1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen
Beschreibung: Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Planungsleistungen zur Modernisierung der Stromversorgung im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100), zu vergeben. Dabei ist insbesondere die Allgemeinstromversorgung von der Notstromversorgung zu trennen. Einzelne Teilleistungen sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen zur Herstellung der baulichen Voraussetzungen gemäß der Leistungsbeschreibung, im Wesentlichen nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8. Elektrofachplanungen sind hierbei nicht erforderlich. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen. Darüber hinaus erfolgt die Maßnahme im laufenden Klinikbetrieb.
Kennung des Verfahrens: 86fae2dc-5a3e-4256-8160-579e50334c23
Interne Kennung: 2024-B-3.1-ZV-001-AVSV
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPY1XMDFDE2 Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst nach Übersendung einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c zur Verfügung gestellt. Dies kann bereits vor dem Ablauf der Teilnahmefrist über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und (sofern vorgesehen) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen (Übersicht der einzureichenden Unterlagen): 1a. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01a Teilnahmeantrag 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (kann vorab eingereicht werden) 3 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn 6 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) 7 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 1b. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bietergemeinschaften* Nr. Unterlage 1 Vordruck 02 Bietergemeinschaftserklärung 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jedes Mitglied) 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied) 4 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jedes Mitglied) 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) (für jedes Mitglied, soweit nicht in Erklärung des Bieters erfasst) 1c. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern* Nr. Unterlage 1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 2. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01b Angebot 2 Vordruck 07 Preisblatt 3 Vordruck 08 Konzept Organisation und Verfügbarkeit 6 Selbstauskunft Dienstleister Datenschutz 7 Vertrag zur Auftragsverarbeitung UKGM * § 50 VgV bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen
Beschreibung: Die baulichen Anlagen des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH, am Standort Marburg (1. BA bis 3. BA) befinden sich außerhalb der Kernstadt von Marburg auf den Lahnbergen, angrenzend an die öffentlichen Verkehrsflächen "Baldingerstraße" und "Conradistraße". Die ausgeschriebenen Leistungen zur Erneuerung der Energieversorgung beschränkt sich auf den ersten Bauabschnitt (1. BA, MCROU, Gebäude-ID 3100). Der 1. BA ist das Ursprungsgebäude der Klinik und wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet. Es erstreckt sich über die Ebenen - 4 bis +3. Das Bauwerk beinhaltet die Kernversorgung und Grundausstattung des Krankenhausbetriebes mit den Versorgungsgeschossen, der Haustechnik, den Operationssälen, den Intensivstationen und den Pflegestationen. Es beinhaltet vielfältige medizinische Disziplinen. Es sind innerhalb des 1. BA umfassende Flächen für Forschung und Lehre des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität-Marburg untergebracht. Dazu gehören auch mehrere Hörsäle. Mit der Leistungsbeschreibung werden die erforderlichen baulichen Planungsleistungen der Architektur dargelegt, um die zur Ertüchtigung der elektrischen Energieversorgung erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen. Die baulichen Maßnahmen müssen bei laufendem Betrieb der angrenzenden/ umgebenden Klinikbereiche ausgeführt werden. Der Betrieb darf nicht behindert, gestört oder beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Feuerwehrzufahrten freizuhalten und Arbeitsmethoden zu bevorzugen, die ein hohes Maß an Schallschutz und Sauberkeit bieten. Durch den laufenden Krankenhausbetrieb kann es zu zeitlichen Beschränkungen kommen.
Interne Kennung: 2024-B-3.1-ZV-001-AVSV
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufen sind in § 3.4 des Vertrags beschrieben. Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer zunächst nur mit Stufe 1 beauftragt. Die weiteren Stufen kann der Auftraggeber später ganz oder teilweise - auch sukzessiv - abrufen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum Gießen und Marburg Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung hierüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot die dafür bereitgestellten Muster einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ziff. 20 b) der Bewerbungsbedingungen: 1) Umsatz Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz sowie (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Netto EUR 1,0 Mio. durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2) Versicherungsschutz Erklärung über eine bestehende (Berufs-) Haftpflichtversicherung des Bewerbers oder alternativ die Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird,- in beiden Fällen verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Für Bewerbergemeinschaften gelten dieselben Anforderungen, wobei die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber umfassen muss. Eine Erklärung und Versicherung allein für das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt nicht. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Mindestbedingungen: Der bestehende Versicherungsschutz muss mindestens folgende Kriterien und Mindestdeckungssummen erfüllen: - Personenschäden: 2,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung darüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Ziff. 20 a) der Bewerbungsbedingungen: Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst die Bauvorlageberechtigung in Hessen nach § 67 der Hessischen Bauordnung (HBO). Die Bauvorlageberechtigung muss für das von der Ausschreibung betroffene Bauvorhaben vorliegen,- eine Berechtigung nach § 67 Abs. 3 HBO genügt daher nicht. Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Vordruck 03, alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Ziff. 20 c) der Bewerbungsbedingungen: 1) Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (fest angestellte Mitarbeiter) sowie (2.) zur entsprechenden Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Durchschnittlich 15 Personen (als Vollzeitäquivalente; Mitarbeiter und Führungskräfte addiert) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2) Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Planungsleistungen für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Bauvorlageberechtigung in Hessen (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - 1 persönliche Referenz (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad im Tätigkeitsfeld des Auftrags aus den letzten 5 Jahren. - 5 Jahre Erfahrung (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) im Tätigkeitsfeld des Auftrags. 3) (Büro-) Referenzen Nachweis von geeigneten Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum und einer Referenzerläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: 2 Referenzen, zu denen aus der Referenzerläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 - 600 nach DIN 276 inkl. Umsatzsteuer) der Baumaßnahme liegen bei mindestens 3,5 Mio. EUR - Es müssen Leistungen gemäß mindestens 3 verschiedener HOAI-Leistungsphasen erbracht worden sein.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erreichen der Eignungskriterien gemäß Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation und Verfügbarkeit
Beschreibung: Ziff. 23 c) der Bewerbungsbedingungen: c) Das Zuschlagskriterium Organisation und Verfügbarkeit bemisst sich nach dem fachlichen Angebot des Bieters. Dafür ist ein Konzept auf Basis von Vordruck 08: Konzept Organisation und Verfügbarkeit einzureichen. Angaben außerhalb dieses Dokuments und darin ggf. zugelassener Anlagen bleiben bei der Wertung außer Betracht. Sie werden ggf. zur Verifizierung der Bieterangaben berücksichtigt. Allgemeine Anforderungen: Das Konzept soll aufzeigen, wie die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus Sicht des Bieters mit den von ihm angebotenen Bedingungen, insbesondere dem Preis und der zur Verfügung stehenden Zeit, optimal umgesetzt werden können. Erwartet wird, dass die wesentlichen Konzeptionsideen, dahinterstehenden Überlegungen und Erwägungen zu erkennen sind. Grafische Visualisierungen sind freigestellt. Konkrete Anforderungen: Jeder Bieter hat auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf jedes nachstehende Unterkriterium einzugehen. Weitere Ausführungen sind nicht erforderlich. Es werden nur die Ausführungen an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen bei der Wertung berücksichtigt. Es wird nach folgenden Unterkriterien bewertet (Angabe mit Gewichtung): (1) Örtliche Präsenz 50 % (2) Bauüberwachung und Dokumentation 50 % Für diese Unterkriterien gelten folgende Anforderungen: Zu (1) Örtliche Präsenz: Es soll die geplante Büroorganisation mit Blick auf die Präsenz der maßgeblichen Mitarbeiter auf der Baustelle dargestellt werden. Es sollte hervorgehen, ob bietereigene regionale Büros genutzt, (bei ortsfremden Bietern) z.B. temporäre Standorte eingerichtet oder ein vom Auftraggeber gestelltes Büro genutzt wird. Hierbei sollten resultierende Anfahrtswege und -Zeiten berücksichtigt sein. Die Darstellung muss im Ergebnis erkennen lassen, dass die für das Projekt vorgesehenen Personen, insbesondere die Projektleitung und ihre Stellvertretung, in hinreichendem Maß vor Ort sind, um eine intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben sowie eine enge Zusammenarbeit mit den weiteren Baubeteiligten zu ermöglichen. Es findet keine Wertung statt, wonach z.B. regionale Büros prinzipiell als höherwertiger gegenüber einem vom Auftraggeber gestellten Büro angesehen würden. Zu (2) Bauüberwachung und Dokumentation: Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums der ausgeschriebenen Leistungen (geschätzte Bauzeit bis mindestens 2027) ist ein Lösungsansatz für die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation der Gesamtmaßnahme zu formulieren. Dieser sollte insbesondere die Leistungen nach Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung (Aufbau neuer Steigeschächte im Bestand) und Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung (Neue Hauptunterverteilerräume) berücksichtigen. Die Angaben zu jedem Unterkriterium werden jeweils nach dem nachstehenden Notensystem bewertet. Für jedes Unterkriterium müssen mindestens 2,5 Punkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Notensystem: 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. Die in den Unterkriterien erreichten Punkte werden addiert. Der Bieter mit der höchsten Punktesumme erhält für die für dieses Zuschlagskriterium festgelegten maximalen Wertungspunkte. Alle anderen Bieter erhalten daran gemessen geringere Wertungspunkte (Formel: Punktesumme des Bieters dividiert durch die höchste im Wettbewerb erreichte Punktesumme multipliziert mit den maximalen Wertungspunkten).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/05/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/05/2024 08:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Entscheidung über Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV und ergeht im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer b) Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht; für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung darüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Gießen und Marburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Registrierungsnummer: Amtsgericht Gießen HR B 6384
Postanschrift: Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Technik / Bau
Telefon: +49 64215863000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht München HRB 243665
Postanschrift: Cecilienallee 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 151 27060561
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht München HRB 243665
Postanschrift: Cecilienallee 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 151 27060561
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: Telefonnummer der Geschäftsstelle 06151 12-6603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 12-6603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Registrierungsnummer: Amtsgericht Gießen HR B 6384
Postanschrift: Baldingerstraße
Stadt: Marburg
Postleitzahl: 35043
Land, Gliederung (NUTS): Marburg-Biedenkopf (DE724)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Technik / Bau
Telefon: +49 64215863000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
10.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Die in Ziff. 23 der Bewerbungsbedingungen definierten Zuschlagskriterien wurden vorsichtshalber auf der Vergabeplattform zur besseren Verständlichkeit aktualisiert. Dies führt zu keinen inhaltlichen Änderungen. Die Zuschlagskriterien lauten weiterhin: - Preis (50 %) - Organisation und Verfügbarkeit (50 %) Durch einen Übertragungsfehler zwischen dem VMS und den verbundenen Veröffentlichungsorganen wurde der Preis (50 %) irrtümlich doppelt aufgeführt und das Kriterium Organisation und Verfügbarkeit stellenweise mit einer Gewichtung von 0,25 falsch angegeben.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 88daae0f-015c-47d2-a614-d0f165f4f1a5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/04/2024 17:24:22 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 256467-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 85/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2024