffungsbedarf des Klinikums nur durch das "Dräger Infinity-System" gedeckt werden kann. Das System wird auf dem europäischen Markt nur von oben genannter Firma angeboten. Kein anderer Anbieter auf dem Markt ist objektiv in der Lage, die benötigte Systemlösung herzustellen bzw. nachzubauen. Die Firma Dräger Medical Deutschland GmbH ist daher als einziges Unternehmen in der Lage, den Auftrag zu erfüllen. Auch wenn keine weiteren Anbieter diese Forderungen erfüllen können, so liegt dennoch keine Bevorzugung einzelner Anbieter vor. Denn es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, ggf. bestehende Wettbewerbsvorteile oder -Nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen". Es ist letztlich Sache der Unternehmen, auf welche technischen Verfahren sie sich am Markt spezialisieren. Dies kann in Vergabeverfahren grundsätzlich nicht dazu führen, dass ihnen eine wirtschaftliche Ausnutzung eines möglicherweise bestehenden Marktvorteils zum Nachteil ausgelegt wird und ihre Teilnahmechancen am vergaberechtlichen Wettbewerb beschnitten werden. Dies liefe dem Wettbewerbsprinzip des § 97 Abs. 1 GWB gerade zuwider. Die Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist zudem auch gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zulässig. Hiernach kann ein Auftrag im Wege des Verhandlungsverfahrens vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Vorliegend soll das vorhandene System erneuert und erweitert werden. Wie oben dargelegt kann die Erweiterung durch Produkte andere Hersteller nicht in das bestehende System erfolgen
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Dräger Medical Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim gGmbH
Registrierungsnummer: Institutskennzeichen: 260640480
Postanschrift: August-Bebel-Str. 59
Stadt: Rüsselsheim
Postleitzahl: 65428
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
Kontaktperson: AGKAMED GmbH
Telefon: +49 20118550
Fax: +49 2011855199
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hessen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Darmstadt
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: 06151126-603
Fax: 06151125-816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Dräger Medical Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: DE 135082211
Postanschrift: Moislinger Allee 53-55
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23558
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt (DEF04)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4518820
Rollen dieser Organisation:
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9b64bf34-6ab8-4a90-807f-a7df0149e3f6 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/04/2024 08:22:03 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 260142-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024